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   OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97   

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https://dejure.org/1998,18229
OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97 (https://dejure.org/1998,18229)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.01.1998 - 2 N 4/97 (https://dejure.org/1998,18229)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 2 N 4/97 (https://dejure.org/1998,18229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Rechten; Darlegung; Antragsteller; Subjektives Recht; Bebauungsplan; Anwendung der planerischen Regelung; Bebauungsrechtliches Rücksichtsnahmegebot; Unzumutbare Beeinträchtigung; Abwägungsfehlerfreie Berücksichtigung eigener Belange; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    OVG Saarlouis vom 12.01.1998 - Az.: OVG 2 N 4/97 -.

    BVerwG 4 CN 2.98 OVG 2 N 4/97 .

  • OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; Dienstsiegel; Naturschutzgebiet;

    Die daraufhin am 1.9.1997 bei Gericht eingegangenen - ersten - Normenkontrollanträge der Antragsteller mit dem Begehren, den am 11.3.1997 beschlossenen Bebauungsplan in einer Breite von 75 m, gemessen von der festgesetzten Süd-Ost-Grenze parallel zur Straße Habsterhöhe, für nichtig zu erklären, hilfsweise, den Plan in vollem Umfang für nichtig zu erklären, hatte der 2. Senat zunächst durch Beschluß vom 12.1.1998 - 2 N 4/97 - als unzulässig zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Antragsteller seien nicht im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt.

    Wegen des Sachverhaltes im übrigen wird auf die verfahrensgegenständlichen Gerichtsakten, die weiteren Gerichtsakten 2 N 4/97 und 2 N 3/98, die Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens betreffend den Bebauungsplan Nr. 115.04.00 "Kleingartenanlage Habsterkirch südl.

  • VGH Hessen, 24.11.2006 - 7 N 1420/05

    Normenkontrolle: Festsetzung eines Wasserschutzgebiets durch Rechtsverordnung

    Für die Antragsbefugnis wird hiernach vom Antragsteller die konkrete und substantiierte Darlegung der Möglichkeit verlangt, dass die angegriffene Norm an einem für ihre Rechtsgültigkeit beachtlichen Fehler leidet und der Antragsteller dadurch in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. März 2005 - 9 N 1630/01 - ZfBR 2005, 565; Bay. VGH, Urteil vom 4. Juni 1997 - 26 N 96.2963 - BayVBl. 1997, 591, 593; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 2 N 4/97 - juris; Sodan/Ziekow, a. a. O., § 47 Rdnr. 205).
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