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   OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07   

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OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07 (https://dejure.org/2008,22671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 (https://dejure.org/2008,22671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 (https://dejure.org/2008,22671)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 CE 01.10005 -, juris Landtext Rdnr. 5 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass einige Universitäten von diesem abstrakten Berechnungsmodell inzwischen abgegangen sind und der Berechnung des Curricularnormwertes ihre tatsächlichen Zulassungszahlen zugrunde legen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Demgegenüber wird von anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, juris Langtext Rdnr. 55 ff.; OVG SachsenAnhalt, Beschl. v. 26.2.2007 N 187/06 -, juris Langtext Rdnr. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.5.2007 C 125/07 -, juris Langtext Rdnr. 3 ff., Beschl. v. 27.2.2008 13 C 5/08 -, juris Langtext Rndr. 12 ff.; ) betont, eine derartige Bezugnahme auf die "Hochschulwirklichkeit" verbiete sich.

    Seine Festlegung beruht auf einem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorausschau sowie des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (VGH Baden-Wüprttemberg, Urt. v. 23.11.2005, a. a. O., Rdnr. 55 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Oberassistenten zugedachte Funktion nunmehr auf die Juniorprofessoren zu übertragen sei, für die sich die Annahme einer Lehrverpflichtung von sechs LVS rechtfertige, solange insoweit eine normative Festsetzung fehle (Beschl. v. 30.11.2004 NB 430/03 u.a. -, NVwZ-RR 2005, 409).

    2.10.1 Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 13 C 5/08

    Entnahme eines bestimmten Modells zur rechnerischen Erfassung des studentischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Demgegenüber wird von anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, juris Langtext Rdnr. 55 ff.; OVG SachsenAnhalt, Beschl. v. 26.2.2007 N 187/06 -, juris Langtext Rdnr. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.5.2007 C 125/07 -, juris Langtext Rdnr. 3 ff., Beschl. v. 27.2.2008 13 C 5/08 -, juris Langtext Rndr. 12 ff.; ) betont, eine derartige Bezugnahme auf die "Hochschulwirklichkeit" verbiete sich.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Der Normgeber hat daher nach der weiterhin gültigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.9.1981 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77) hierbei ein weites Gestaltungsermessen, das lediglich durch das Willkürverbot begrenzt ist.
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Dieses Gebot schließt die Pflicht ein, die im Rahmen einer Strukturreform gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verfassungskonform in kapazitätsfreundlichem Sinne zu nutzen und die Unvermeidbarkeit gleichwohl eintretender Kapazitätsverluste unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten nachprüfbar zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 BvR 580/83 u.a. -, NVwZ 1984, 571 = juris Langtext Rdnr. 58 f. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Das gelte um so mehr, als herkömmliche C 2-Stellen sowohl mit Hochschuldozenten wie auch mit Oberassistenten besetzbar gewesen seien, ohne dass die Hochschule verpflichtet gewesen wäre, eine C 2-Stelle in Studiengängen mit Bewerberüberhang stets mit einem Hochschuldozenten statt mit einem Oberassistenten zu besetzen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.2.1999 - NC 9 S 113/98 -).
  • EuGH, 19.07.2007 - C-29/07

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
    Da der Senat aber in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 18. März 2008 NB 458/07 u.a. - die jährliche Aufnahmekapazität in dem Studiengang Zahnmedizin auf 87, 8905 und gerundet 88 Studienplätze festgelegt hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 1.6.2004 NB 889/04 u.a., S. 7 BU -) dieser Wert und nicht der vom Verordnungsgeber festgesetzte Wert von 75 Studienplätzen (vgl. Verordnung über Zulassungszahlen für Studienplätze zum Wintersemester 2006/2007 und zum Sommersemester 2007 v. 12.7.2006 ZZ-VO 2006/2007 -, Nds. GVBl. S. 259) bzw. der nach der korrigierten Berechnung von der Antragsgegnerin dem Verwaltungsgericht Göttingen mitgeteilte Wert der Jahreskapazität von 78 Studienplätzen (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 8.6.2007 C 29/07 u.a. -, S. 7 BU) zugrunde zu legen.
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - im Einzelnen ausgeführt und worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ist Ausgangspunkt der Überlegungen der Grundsatz, dass Stellenkürzungen dem verfassungsrechtlichen Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung unterliegen.

    Der Senat hat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - hierzu angeführt, die Antragsgegnerin habe in hinreichender Weise dargelegt, dass diese Mitarbeiter auch zum Zweck der eigenen Weiterqualifikation beschäftigt werden.

    Selbst eine Weiterbildung zu alternativen Zwecken ist von § 4 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 LVVO a. F. (jetzt § 4 Abs. 2 Nr. 3 LVVO n. F.) gedeckt (Senat, Beschlüsse v. 7.2.2008 - 2 NB 472/07 u. a - und v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. -).

    Der Senat hat demgegenüber bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. -) festgestellt, dass dieser Argumentation der Antragsteller entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht kein Lehrvollzugsdefizit auf.

    Mit diesem Einwand, den der Senat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - hat durchschlagen lassen, dringen die Antragsteller für das hier streitgegenständliche Wintersemester 2007/2008 nicht (mehr) durch (dazu 4.8.2.1).

    4.8.2.1 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - zur Frage der Anerkennung eines Dienstleistungsexports in die drei genannten Studiengänge im Wesentlichen ausgeführt, es fehle an der erforderlichen hinreichenden gerechten Abwägung mit den Interessen der Studienplatzbewerber in dem hier interessierenden Studiengang Humanmedizin.

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt.

    Auch hieran hält der Senat - wie schon für das Sommersemester 2007 (vgl. Beschl. v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 - u. a. -) fest.

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

    Das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a., S. 17) hat zu diesem Erfordernis ausgeführt:.

    Zur Rechtmäßigkeit von Stellenkürzungen hat die Kammer bereits in ihrem den Studiengang Zahnmedizin betreffenden Beschluss vom 11.12.2006 - 8 C 709/06 u.a. - in Übereinstimmung mit den bereits wiedergegebenen Erwägungen des Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, a.a.O..) - ausgeführt, woran sie auch nach erneuter Beratung festhält:.

    Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f):.

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat hierzu Folgendes (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 20ff) ausgeführt:.

    Im Ergebnis dasselbe gilt für die jeweils einstündigen Vorlesungen innerhalb der "Einführung in die Klinische Medizin", die durch Vorkliniker und Kliniker gemeinsam angeboten wird; hierzu hat das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 23) dargelegt, dem sich die Kammer wiederum anschließt:.

  • VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen

    Das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a., S. 17) hat zu diesem Erfordernis ausgeführt:.

    Zur Rechtmäßigkeit von Stellenkürzungen hat die Kammer bereits im Beschluss vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - und in ihrem den Studiengang Zahnmedizin betreffenden Beschluss vom 11.12.2006 - 8 C 709/06 u.a. - in Übereinstimmung mit den bereits wiedergegebenen grundsätzlichen Erwägungen des Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, a.a.O..) - ausgeführt, woran sie auch nach erneuter Beratung festhält:.

    Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f; i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13):.

    Das Nds. OVG hat hierzu Folgendes (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 20ff) ausgeführt:.

    Im Ergebnis dasselbe gilt für die jeweils einstündigen Vorlesungen innerhalb der "Einführung in die Klinische Medizin", die durch Vorkliniker und Kliniker gemeinsam angeboten wird; hierzu hat das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 23) dargelegt, dem sich die Kammer wiederum anschließt:.

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder

    Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 38 und zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 2.7.2009 - 2 NB 353/08 u. a. -) festgestellt, dass einer derartigen Kritik entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht ein Lehrvollzugsdefizit nicht auf.

    Mit diesem Einwand, den der Senat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - hat durchgreifen lassen, dringen die Antragsteller für das hier streitgegenständliche Wintersemester 2009/2010 nicht (mehr) durch.

    Soweit die Antragstellerinnen zu 5. und 6. die seit seinem Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - ständige Rechtsprechung des Senats zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringenden Gruppengröße für Vorlesungen von g = 180 (statt g = 250; vgl. hierzu Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) mit allgemeinen Ausführungen infrage stellen, genügen sie bereits nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO.

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - im Einzelnen ausgeführt und worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ist Ausgangspunkt der Überlegungen der Grundsatz, dass Stellenkürzungen dem verfassungsrechtlichen Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung unterliegen.

    Der Senat hat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und auf das Sommersemester 2008 bezogenen Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 NB 353/08 u. a. - hierzu angeführt, die Antragsgegnerin habe in hinreichender Weise dargelegt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zum Zweck der eigenen Weiterqualifikation beschäftigt werden.

    Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -) festgestellt, dass dieser Argumentation entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht ein Lehrvollzugsdefizit nicht auf.

    2.2.7.1 Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -).

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der

    Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -(http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html ) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f; i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13; Beschluss vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 20ff):.

    Das Nds. OVG hat hierzu Folgendes (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 20ff) ausgeführt:.

    Im Ergebnis dasselbe gilt für die jeweils einstündigen Vorlesungen innerhalb der "Einführung in die Klinische Medizin", die durch Vorkliniker und Kliniker gemeinsam angeboten wird; hierzu hat das Nds. OVG (Beschlüsse vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 23, und vom 25.11.2009, a.a.O.., S. 45f) dargelegt, dem sich die Kammer wiederum anschließt:.

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

    Soweit der Antragsteller zu 5. in diesem Zusammenhang die seit seinem Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 52 m. w. N.) zu dieser Gruppengröße für Vorlesungen von g = 180 (statt g = 250; vgl. hierzu Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) mit dem unsubstantiierten Hinweis auf die "Realität der Lehre" infrage stellt, genügt er bereits nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 15 K 6604/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an einer Universität

    vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2008, 13 C 5/08 u.a., www.nrwe.de, unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 25. Mai 2007, 13 C 125/07 u.a., sowie vom 6. März 2006, 13 C 51/06 u.a.; vgl. ferner für den Studiengang Humanmedizin unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung und ebenfalls unter Zugrundelegung einer Gruppengröße g = 180 für Vorlesungen: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 2008, 2 NB 487/07 u.a., juris.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2008, 13 C 5/08 u.a., a.a.O., unter Bezugnahme auf Beschlüsse vom 25. Mai 2007, 13 C 125/07 u.a., sowie vom 6. März 2006, 13 C 51/06 u.a.; vgl. ferner: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 2008, 2 NB 487/07 u.a., a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 02.05.2012 - 15 L 675/12

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

    vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2008, 13 C 5/08 u.a., www.nrwe.de, unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 25. Mai 2007, 13 C 125/07 u.a., sowie vom 6. März 2006, 13 C 51/06 u.a.; vgl. ferner für den Studiengang Humanmedizin unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung und ebenfalls unter Zugrundelegung einer Gruppengröße g = 180 für Vorlesungen: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 2008, 2 NB 487/07 u.a., juris.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2008, 13 C 5/08 u.a., a.a.O., unter Bezugnahme auf Beschlüsse vom 25. Mai 2007, 13 C 125/07 u.a., sowie vom 6. März 2006, 13 C 51/06 u.a.; vgl. ferner: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 2008, 2 NB 487/07 u.a., a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 120/16

    Kapazität; Kohortenprinzip; Studienplatz

    Dies erübrigte sich auch nicht mit Blick auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 11. Juli 2008 (- 2 NB 487/07 -, juris Rdnrn. 38 ff., 45), in dem der Senat seinerseits noch von einem "Abwägungsausfall" ausgegangen ist; letzterer war alsbald danach bereits behoben (vgl. Senatsbeschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris Rdnr. 58).

    Unabhängig hiervon geht der Senat von folgenden Grundsätzen aus (vgl. schon Senatsbeschl. v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 -, juris): Eine Hochschule ist im Rahmen ihrer Profilbildung berechtigt, wissenschaftliche Schwerpunkte zu setzen, weshalb die Einrichtung weiterer Studiengänge - bzw. hier die Erweiterung eines solchen Studiengangs - grundsätzlich in ihrem grundrechtlich von Art. 5 Abs. 3 GG gewährleisteten Gestaltungsspielraum liegt.

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15

    Anschlussbeschwerde; Belegungsliste; CAq; Cardiovascular Science;

  • VG Düsseldorf, 07.12.2009 - 15 Nc 27/09

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium bzw. auf Beteiligung an

  • VG Düsseldorf, 09.12.2013 - 15 Nc 31/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2018 - 2 NB 867/17

    Aufnahmekapazität; Belegungsliste; tagesbelegte Betten; Curricularanteil;

  • VG Düsseldorf, 13.02.2013 - 15 Nc 9/12

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

  • VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 17/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege eines Eilrechtsschutzgesuchs;

  • VG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 Nc 10/14

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

  • VG Düsseldorf, 12.12.2011 - 15 Nc 24/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium bzw. auf Beteiligung an

  • VG Düsseldorf, 26.11.2008 - 15 Nc 18/08

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin;

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 15 Nc 43/10

    Sich aus einem Stellenplan ergebende Stellenzuordnung als eine den rechtlichen

  • VG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 Nc 6/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Sommersemester 2010 bei Erschöpfung

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin;

  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2011 - 2 NB 135/11

    Vorläufige Zulassung eines Bewerbers auf einen Teilstudienplatz zum Studium der

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 NB 135/11

    Vorläufige Zulassung zu einem Teilstudienplatz zum Studium der Humanmedizin im 4.

  • VG Schleswig, 12.11.2018 - 9 C 68/18

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität zu Lübeck

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 38/12

    Promoviertere wissenschaftlicher Mitarbeiter, Elternzeit, Personalüberhänge,

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 395/12

    Stellenplan, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Überbuchung

  • VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 606/10

    Kapazitätsverordnung; Kapazitätsberechnung; Studiengebühren; Curricularnormwert;

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Sigmaringen, 06.11.2008 - NC 6 K 1500/08

    Aufnahmekapazität Studiengang Humanmedizin; Anteilquotenbildung; Inhalt der

  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 94/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 9 C 95/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Sachsen, 29.07.2013 - NC 2 B 20/13

    Stellenabbau, Stellenplan, Belegungslisten

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 39/12

    Leitbeschlüsse, Lehrdeputat, Gruppengröße, Losverfahren

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 24.11.2020 - 9 C 57/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck zum

  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 145/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 16.11.2016 - 7 C 25/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wege der

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zum Studium der

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck

  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 05.12.2019 - 9 C 85/19

    Hochschulzulassung im Studiengang Humanmedizin zum 1. Fachsemester Wintersemester

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 331/15

    CAq; Cardiovascular Science; Dienstleistungsexport; Humanmedizin; Kapazität;

  • VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1267/10

    Vorläufige Zulassung zum Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit

  • VG Halle, 27.01.2015 - 3 B 75/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Vergabe von Studienplätzen im Studiengang

  • VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1736/10
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 765/18

    Betreuungsrelation; Humanmedizin; Lehreinheit Klinik; Lehreinheit Vorklinik;

  • OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 B 214/19

    Auffüllgrenze; Dienstleistungsexport

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