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   LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06   

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https://dejure.org/2007,31626
LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2007,31626)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03.07.2007 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2007,31626)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2007,31626)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Das schließt nach neuerer Rechtsprechung des EuGH und des BGH nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnrn. 28f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 30 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz; GRUR 2002, 71 - Marlboro-Dach] GRUR 2004, 865 - Mustang).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbstständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 31 - THOMSON LIFE).

  • OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 62/04

    "Akzenta" - Rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke, deren

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Dies sei unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2005, 1047 - Otto und OLG Köln GRUR-RR 2005, 186 - Akzenta nicht ausreichend.

    Eine Konstellation, in der ein Kennzeichen als Untemehmenskennzeichen und nicht zugleich als Kennzeichen für die von diesem Unternehmen erbrachten Dienstleistungen benutzt wird, wird daher nur unter besonderen Voraussetzungen zu bejahen sein, wie sie beispielsweise in dem vom Kläger angeführten Fall des OLG Köln ( GRUR-RR 2005, 186 - Akzenta) vorgelegen haben mögen.

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Dies sei unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2005, 1047 - Otto und OLG Köln GRUR-RR 2005, 186 - Akzenta nicht ausreichend.

    Die gesteigerten Anforderungen für Warenmarken, bei denen das Zeichen konkret als Herkunftshinweis für das beworbene Produkt verwendet werden muss, vorzugsweise auf dem Produkt selbst angebracht werden muss (vgl. BGH GRUR 2005, 1047 - OTTO), gelten für Dienstleistungsmarken nicht.

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Das schließt nach neuerer Rechtsprechung des EuGH und des BGH nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnrn. 28f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 30 - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz; GRUR 2002, 71 - Marlboro-Dach] GRUR 2004, 865 - Mustang).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Eine rechtserhaltende Benutzung i. S. von § 26 MarkenG liegt dann nicht vor, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen Verwendung findet (BGH, GRUR 2003, 428 - BIG BERTHA).

    Die Entscheidung BIG BERTHA (BGH, GRUR 2003, 428 ) ist zu einer Warenmarke ergangen; im dortigen Fall hatte der Markeninhaber nur sein Unternehmen mit der für Bekleidung geschützten Marke BIG BERTHA bezeichnet, nicht aber die Kleidungsstücke selbst, welche mit völlig anderen Zeichen versehen waren.

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Es ist vielmehr anerkannt, dass der Zeicheninhaber berechtigt ist, seine Marke auch firmenmäßig zu verwenden und zu versuchen, sich dadurch die Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens zu verschaffen (BGH GRUR 2002, 967 - Hotel Adlon).
  • LG München I, 24.04.2002 - 1 HKO 16182/01

    Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte bei Begehren auf Rücknahme einer

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Da die Klage auf Rücknahme einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung nur als "Minus" einer Löschungsklage anzusehen ist, ergibt sich als Umkehrschluss aus den zitierten Bestimmungen der GMV wie auch aus Art. 95 Abs. 1, Abs. 2 GMV, dass eine Klage auf Rücknahme einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung vor den Gemeinschaftsmarkengerichten im Aktivprozess ebenso wenig zulässig ist wie eine Löschungsklage (LG München I, GRUR Int. 2002, 933 - mediantis).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Ist schon bei Warenmarken davon auszugehen, dass firmen- und markenmäßige Benutzung infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion häufig ineinander übergehen (vgl. BGH GRUR 2004, 512 - Leysieffer m. w. N), gilt dies umso mehr für Dienstleistungsmarken.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Abzustellen ist dabei auf die übliche und wirtschaftlich sinnvolle Verwendung der Marke, ohne dass aus Gründen des Benutzungszwangs weitergehende Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 2002, 1072 - Sylt-Kuh; GRUR 1999, 995 , HONKA).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2006, 60 - coccodrillo).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 U 18/06

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für Dienstleistungen;

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BPatG, 08.05.2007 - 33 W (pat) 128/05

    Eine Wortmarke kann bei dem DPMA auch für Einzelhandelsdienstleistungen

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

  • BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 312/99

    "SYLT-Kuh"; Rechtserhaltende Benutzung einer mit der beworbenen Ware identischen

  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil der Kammer vom 03.07.2007, Az. 2 O 220/06 (Anlage Ast 1) und die Urteilsformel der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22.04.2009, Az. 6 U 127/07 (Anlage AG 2) Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09

    Abweisung der Klage auf Benutzung eine Marke für Dienstleistungen eines

    Auf das Urteil im Verfahren LG Mannheim 2 O 220/06 / OLG Karlsruhe 6 U 127/07, das das Landgericht heranziehe, habe sich die Beklagte nicht berufen.
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2007 - 6 U 127/07

    Waldemar L / Tanja Z verlieren einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Antrag der Kläger auf Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.07.2007 - 2 O 220/06 - wird.
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06 ZV III   

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https://dejure.org/2009,36288
LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06 ZV III (https://dejure.org/2009,36288)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03.11.2009 - 2 O 220/06 ZV III (https://dejure.org/2009,36288)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03. November 2009 - 2 O 220/06 ZV III (https://dejure.org/2009,36288)
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Volltextveröffentlichung

  • hilfeaufrufe.de PDF

    Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L und Tanja Z jeweils 5.000 Euro

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06
    Entscheidend ist dabei ausweislich der Begründung des Vollstreckungstitels, ob der angesprochene Verkehr aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände die Benutzung des Kennzeichens zumindest auch als Unterscheidungszeichen für die Ware oder Dienstleistung im Sinne eines Herkunftshinweises ansieht (vgl. BGH GRUR 2008, 616 -Akzenta-).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06
    Der Umfang der Rechtskraft des Unterlassungstitels im Hinblick auf die Rechtsfolge ist nach der Kerntheorie zu ermitteln, nach der auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen (vgl. BGHZ 5, 189, 193f -Zwilling-, BGHZ 126, 287, 296 Rotes Kreuz-).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2009 - 6 U 127/07
    Auszug aus LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06
    Wegen Zuwiderhandlungen gegen die in dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 3.7.2007 (2 O 220/06), abgeändert durch Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.4.2009 (6 U 127/07) enthaltene Verurteilung, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "PORTA" und/oder "porta / patent- und rechtsanwälte" für die Erbringung von Dienstleistungen eines Patentanwalts und/oder Rechtsanwalts, die Verwaltung und/oder Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten, Innovationsberatung, Lizenzvermittlung, technische Recherchen und/oder Recherchen in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und/oder des Urheberrechts zu benutzen, wird gegen beide Schuldner ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils EUR 5.000,-- , ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, jeweils.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06
    Dem steht auch die Entscheidung Augsburger Puppenkiste des Bundesgerichtshofs (BGH/GRUR 2009, 772) nicht entgegen, da vorliegend bereits die konkrete Verletzungsform der zu vollstreckenden Entscheidung ein zusammengesetztes Zeichen war und die Frage der Kerngleichheit dieses zusammengesetzten Zeichens mit dem im Telefonbucheintrag benutzten zusammengesetzten Zeichen anhand der Entscheidungsgründe des Urteils des OLG Karlsruhe, wie oben geschehen, zu bestimmen ist.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06
    Eine Begrenzung der Rechtskraft, bezogen auf die Rechtsfolge, auf die den Streitgegenstand begrenzenden konkreten Verletzungshandlungen begründet der Bundesgerichtshof auch in seiner Entscheidung vom 23.2.2006 (BGH GRUR 2006, 421-424 Markenparfümverkäufe) nicht, da dort ausdrücklich unter Randnummer 27 die Geltung der Kerntheorie und die Annahme, dass sich das Unterlassungsbegehren grundsätzlich auch auf kerngleiche Abweichungen von der konkreten Verletzungsform bezieht, im Hinblick auf die Rechtsfolge bestätigt wird.
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus LG Mannheim, 03.11.2009 - 2 O 220/06
    Der Umfang der Rechtskraft des Unterlassungstitels im Hinblick auf die Rechtsfolge ist nach der Kerntheorie zu ermitteln, nach der auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen (vgl. BGHZ 5, 189, 193f -Zwilling-, BGHZ 126, 287, 296 Rotes Kreuz-).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 22.07.2009 - 2 O 220/06 ZV II   

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https://dejure.org/2009,35833
LG Mannheim, 22.07.2009 - 2 O 220/06 ZV II (https://dejure.org/2009,35833)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22.07.2009 - 2 O 220/06 ZV II (https://dejure.org/2009,35833)
LG Mannheim, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 2 O 220/06 ZV II (https://dejure.org/2009,35833)
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  • hilfeaufrufe.de PDF

    Zwangsgeld gegen Waldemar L sowie Tanja Z wegen unzureichender Auskunftserteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2009 - 6 U 127/07
    Auszug aus LG Mannheim, 22.07.2009 - 2 O 220/06
    Gegen die Schuldner wird zur Erzwingung der ihnen durch Urteil des Landgerichts Mannheim vom 3.7.2007 (Az. 2 O 220/06, abgeändert durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22.4.2009, Az. 6 U 127/07) auferlegten Handlung, nämlich.
  • AG Pforzheim, 31.08.2009 - 9 M 5360/09

    Der Einspruch gegen Zwangsvollstreckung von Twelmeier gegen Waldemar L wird nicht

    Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung auf Grund des Zwangsgeldbeschlusses des Landgerichts Mannheim vom 22.07.2009 (2 O 220/06 ZV Il) zugunsten der Staatskasse.
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 16.11.2007 - 2 O 220/06 ZV I   

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https://dejure.org/2007,39319
LG Mannheim, 16.11.2007 - 2 O 220/06 ZV I (https://dejure.org/2007,39319)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16.11.2007 - 2 O 220/06 ZV I (https://dejure.org/2007,39319)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16. November 2007 - 2 O 220/06 ZV I (https://dejure.org/2007,39319)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03

    Einwand der Erfüllung und der Unmöglichkeit im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 16.11.2007 - 2 O 220/06
    Selbst wenn dies zuträfe, was die Schuldnerin zu 2 allerdings nicht in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegt hat - etwa durch Vorlage eines Anstellungsvertrags - (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit im Zwangsmittelverfahren OLG Köln OLGR 2004, 159), würde dieses Vorbringen den Einwand der Unmöglichkeit nicht schlüssig ausfüllen.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2008 - 6 W 8/08

    Beschwerde gegen Vollzug des Zwangsmittelbeschlusses

    Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldner gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 16.11.2007 (Az. 2 O 220/06 ZV I) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 04.11.2009 - 2 O 220/06 ZV IV   

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https://dejure.org/2009,36498
LG Mannheim, 04.11.2009 - 2 O 220/06 ZV IV (https://dejure.org/2009,36498)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 O 220/06 ZV IV (https://dejure.org/2009,36498)
LG Mannheim, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 O 220/06 ZV IV (https://dejure.org/2009,36498)
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  • hilfeaufrufe.de PDF

    Ordnungsgeld wegen Verwendung Marke PORTA gegen Waldemar L in Höhe von 1.000 Euro

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2009 - 6 U 127/07
    Auszug aus LG Mannheim, 04.11.2009 - 2 O 220/06
    Wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 3.7.2007 (2 O 220/06), abgeändert durch Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.4.2009 ( 6 U 127/07) enthaltene Verurteilung, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "PORTA" und/oder "porta / patent- und rechtsanwälte" für die Erbringung von Dienstleistungen eines Patentanwalts und/oder Rechtsanwalts, die Verwaltung und/oder Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten, Innovationsberatung, Lizenzvermittlung, technische Recherchen und/oder Recherchen in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und/oder des Urheberrechts zu benutzen, wird gegen den Schuldner Ziffer 1 ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000,-- , ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht.
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus LG Mannheim, 04.11.2009 - 2 O 220/06
    Entscheidend ist dabei ausweislich der Begründung des Vollstreckungstitels, ob der angesprochene Verkehr aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände die Benutzung des Kennzeichens zumindest auch als Unterscheidungszeichen für die Ware oder Dienstleistung im Sinne eines Herkunftshinweises ansieht (vgl. BGH GRUR 2008, 616 -Akzenta-).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 16.01.2008 - 2 O 220/06 ZV I   

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https://dejure.org/2008,37112
LG Mannheim, 16.01.2008 - 2 O 220/06 ZV I (https://dejure.org/2008,37112)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16.01.2008 - 2 O 220/06 ZV I (https://dejure.org/2008,37112)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 2 O 220/06 ZV I (https://dejure.org/2008,37112)
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  • hilfeaufrufe.de PDF

    Antrag, die Vollziehung des Zwangsmittelbeschlusses auszusetzen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03

    Einwand der Erfüllung und der Unmöglichkeit im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2008 - 2 O 220/06
    Die Schuldnerin zu 2 hat nicht mit Substanz vorgetragen, dass sie alle ihr möglichen Anstrengungen unternommen hat, ihrer Auskunftsverpflichtung zumindest teilweise nachzukommen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit im Zwangsmittelverfahren OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 48; OLG Köln, OLGR 2004, 159).
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   LG Neuruppin, 30.11.2006 - 2 O 220/06   

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https://dejure.org/2006,70177
LG Neuruppin, 30.11.2006 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2006,70177)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2006,70177)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2006,70177)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 3 U 186/06

    Feststellungsklage; Nutzungsverhältnis: Fortbestehen eines Gaststättenpacht- bzw.

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. November 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin - 2 O 220/06 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 23.10.2007 - 2 O 220/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38861
LG Mannheim, 23.10.2007 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2007,38861)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23.10.2007 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2007,38861)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 2 O 220/06 (https://dejure.org/2007,38861)
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