Rechtsprechung
LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Keine verbindliche Gewinnzusage durch Popup
- Telemedicus
Keine verbindliche Gewinnzusage durch Popup
- aufrecht.de
Keine wirksame Gewinnzusagen durch Werbeerbeeinblendug und Werbebanner, egal wie deutlich die Zusage auch ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewinnzusage im Internet in einem sogenannten Pop-up-Fenster als Werbeeinblendung; Ankündigung der unentgeltlichen Leistung eines Preises im Internet als Gewinn; Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns im Internet; Werbeeinblendung in einem sogenannten ...
- kanzlei.biz
Keine Gewinnzusage durch "Pop-up-Fenster"
- Glücksspiel & Recht
Keine Gewinnzusage mittels Pop-Up-Fenster
- info-it-recht.de
Eine als "Pop-up-Fenster" gestaltete Werbeeinblendung ist keine Gewinnzusage
- aufrecht.de
Keine wirksame Gewinnzusagen durch Werbeerbeeinblendug und Werbebanner, egal wie deutlich die Zusage auch ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Mit einem PopUp-Fenster wird keine verbindliche Gewinnzusage abgegeben
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Gewinnbenachrichtigung mittels Pop-Up-Fenster keine Gewinnzusage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gewinnbenachrichtigung mittels Pop-Up-Fenster keine Gewinnzusage
- 123recht.net (Kurzinformation)
Pop-up-Werbung im Internet Gewinnanspruch?
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1068
- MMR 2008, 833
- K&R 2008, 629
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Beide beinhalten die Ankündigung der unentgeltlichen Leistung eines Preises (Gewinn) an den Mitteilungsempfänger, die den Eindruck erweckt, er werde einen ihm bereits zuerkannten Preis erhalten (BGH, NJW 2004, 1652; OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 1063;… Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 661a Rdnr. 2). - OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03
Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung …
Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Beide beinhalten die Ankündigung der unentgeltlichen Leistung eines Preises (Gewinn) an den Mitteilungsempfänger, die den Eindruck erweckt, er werde einen ihm bereits zuerkannten Preis erhalten (BGH, NJW 2004, 1652; OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 1063;… Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 661a Rdnr. 2). - OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 202/02
Anforderungen an eine Gewinnmitteilung; Zulässigkeit der Rüge der internationalen …
Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671).
- OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03
Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung
Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671). - OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03
Begriff der Gewinnzusage
Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671). - OLG Bremen, 12.11.2003 - 1 U 50/03
Die Voraussetzungen des § 661a BGB sind erfüllt, wenn der Eindruck eines bereits …
Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08
Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671).