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   LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16   

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LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,42196)
LG Bamberg, Entscheidung vom 16.01.2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,42196)
LG Bamberg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,42196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1 u. 3 u. 4, § 474 Abs. 5 S. 1; ZPO § 3, § 91 Abs. 1, § 287 Abs. 2; GKG § 39 Abs. 1, § 40, § 43 Abs. 1, § 62, § 63 Abs. 2 S. 1
    VW-Abgasskandal - Zum Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Pkw

  • rewis.io

    VW-Abgasskandal - Zum Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Pkw

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Bamberg, 24.10.2016 - 2 O 21/16

    Ansprüche bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeug

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Für den Endkunden kommt es im Zusammenhang mit den Emissionen eines Fahrzeugs allenfalls auf die Zertifizierung nach einer bestimmten Emissionsklasse an (so auch LG Bamberg, Urt. v. 19.09.2016, 10 O 129/16; Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Denn das den jeweils geltenden Abgasvorschriften entsprechende Emissionsverhalten des Motors stellt eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB maßgeblich ist (statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, 28 W 14/16 und OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16 in MDR 2016, 1016; LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Denn zum einen wird dieses Update für eine sehr große Anzahl von Fahrzeugen entwickelt, und zum anderen ist die Volkswagen AG hierzu ohnehin verpflichtet (vgl. LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Denn es besteht kein vernünftiger Anlass, den Kauf eines Personenkraftwagens emotional derartig aufzuladen, dass beim Vorliegen eines solch unwesentlichen Mangels jedwedes Vertrauen des Käufers als zerrüttet anzusehen wäre (vgl. LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Auf Spekulationen kann aber eine gerichtliche Entscheidung nicht gestützt werden (vgl. LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Der Kläger hätte dann, ebenso wie bei der Nachlieferung eines mangelhaften Neuwagens, ausreichend Zeit, die Mangelbeseitigung zu fordern (vgl. LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Für den Endkunden kommt es im Zusammenhang mit den Emissionen eines Fahrzeugs allenfalls auf die Zertifizierung nach einer bestimmten Emissionsklasse an (so auch LG Bamberg, Urt. v. 19.09.2016, 10 O 129/16; Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

  • LG Bamberg, 19.09.2016 - 10 O 129/16

    Keine Rückabwicklung oder Anfechtung eines Pkw-Kaufvertrags wegen manipulierter

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Für den Endkunden kommt es im Zusammenhang mit den Emissionen eines Fahrzeugs allenfalls auf die Zertifizierung nach einer bestimmten Emissionsklasse an (so auch LG Bamberg, Urt. v. 19.09.2016, 10 O 129/16; Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

    Für den Endkunden kommt es im Zusammenhang mit den Emissionen eines Fahrzeugs allenfalls auf die Zertifizierung nach einer bestimmten Emissionsklasse an (so auch LG Bamberg, Urt. v. 19.09.2016, 10 O 129/16; Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Denn die diesbezügliche Frage ist nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1295).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Falls diese Nachbesserung tatsächlich ungeeignet und damit selbst mangelhaft sein sollte, etwa weil die Eigenschaften des Motors dadurch nachteilig verändert werden sollten, würde eine neue Pflichtverletzung vorliegen und somit eine neue Verjährungsfrist beginnen (vgl. BGH NJW 2006, 47; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 285; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333; Palandt BGB 75.A. § 438, 16 a).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Zwar darf ein Verkäufer eine für ihn unverhältnismäßig nachteilige Art der Nacherfüllung nicht verweigern, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Mangelbeseitigung darstellt (EuGH Rs. C-65/09 und C- 87/09 in NJW 2011, 2269; BGHZ 192, 148).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10

    Gebrauchtwagenkauf: Beweislast für eine fehlgeschlagene Nachbesserung;

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Falls diese Nachbesserung tatsächlich ungeeignet und damit selbst mangelhaft sein sollte, etwa weil die Eigenschaften des Motors dadurch nachteilig verändert werden sollten, würde eine neue Pflichtverletzung vorliegen und somit eine neue Verjährungsfrist beginnen (vgl. BGH NJW 2006, 47; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 285; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333; Palandt BGB 75.A. § 438, 16 a).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Zwar darf ein Verkäufer eine für ihn unverhältnismäßig nachteilige Art der Nacherfüllung nicht verweigern, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Mangelbeseitigung darstellt (EuGH Rs. C-65/09 und C- 87/09 in NJW 2011, 2269; BGHZ 192, 148).
  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Denn das den jeweils geltenden Abgasvorschriften entsprechende Emissionsverhalten des Motors stellt eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB maßgeblich ist (statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, 28 W 14/16 und OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16 in MDR 2016, 1016; LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Denn das den jeweils geltenden Abgasvorschriften entsprechende Emissionsverhalten des Motors stellt eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB maßgeblich ist (statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, 28 W 14/16 und OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16 in MDR 2016, 1016; LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16
    Denn es werden darin z.B. unpassende Vergleiche mit augenscheinlich feststellbaren Lackschäden angestellt (LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, 2 O 83/16) bzw. die Besonderheiten der hiesigen Fallkonstellationen außer Acht gelassen.
  • LG Bamberg, 22.05.2017 - 2 O 623/16

    Neulieferung eines mangelfreien Pkw; Verjährung eines

    Das Emissionsverhalten des streitgegenständlichen Motors entspricht diesen Vorschriften jedoch nicht (so auch LP Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16; Urt. v. 16.01.2017, 2 O 243/16; Urt. v. 08.05.2017, 2 O 491/16).

    Denn zum einen wird dieses Update für eine sehr große Anzahl von Fahrzeugen entwickelt, und zum anderen ist die Volkswagen AG hierzu ohnehin verpflichtet (vgl. LP Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16; Urt. v. 16.01.2017, 2 O 243/16; LP Münster, Urt. v. 04.10.2016, 2 O 1/16).

    Auch für Dritte ist dieser Mangel bei Besichtigung und Pebrauch des Fahrzeuges nicht feststellbar (vgl. LP Bamberg, Urt. v. 16.01.2017, 2 O 243/16 Urt. v. 08.05.2017, 2 O 491/16).

    Zum anderen besteht kein vernünftiger Anlass, den Kauf eines Personenkraftwagens emotional derartig aufzuladen, dass beim Vorliegen eines solch unwesentlichen Mangels jedwedes Vertrauen des Käufers als zerrüttet anzusehen wäre (vgl. LG Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16; Urt. v. 16.01.2017, 2 O 243/16).

    Auf Spekulationen kann aber eine gerichtliche Entscheidung nicht gestützt werden (vgl. LP Bamberg, Urt. v. 24.10.2016, 2 O 21/16; Urt. v. 16.01.2017, 2 O 243/16; Urt. v. 08.05.2017, 2 O 491/16).

    Jedenfalls vermag sie nicht "der Exekutive Einhalt zu gebieten" (S. 125 in dem o.g. Schriftsatz; zu dem Panzen bereits LP Bamberg, Urt. v. 16.01.2017, 2 O 243/16).

  • LG Detmold, 18.03.2020 - 1 O 261/19
    Es würde deshalb jedenfalls an der Rechtswidrigkeit des Verhaltens der PKW-Fahrer fehlen (vgl. LG Bamberg, Urteil vom 16. Januar 2017 - 2 O 243/16).
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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50256
LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,50256)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 28.02.2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,50256)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 2 O 243/16 (https://dejure.org/2017,50256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 02.12.2004
    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung in einem Altvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Darlehens-Widerruf berechtigt: Verbraucher erfolgreich gegen Landesbank Baden-Württemberg

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erfolgreich widerrufen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16
    Undeutlich seien die Belehrungen nach seiner Auffassung einerseits im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist gem. den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 10.03.009 - XI ZR 33/08 - und andererseits im Hinblick auf die unzureichende Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs, weil nämlich weder auf die Verpflichtung hingewiesen werde, dass die Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu verfolgen hat, noch darauf, dass auch die Klägerin selbst Verpflichtungen im Fall eines Widerrufes hat und die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind, inkl.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

    Auszug aus LG Ravensburg, 28.02.2017 - 2 O 243/16
    Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, sich auf einfache Art und Weise vom Vertrag wieder zu lösen, ohne die mit sonstigen Nichtigkeits- und Beendigungsgründen verbundenen, gegebenenfalls weniger günstigen Rechtswirkungen in Kauf nehmen zu müssen (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2016 - 6 U 121/16 unter II. 2.).
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