Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4742
OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09 (https://dejure.org/2010,4742)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2010 - 2 NB 159/09 (https://dejure.org/2010,4742)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2010 - 2 NB 159/09 (https://dejure.org/2010,4742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2009 an der Universität Göttingen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz im Fach Humanmedizin in Niedersachsen im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Blockierung von Studienplätzen in kapazitätsrechtlicher Hinsicht durch beurlaubte Studenten; Überprüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz im Fach Humanmedizin in Niedersachsen im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Blockierung von Studienplätzen in kapazitätsrechtlicher Hinsicht durch beurlaubte Studenten; Überprüfung der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    Wie der Senat in anderem Zusammenhang in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - im Einzelnen ausgeführt und worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ist Ausgangspunkt der Überlegungen der Grundsatz, dass Stellenkürzungen dem verfassungsrechtlichen Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung unterliegen.

    Der Senat hat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und auf das Sommersemester 2008 bezogenen Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 NB 353/08 u. a. - hierzu angeführt, die Antragsgegnerin habe in hinreichender Weise dargelegt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zum Zweck der eigenen Weiterqualifikation beschäftigt werden.

    Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -) festgestellt, dass dieser Argumentation entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht ein Lehrvollzugsdefizit nicht auf.

    2.2.7.1 Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    2.2.7.1 Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

    Zu Unrecht verweist diese Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - und zuletzt Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -), wonach im Rahmen des Curricularanteilwertes der auf die drei Vorlesungen entfallende Wert - von hier jeweils 0, 0056 - zu halbieren ist.

  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 7 CE 09.10565

    Humanmedizin Würzburg (Sommersemester 2009); Curricularwert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    Sie bezieht sich nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 StV nur auf die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind (Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 10).

    Auch aus niedersächsischem Landesrecht folgt - ebenso wie etwa nach dem Landesrecht in Bayern (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 11 f.; Beschl. v. 23.10.2009 - 7 CE 0910567 -, juris Langtext Rdnr. 15 ff.) - nichts anderes.

    Der an die Stelle der früheren kapazitätsrechtlichen Bezeichnung "Richtwert" getretene Terminus "Normwert" begründet - obwohl meistens normiert - keine Normierungsverpflichtung, sondern soll lediglich die Wertungsabhängigkeit und Verbindlichkeit der festgesetzten Werte verdeutlichen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.10.2009 - 7 CE 09.10565 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 11 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    In seinem das Wintersemester 2007/2008 betreffenden Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. - hat der Senat die seinerzeitigen Rügen der Antragsgegnerin, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht die im Wirtschaftsplan 2007 vorgenommenen Stelleneinsparungen - wozu auch die nunmehr wieder umstrittene C 3-Stelle der Abteilungsleitung Histologie gehörte - und Stellenumwandlungen nicht anerkannt, insgesamt durchgreifen lassen.

    Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -) festgestellt, dass dieser Argumentation entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht ein Lehrvollzugsdefizit nicht auf.

    Ungeachtet dessen sei darauf hingewiesen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Senats seit dem das Wintersemester 2007/2008 betreffenden Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. - insoweit von einer fehlerfreien Abwägung auszugehen ist (vgl. hierzu zuletzt Senat, Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -).

  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10206
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (s. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris Landtext Rdnr. 5 m. w. N.; Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Solche allgemeinen Vorgaben und Zielsetzungen können aber im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer wie hier dem Studiengang der Humanmedizin für sich allein noch keine pauschalen Stellenkürzungen rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr auch hier am Ende des Entscheidungsprozesses eine Abwägung der konkret für und gegen die beabsichtigten Stellenstreichungen sprechenden Gründe (Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, a. a. O. m. w. N.).

    Denn ein derartiger Dokumentationsmangel führt, da es sich bei den strittigen Einsparmaßnahmen um Verwaltungsinterna handelt, die keiner förmlichen Begründungs- oder Protokollierungspflicht unterliegen, nicht bereits als solcher zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, juris Langtext Rdnr. 10).

  • VGH Bayern, 24.07.2009 - 7 CE 09.10068

    Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2008/2009); Übermittlung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    Hinzu kommt, dass eine Änderung der Zuständigkeit früher gewährte Ermäßigungen nicht ohne weiteres außer Kraft setzt (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 13.9.1996 - 10 N 3239/96 - so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.7.2009 - 7 CE 09.10068 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 16).

    Im Übrigen besteht für die zuständigen Stellen weder aus kapazitätsrechtlichen Gründen noch aufgrund sonstiger Bestimmungen eine zwingende Verpflichtung, die einmal gewährten Ermäßigungen etwa in regelmäßigen Abständen von Amts wegen zu überprüfen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.7.2009 - 7 CE 09.10068 u. a. -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    Ob eine derartig vage Nebenabrede geeignet sei, eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung ableiten zu können, erscheine zweifelhaft (verneinend Senatsbeschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 u. a. - betreffend das Wintersemester 2005/2006), könne letztlich aber dahinstehen.

    Diese präzisierten Nebenabreden genügten den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u. a. - aufgestellt habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 C 11/10

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    An dieser Auffassung, die der Senat zuletzt in seinen Beschlüssen vom 2. Juli 2009 - 2 NB 353/08 u. a. - und 25. November 2009 - 2 NB 648/08 u. a. - bestätigt hat und mit der er sich in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Obergerichte befindet (vgl. etwa nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.3.2010 - 13 C 11/10 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 20 ff. m. w. N.), hält der Senat nach erneuter Prüfung auch für das hier streitgegenständliche Sommersemester 2009 fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 13 C 1/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    "2.5.1 Mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 12.2.2007 (- 13 C 1/07 -, juris) geht der Senat davon aus, dass das Berechnungsmodell der KapVO für die Beurteilung der Ausbildungskapazität grundsätzlich bindend ist und deshalb der Lehreinheit Klinisch-theoretische Medizin zugeteilte Stellen nicht ohne Weiteres teilweise einer anderen Lehreinheit zur Erhöhung des Ausbildungsangebotes zugeschlagen werden können.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
    Danach fällt zwar die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsangebots einschließlich der Setzung normativer Regelungen für eine erschöpfende Kapazitätsermittlung in erster Linie in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, sodass dieser selbst regeln muss, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zulassungsrecht von Studienbewerbern eingeschränkt werden kann (BVerfG, Urt. v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 -, BVerfGE 33, 303, 338 ff.; Urt. v. 8.12.1977 - 1 BvF 1/76 u. a. -, BVerfGE 43, 291, 327).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2010 - 2 NB 115/09

    Zulässigkeit einer Kapazitätsberechnung im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 7 CE 07.10022

    Studium der Humanmedizin Universität Würzburg, Wintersemester 2006/2007, Einsatz

  • VGH Bayern, 08.07.2004 - 7 CE 04.10017
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin -

  • VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2008 - 2 NB 293/08
  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der

    In die Berechung sind die Zahlen des letzten Sommersemesters einzubeziehen ( Nds. OVG, Beschluss vom 27.04.2007 - 2 NB 887/06 -, OVG- Rechtsprechungsdatenbank, vorletzter Absatz; Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 34), da es sich um eine wesentliche Änderung handelt.

    Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung der Lehrkapazität im Bereich der vorklinischen Medizin seien evtl. im Bereich der klinischen Medizin vorhandene Überhänge zu berücksichtigen, folgt die Kammer gleichfalls nicht (bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 23f; Beschluss vom 28.04.2010, - 2 NB 159/09 u.a. -, S. 19ff; vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 17f).

    Demzufolge sind alle Deputatsreduzierungen im Umfang von insgesamt 28 LVS gerechtfertigt (vgl. zuletzt Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 17ff, und vom 02.09.2010, a.a.O.., S.14ff).

    In seiner jüngsten Rechtsprechung teilt das Nds. OVG (Be-schluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 28ff; Beschluss vom 02.07.2009, a.a.O.., S. 26ff; Beschluss vom 25.11.2009, a.a.O.., S. 31ff; Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 28ff; Beschluss vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 20ff) diese Auffassung.

    Diese Dienstleistung ist bei summarischer Überprüfung auch nicht wegen ihres erheblichen Umfangs zu beanstanden (Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 25f).

    Die Berechnung des Curricularanteils für die Lehrnachfrage, die im Rahmen der vorklinischen Ausbildung an der Antragsgegnerin auf die von der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" selbst angebotenen Lehrleistungen entfällt, stellt sich somit wie folgt dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 35f; Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 30ff):.

    Hinsichtlich der Frage der Berücksichtigung der sog. "Gerichtsmediziner" wird auf die Ausführungen des Nds. OVG im Beschluss vom 28.04.2010 (a.a.O.., S. 34f) verwiesen, dem sich die Kammer vollumfänglich anschließt.

    Die Studienplätze beurlaubter Studenten/innen müssen nicht aus der Zahl der tatsächlich vergebenen Studienplätze "herausgerechnet" werden (Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 5f).

    Für diesen Durchgang hat die Kammer mit Beschluss vom 07.05.2009 (a.a.O.., S. 30, 52; bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O..) eine Kapazität von 143 Vollstudienplätzen (einschließlich 3 zusätzlicher Plätze gegenüber dem vorhergehenden Wintersemester aufgrund einer veränderten Schwundberechnung) und 73 Teilstudienplätzen (insgesamt 216 Plätze) ermittelt.

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder

    Daher geht der Senat davon aus, dass seiner Rechtsprechung folgend (vgl. Senat, Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 84 m. w. N.) die "Gerichtsmediziner" in die Schwundberechnung eingeflossen sind, da sie Teil der offiziellen Studierendenstatistik sind.

    In seinen das Sommersemester 2008 betreffenden Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 NB 353/08 u. a. - sowie das Wintersemester 2008/2009 - 2 NB 648/08 u. a. - und das Sommersemester 2009 - 2 NB 159/09 u. a. - betreffenden Beschlüssen vom 25. November 2009 bzw. 28. April 2010 hat der Senat hieran festgehalten.

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass § 6 Abs. 2 Satz 2 NHG lediglich eine qualitative Bewertung der Einrichtung von Studiengängen und ihrer Änderungen zum Gegenstand hat und nach seinem Regelungsgehalt nicht darauf gerichtet ist, unmittelbar (auch) den Interessen der Studienbewerber zu dienen (vgl. nur Senat, Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 51; Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. - Beschl. v. 2.7.2009 - 2 NB 353/08 u. a. -).

    Hinsichtlich des Exportstudiengangs Molekulare Medizin sind die Antragsgegnerin und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 57 ff.; Beschl. v. 25.11.2009 u. a. -) mit der Festlegung des CNW von 5, 8 für diesen im Oktober 2003 eingeführten Studiengang in den Zielvereinbarungen 2005 bis 2008 den Anforderungen des § 13 Abs. 3 Satz 1 KapVO gerecht geworden.

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    In die Berechung sind die Zahlen des letzten Sommersemesters einzubeziehen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.04.2007 - 2 NB 887/06 -, OVG- Rechtsprechungsdatenbank, vorletzter Absatz; Beschluss vom 28.04.2010, aaO., S. 34), da es sich um eine wesentliche Änderung handelt.

    Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung der Lehrkapazität im Bereich der vorklinischen Medizin seien evtl. im Bereich der klinischen Medizin vorhandene Überhänge zu berücksichtigen, folgt die Kammer gleichfalls nicht (bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 23f; Beschluss vom 28.04.2010, - 2 NB 159/09 u.a. -, S. 19ff; vom 02.09.2010, aaO., S. 17f).

    Demzufolge sind Deputatsreduzierungen im Umfang von insgesamt 24 LVS gerechtfertigt (vgl. zuletzt Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010, aaO., S. 17ff, vom 02.09.2010, aaO., S.14ff, und vom 12.08.2011, aaO., S. 11-15) .

    In seiner jüngsten Rechtsprechung teilt das Nds. OVG (Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 28ff; Beschluss vom 02.07.2009, aaO., S. 26ff; Beschluss vom 25.11.2009, aaO., S. 31ff; Beschluss vom 28.04.2010, aaO., S. 28ff; Beschluss vom 02.09.2010, aaO., S. 20ff) diese Auffassung.

    Diese Dienstleistung ist bei summarischer Überprüfung auch nicht wegen ihres erheblichen Umfangs zu beanstanden (Nds. OVG, Beschluss vom 28.04.2010, aaO., S. 25f).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

    Die beurlaubten Studierenden sind nach der Rechtsprechung des Senats mitzuzählen (Beschl. v. 9.8.2012 - 2 NB 326/11 -, juris Langtext Rdnr. 25 ff.; Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 11).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass in jeder einzelnen Nebenabrede konkret das persönliche Weiterqualifikationsziel im Hinblick auf ein bestimmtes konkretes Projekt - etwa das Thema einer bereits in Angriff genommenen Habilitation oder Promotion - benannt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 28 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d.

    Zwar setzt das verfassungsrechtliche Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung Stellenumwandlungen oder -streichungen Grenzen (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u. a. -, NVwZ 1984, 571; Senatsbeschlüsse v. 24.8.2010 - 2 NB 159/09 -, juris, u.v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 u.a. -).

    Er geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich das Lehrdeputat befristet angestellter Mitarbeiter nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 LVVO bemisst, auch wenn der Wortlaut dieser Vorschrift nur Mitarbeiter im Beamtenverhältnis aufführt (vgl. z.B. Beschl. v. 27.4.2009 - 2 NB 328/08 u.a. - u. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris).

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris) darf das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (so z.B. auch Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. 2003, § 16 KapVO Rdnr. 3; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27.7.2010 - 2 B 138/10.NC u.a. -, juris) .

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

    Er geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich das Lehrdeputat befristet angestellter Mitarbeiter nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 LVVO bemisst, auch wenn der Wortlaut dieser Vorschrift nur Mitarbeiter im Beamtenverhältnis aufführt (vgl. z.B. Beschl. v. 27.4.2009 - 2 NB 328/08 u.a. - u. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris).

    29 Zwar setzt das verfassungsrechtliche Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung Stellenumwandlungen oder -streichungen Grenzen (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u. a. -, NVwZ 1984, 571; Senatsbeschlüsse v. 24.8.2010 - 2 NB 159/09 -, juris, u.v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 u.a. -).

    v. 14.10.2005 - 2 NB 144/05 -, v. 24.9.2007 - 2 NB 1048/06 u.a. -, juris, v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris; v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris, u.v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris; in gleichem Sinne ausführlich OVG Bautzen, Beschl. v. 9.9.2009 - NC 129/09 -, juris) und dies wie folgt formuliert:.

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2010 - 2 NB 209/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2010

    2.1 Die Kritik der Antragsteller zu 1. bis 4., die Berechnung des Verwaltungsgerichts mit im Ergebnis 61 Teilstudienplätzen sei bereits deshalb fehlerhaft, weil sie in erheblichem Umfang von der Berechnung des Senats in seinem das Sommersemester 2009 betreffenden Beschluss vom 28. April 2010 - 2 NB 159/09 u. a. - abweiche, ist nicht berechtigt.

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass § 6 Abs. 2 Satz 2 NHG lediglich eine qualitative Bewertung der Einrichtung von Studiengängen und ihrer Änderungen zum Gegenstand hat und nach seinem Regelungsgehalt nicht darauf gerichtet ist, unmittelbar (auch) den Interessen der Studienbewerber zu dienen (vgl. Senat, Beschl. v. 2.9.2010 - 2 NB 394/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 63; Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 51; Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. - Beschl. v. 2.7.2009 - 2 NB 353/08 u. a. -).

    Hinsichtlich des Exportstudiengangs Molekulare Medizin sind die Antragsgegnerin und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. 2.9.2010 - 2 NB 394/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 67 ff.; Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 57 ff.; Beschl. v. 25.11.2009 u. a. -) mit der Festlegung eines CNW von 5, 780 für diesen im Oktober 2003 eingeführten Studiengang in den Zielvereinbarungen 2005 bis 2008 den Anforderungen des § 13 Abs. 3 Satz 1 KapVO gerecht geworden.

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

    Dass dieser Studiengang nach der in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinreichenden Prüfungsumfang auf einer ausreichenden Abwägungsentscheidung insbesondere mit den Interessen der Studienbewerber für den Studiengang Humanmedizin beruht und dass es sich hierbei nicht um eine "unzulässige Niveaupflege" in Form eines "Luxusstudiengangs" handelt, hat der Senat bereits mit Beschlüssen vom 27. Februar 2009 (- 2 NB 154/08 -, juris Langtext Rdnr. 58) und 28. April 2010 (- 2 NB 159/09 -, juris Langtext Rdnr. 53) ausgeführt.

    Die Vorgabe des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 StV 2007/Art. 6 Abs. 1 Satz 1 StV 2010 bezieht sich nur auf die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind; hierzu gehört der Studiengang Molekulare Medizin nicht (Senat, Beschl. v. 28.4.2010 - 2 NB 159/09 u. a. -, juris Rdnr. 58).

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

    Die Beklagte bzw. das Wissenschaftsministerium, das die Deputatsminderung gewährte, waren auch nicht gehalten, diese regelmäßig zu überprüfen (BayVGH, Beschl. v. 07.06.2010 - 7 CE 10.10146 u.a.- Juris; NdsOVG, Beschl. v. 28.04.2010 - 2 NB 159/09 - Juris).

    Die Ärztliche Approbationsordnung schreibt den Inhalt dieser Veranstaltungen vor, d.h. die Verzahnung theoretischen und klinischen Wissens und die Einbeziehung geeigneter klinischer Fächer bzw. einen klinischen Bezug, nicht jedoch, dass die Veranstaltung notwendig von in der Klinik tätigen Ärzten gehalten werden muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.08.2005 - NC 9 S 29/05 - Juris; OVG Nds., B. v. 28.04.2010 - 2 NB 159/09 - Juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13

    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im

    Darüber hinaus hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.4.2010 - 2 NB 159/09 -, juris Rdnr. 35, hervorgehoben, dass es für die Anerkennung einer Deputatsreduzierung nicht entscheidend ist, wer die durch das formell zuständige Organ zuvor in der Sache getroffene Entscheidung in jedem Einzelfall gegenüber den betroffenen Universitätsmitarbeitern in Form eines Verwaltungsaktes umsetzt.

    Der Senat hat zur Frage der Zuordnung des Studiengangs Molekulare Medizin zu einer der medizinischen Lehreinheiten in seinem Beschluss vom 28. April 2010 - 2 NB 159/09 -, juris Rdnr. 64, ausgeführt:.

  • VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 2 NB 386/12

    Annahme einer missbräuchlichen Verdeckung von zusätzlichen Kapazitäten bei

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2014 - 2 NB 370/13

    Nachbesetzung von freiwerdenden Studienplätzen durch die Hochschule nach Beginn

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1786/17

    Ausbildungsrechtliche Kohorte; beurlaubte Studenten; ECTS-Punkte; erforderlicher

  • VG Aachen, 22.12.2022 - 10 L 780/22

    Humanmedizin; Zulassung; innerkapazitär; außerkapazitär; Modellstudiengang;

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 395/12

    Stellenplan, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Überbuchung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - 3 M 152/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010);

  • VG Göttingen, 12.07.2016 - 8 A 455/15

    Hochschulzulassungsverfahren; Kapazitätserschöpfung; NC-Verfahren;

  • VG Göttingen, 01.10.2014 - 8 A 677/13

    Außerkapazitär; Beurlaubter; innerkapazitär; Vorbehalt des Möglichen;

  • VG Freiburg, 03.05.2012 - NC 6 K 2268/10

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Quantifizierte Studienordnung;

  • VG Osnabrück, 02.11.2011 - 1 C 15/11

    Anteilquote; beurlaubte Studierende; Beurlaubung; Deputatsreduzierung;

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 326/11

    Zulassung zum Bachelorstudiengang "Psychologie" zum ersten Fachsemester im

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 384/15

    CAq; Cardiovascular Science; Dienstleistungsexport; Humanmedizin; Kapazität;

  • VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10

    Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag;

  • VG Osnabrück, 26.10.2012 - 1 C 10/12

    Deputatsreduzierung; fiktives Lehrangebot; Hochschulpakt 2020; Schwundausgleich;

  • VG Würzburg, 22.10.2012 - W 7 K 09.10101

    Humanmedizin; Sommersemester 2009

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2019 - 3 M 142/19

    Zur Frage der kapazitätsrechtlichen Beachtlichkeit eines im Haushaltsplan

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 2 NB 454/14

    Dienstleistungsabzug; Export; positiver Schwund; Übergangsquote

  • VG Göttingen, 29.04.2020 - 8 C 127/20

    Innerkapazitäre Zulassung; NC-Verfahren

  • VG Aachen, 07.06.2023 - 10 Nc 1/23

    NC, Humanmedizin, Sommersemester, Beurlaubte, höhere Fachsemester

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht