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   OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06   

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OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 (https://dejure.org/2007,10042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 (https://dejure.org/2007,10042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. September 2007 - 2 NB 1048/06 (https://dejure.org/2007,10042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung an einer Stiftungsuniversität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 VwGO; Art. 12 Abs. 1 GG; § 8 KapVO; § 4 Abs. 3 NHZG
    Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der Aufnahmekapazität im Studiengang Humanmedizin an einer Universität; Pflicht zur Vorlage eines Stellenplans zur Ermittlung der Aufnahmekapazität; Bindung einer Stiftungsuniversität an die Vorgaben des § ...

  • Judicialis

    KapVO § 5 Abs. 2; ; KapVO § 8; ; KapVO § 16; ; LVVO § 4 Abs. 1; ; LVVO § 4 Abs. 3; ; NHZG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsrelation; Dienstleistungsexport; Gruppengröße; Hochschulzulassung; Lehrdeputat; Oberassistenten; Schwundberechnung; Schwundquote; Sicherheitszuschlag; Teilstudienplatz; wissenschaftliche Mitarbeiter; Hochschulzulassungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der Aufnahmekapazität im Studiengang Humanmedizin an einer Universität; Pflicht zur Vorlage eines Stellenplans zur Ermittlung der Aufnahmekapazität; Bindung einer Stiftungsuniversität an die Vorgaben des § ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 2 NB 887/06

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Für die Schwundberechnung ist auf die Regelstudienzeit, mindestens aber auf vier Berechnungszeiträume abzustellen, wobei atypische Entwicklungen außer Betracht zu bleiben haben (Beschl. d. Senats v. 27.4.2007 - 2 NB 887/06 u. a. - zum Studiengang Zahnmedizin Sommersemester 2006).

    Dies ist im Hinblick auf die Entwicklung in einem bisher noch nicht berücksichtigten, aber vor Beginn des Berechnungszeitraumes abgelaufenen Semester unzweifelhaft der Fall (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 27.4.2007 - 2 NB 887/06 u. a. -).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Für Fallkonstellationen wie der vorliegenden, in denen eine oder mehrere C 2-Stellen für Hochschuldozenten auf Zeit zwar noch vorhanden, aber mit Blick auf eine gesetzlich nicht mehr vorgesehene Personalkategorie nicht mehr bestimmungsgemäß besetzbar sind, hat der Senat das Stellenprinzip nach § 8 Abs. 1 KapVO nicht mehr für maßgebend erachtet, sondern wie bereits zuvor der für das Hochschulzulassungsrecht zuständige 10. Senat des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 10.11.1992 - 10 N 0750/92 u. a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 8 = juris) danach gefragt, wie derartige nicht mehr besetzbare Stellen künftig ausgestattet werden sollten, und anhand der Entstehungsgeschichte des Hochschulreformgesetzes vom 24. Juni 2002 (Nds. GVBl. S. 286) festgestellt, dass die vormals den Oberassistenten zugedachte Funktion nunmehr auf die Juniorprofessoren zu übertragen sei, für die sich die Annahme einer Lehrverpflichtung von sechs LVS rechtfertige, solange insoweit eine normative Festsetzung fehle (Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, NVwZ-RR 2005, 409).

    Ohne Erfolg wendet sich die Antragsgegnerin dagegen, dass das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. hierzu Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage für Vorlesungen eine Betreuungsrelation von g = 250 zugrunde gelegt hat.

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 29.6.2004 - 2 NB 859/04 - unter Hinweis auf den Beschl. des zuvor zuständigen 10. Senats v. 9.7.2002 - 10 NB 61/02 -, NdsVBl. 2002, 264 m. w. N.) ausgeführt, die Verpflichtung zur Dienstleistung setze eine rechtlich verbindliche Regelung voraus, in der die Dienstleistungen nach Gegenstand, Art und Umfang der Studienanforderungen und damit die entsprechenden Lehrveranstaltungen entweder durch staatliche Prüfungsvorschriften oder durch hochschulrechtliche Prüfungsordnungen festgelegt seien.

    Der Senat hat in seinem (das Wintersemester 2003/2004 des Studiengangs Humanmedizin der Antragsgegnerin betreffenden) Beschluss vom 29. Juni 2004 - 2 NB 859/04 - ausgeführt, die Studienordnung der Antragsgegnerin für den Studiengang Zahnmedizin vom 27. März 2002 erfülle für sich genommen nicht die erforderlichen normativen Vorgaben.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Er vermag sich daher für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht der gegenteiligen Rechtsprechung insbesondere des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, juris m. w. N. zur Rechtsprechung anderer Obergerichte) anzuschließen.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2005/2006 betreffenden Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u. a. - (S. 11 f. BU) unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung ausgeführt, eine Lehrdeputatsreduzierung auf vier LVS bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern Dr. EN., EO.
  • VGH Bayern, 18.09.1991 - 7 CE 90.10198

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Der für das Hochschulzulassungsrecht zuvor zuständige 10. Senat des beschließenden Gerichts hat in Übereinstimmung mit anderen Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen (Nachweise bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Rdnr. 193, a. A. etwa Bayr. VGH, Beschl. v. 11.5.2007 - 7 CE 05.10151 u. a -, juris; Urt. v. 11.10.1994 - 7 CE 93.10288 u. a. -, juris; Beschl. v. 18.9.1991 - 7 CE 90.10198 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 3) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, bei der Berechnung des Dienstleistungsexportes sei die um den Schwundausgleich bereinigte Zulassungszahl für Studienanfänger des begünstigten Studiengangs zugrunde zu legen (vgl. etwa Beschl. v. 22.3.1983 - 10 OVG B 1690/82 u. a. -, KMK-HSchR 1984, 140 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Das gilt um so mehr, als herkömmliche C 2-Stellen sowohl mit Hochschuldozenten wie auch mit Oberassistenten besetzbar waren, ohne dass die Hochschule verpflichtet gewesen wäre, eine C 2-Stelle in Studiengängen mit Bewerberüberhang stets mit einem Hochschuldozenten statt mit einem Oberassistenten zu besetzen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.2.1999 - NC 9 S 113/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2004 - 2 NB 781/04

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Tiermedizin im ersten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    An diese Vorgabe ist auch die Antragsgegnerin als Stiftungsuniversität gebunden (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.4.2004 - 2 NB 781/04 -, NdsVBl. 2004, 280; Beschl. des Senats v. 8.12.2005 - 2 NB 257/05 u. a. - m. w. N. betreffend das Sommersemester 2005 des Studiengangs Zahnmedizin der Antragsgegnerin); dies stellt sie auch nicht mehr in Abrede.
  • VGH Bayern, 11.10.1994 - 7 CE 93.10288
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Der für das Hochschulzulassungsrecht zuvor zuständige 10. Senat des beschließenden Gerichts hat in Übereinstimmung mit anderen Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen (Nachweise bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Rdnr. 193, a. A. etwa Bayr. VGH, Beschl. v. 11.5.2007 - 7 CE 05.10151 u. a -, juris; Urt. v. 11.10.1994 - 7 CE 93.10288 u. a. -, juris; Beschl. v. 18.9.1991 - 7 CE 90.10198 -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 3) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, bei der Berechnung des Dienstleistungsexportes sei die um den Schwundausgleich bereinigte Zulassungszahl für Studienanfänger des begünstigten Studiengangs zugrunde zu legen (vgl. etwa Beschl. v. 22.3.1983 - 10 OVG B 1690/82 u. a. -, KMK-HSchR 1984, 140 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.1992 - 10 N 750/92

    Zulassung zum Architekturstudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
    Für Fallkonstellationen wie der vorliegenden, in denen eine oder mehrere C 2-Stellen für Hochschuldozenten auf Zeit zwar noch vorhanden, aber mit Blick auf eine gesetzlich nicht mehr vorgesehene Personalkategorie nicht mehr bestimmungsgemäß besetzbar sind, hat der Senat das Stellenprinzip nach § 8 Abs. 1 KapVO nicht mehr für maßgebend erachtet, sondern wie bereits zuvor der für das Hochschulzulassungsrecht zuständige 10. Senat des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 10.11.1992 - 10 N 0750/92 u. a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 8 = juris) danach gefragt, wie derartige nicht mehr besetzbare Stellen künftig ausgestattet werden sollten, und anhand der Entstehungsgeschichte des Hochschulreformgesetzes vom 24. Juni 2002 (Nds. GVBl. S. 286) festgestellt, dass die vormals den Oberassistenten zugedachte Funktion nunmehr auf die Juniorprofessoren zu übertragen sei, für die sich die Annahme einer Lehrverpflichtung von sechs LVS rechtfertige, solange insoweit eine normative Festsetzung fehle (Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, NVwZ-RR 2005, 409).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02

    Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule;

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

    Der beschließende Senat hat in der Vergangenheit bei der Berechnung der Studienplatzkapazität der Antragsgegnerin in dem Studiengang Humanmedizin auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen in seinen Beschwerdeverfahren eine - kapazitätserhöhende und die Studienplatzbewerber daher begünstigende - Korrektur des Dienstleistungsexports stets zur Grundlage seiner Nachprüfung der Kapazitätsberechnungen gemacht (vgl. hierzu etwa Senat, Beschl. v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 22 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch bei Teilstudienplätzen ein Schwundfaktor zu berücksichtigen (s. Beschl. v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 u. a. -, S. 18 f. BU).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

    "Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a -, NVwZ-RR 2005, 409; Beschl. v. 15.6.2006 - 2 NB 1048/06 -) ist nicht mehr maßgeblich auf das Stellenprinzip nach § 8 Abs. 1 KapVO abzustellen, wenn eine zwar noch vorhandene Stelle mit Blick auf eine gesetzlich nicht mehr vorgesehene Personalkategorie nicht mehr bestimmungsgemäß besetzbar ist.

    v. 14.10.2005 - 2 NB 144/05 -, v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 u.a. -, juris, v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris; v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris, u.v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris; in gleichem Sinne ausführlich OVG Bautzen, Beschl. v. 9.9.2009 - NC 129/09 -, juris) und dies wie folgt formuliert:.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit

    Das nach Maßgabe einer (eventuellen) Schwundquote gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 KapVO VII zu korrigierende Ergebnis (Zulassungszahl) ist also zunächst allein nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts, und damit unter anderem in Anwendung des § 11 Abs. 2 KapVO VII zu berechnen, der eine Korrektur der für die Berechnung des Dienstleistungsexports anzusetzenden Studienanfängerzahlen in (analoger) Anwendung der Schwundregelung des § 14 Abs. 3 Nr. 3 KapVO VII nicht vorsieht (so auch die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 25.07.2013 - 2 B 357/13 NC u.a. -, Juris; Sächs.OVG, Beschluss vom 25.03.2013 - NC 2 B 3/12 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 11.10.1994 - 7 CE 93.10288 u.a. -, Juris; a.A. Nds.OVG, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

    "Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse v. 18.3.2008 - 2 NB 458/07 u.a. - und v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 u. a. -), die mit der Rechtsprechung des zuvor für das Hochschulzulassungsrecht zuständigen 10. Senats des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 9.7.2002 - 10 NB 62/02 u. a. -, NdsVBl. 2002, 264) und der übrigen Obergerichte übereinstimmt (vgl. hierzu etwa Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht., Rdnr. 182 m. w. N.), setzt die Verpflichtung zur Dienstleistung eine normative Regelung voraus, in der die Dienstleistungen nach Gegenstand, Art und Umfang der Studienanforderungen und damit die entsprechenden Lehrveranstaltungen entweder durch staatliche Prüfungsvorschriften oder durch hochschulrechtliche Studien- oder Prüfungsordnungen festgelegt sind.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

    "Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse v. 18.3.2008 - 2 NB 458/07 u.a. - und v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 u. a. -), die mit der Rechtsprechung des zuvor für das Hochschulzulassungsrecht zuständigen 10. Senats des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 9.7.2002 - 10 NB 62/02 u. a. -, NdsVBl. 2002, 264) und der übrigen Obergerichte übereinstimmt (vgl. hierzu etwa Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht., Rdnr. 182 m. w. N.), setzt die Verpflichtung zur Dienstleistung eine normative Regelung voraus, in der die Dienstleistungen nach Gegenstand, Art und Umfang der Studienanforderungen und damit die entsprechenden Lehrveranstaltungen entweder durch staatliche Prüfungsvorschriften oder durch hochschulrechtliche Studien- oder Prüfungsordnungen festgelegt sind.
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 2 NB 386/12

    Annahme einer missbräuchlichen Verdeckung von zusätzlichen Kapazitäten bei

    Höhere Anforderungen ergeben sich weder aus § 8 KapVO noch aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu Stellenplänen (vgl. Beschl. v. 30.4.2004 - 2 NB 781/04 -, NVwZ-RR 2005, 414, v. 27.4.2007 - 2 NB 887/06 -, juris, v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 -, juris, und vom 10.12.2010 - 2 NB 199/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - NC 2 B 129/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009;

    Die für die Ermittlung des Dienstleistungsabzuges maßgebliche Studienanfängerzahl muss deshalb nicht um einen Schwund reduziert werden (so auch: BayVGH, Urt. v. 11.10.1994 a. a. O. Rn. 29 ff.; VGH BW, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 - juris Rn. 53; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 - juris Rn. 23; HessVGH, Beschl. v. 10.8.1992 - Fa 11 G 117/91 P - juris).
  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

    Die für die Ermittlung des Dienstleistungsabzuges maßgebliche Studienanfängerzahl muss deshalb nicht um einen Schwund reduziert werden (so auch: BayVGH, Urt. v. 11. Oktober 1994 a. a. O. Rn. 29 ff.; VGH BW, Beschl. v. 13. Juni 2008 - NC 9 S 241/08 - juris Rn. 53; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 24. September 2007 - 2 NB 1048/06 - juris Rn. 23; HessVGH, Beschl. v. 10. August 1992 - Fa 11 G 117/91 P - juris).".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 3 N 145/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2007/2008)

    Der Senat lässt abschließend offen, ob auch zukünftig eine von der Antragsgegnerin vorgelegte, nicht rechtsverbindliche Personalübersicht noch als Grundlage der gerichtlichen Kapazitätsermittlung dienen kann oder ob entsprechend der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschl. v. 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 - juris) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anzahl der vorläufig zuzulassenden Studienanfänger vielmehr anhand einer um einen "Sicherheitszuschlag" erhöhten Zahl der in der Zulassungszahlenverordnung festgesetzten Zahl von Studienanfängern zu bemessen ist.
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d.

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 8/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung mehrerer Anträge auf vorläufige, außerkapazitäre

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2013 - 6 B 10145/13

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes Medizin im 1. vorklinischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 631/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 633/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 13 C 32/13

    Antrag auf vorläufige und außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 14/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

  • VG Freiburg, 03.05.2012 - NC 6 K 2268/10

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Quantifizierte Studienordnung;

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 24/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Ausschöpfung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 630/13

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 26/13

    Kapazitätsermittlung im Zusammenhang mit einem Antrag auf vorläufige,

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 326/11

    Zulassung zum Bachelorstudiengang "Psychologie" zum ersten Fachsemester im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 632/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 634/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 7/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 713/08

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

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