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   LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16   

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https://dejure.org/2017,21786
LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16 (https://dejure.org/2017,21786)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2017 - 2 O 259/16 (https://dejure.org/2017,21786)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 2 O 259/16 (https://dejure.org/2017,21786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Nacherfüllung durch Lieferung eines "aktualisierten" Neuwagens - VW-Abgasskandal

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 1 BGB
    Neuwagenkaufvertrag: Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges bei Installation einer Manipulationssoftware

  • IWW

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 1 BGB, § 439 Abs 1 Alt 2 BGB

  • ra.de
  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    VW Skandal: Audihändler muss Käufer eines Audi A1 (BJ 2011) einen aktuelles Serienmodell liefern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Verbraucher bekommt ein neues Auto zugesprochen und gibt sein altes zurück

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Abgasmangel: Gericht spricht Kunde höherwertiges Neufahrzeug zu - Sonderkonditionen werden nicht berücksichtigt

  • test.de (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Landau/Pfalz, 11.07.2016 - 2 O 17/16

    "VW-Abgasskandal", Anfechtung, Rückabwicklung eines Kaufvertrages

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen (Prüfstandlauf) gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (vgl. LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Frankenthal Urt. v. 12.05.2016, Az.: 8 O 208/15; LG Landau, Urteil vom 13.06.2016, Az. 2 O 17/16).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Ein Ausgleich von Rechtsanwaltskosten nach §§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 439 Abs. 2 BGB kommt nur dann in Betracht, soweit die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig gewesen ist (BGH, Urteil vom 17.02.1999, Az. X ZR 40/96).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Ob eine Ersatzlieferung durch ein Fahrzeug aus einer anderen Serienproduktion in Betracht kommt, ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien zu beurteilen, §§ 133, 157 BGB (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az. VIII ZR 209/05).
  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Soweit der Kläger die Beklagte mit Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 24.03.2016 zur Nacherfüllung auffordern ließ, ist ein Zusammenhang der anwaltlichen Tätigkeit mit der Auffindung der Ursache der Mangelerscheinungen und der Klärung der Verantwortlichkeit für den Mangel zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13) nicht ersichtlich.
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen (Prüfstandlauf) gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (vgl. LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Frankenthal Urt. v. 12.05.2016, Az.: 8 O 208/15; LG Landau, Urteil vom 13.06.2016, Az. 2 O 17/16).
  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen (Prüfstandlauf) gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (vgl. LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Frankenthal Urt. v. 12.05.2016, Az.: 8 O 208/15; LG Landau, Urteil vom 13.06.2016, Az. 2 O 17/16).
  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    Insoweit resultiert die Mangelhaftigkeit nicht etwa daraus, dass die unter Laborbedingungen (Prüfstandlauf) gemessenen Werte im alltäglichen Straßenverkehr nicht eingehalten werden, sondern basiert darauf, dass der Motor die Vorgaben im Prüfstandlauf nur aufgrund der manipulierten Software einhält (vgl. LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Frankenthal Urt. v. 12.05.2016, Az.: 8 O 208/15; LG Landau, Urteil vom 13.06.2016, Az. 2 O 17/16).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16
    37 So wie der Käufer eines Neufahrzeuges es danach hinzunehmen hätte, statt des von ihm gewählten, der EURO-5-Norm genügenden Modells, ein Modell zu erhalten, welches der EURO-6-Norm entspricht, kann die Beklagte dem Nachlieferungsverlangen des Käufers die technische Verbesserung nicht entgegenhalten, diese wird von der vertraglichen geschuldeten Gattungsschuld mit umfasst (so auch LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, Az. 7 O 967/16).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 11.05.2017 - 2 O 259/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18359
LG Dortmund, 11.05.2017 - 2 O 259/16 (https://dejure.org/2017,18359)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.05.2017 - 2 O 259/16 (https://dejure.org/2017,18359)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 2 O 259/16 (https://dejure.org/2017,18359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Klausel eines Unfallversicherungsunternehmens über den Versicherungsumfang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 101/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel in einem

    Auszug aus LG Dortmund, 11.05.2017 - 2 O 259/16
    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind daher nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09; BGH, Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14).

    Die Beschreibung muss für den anderen Vertragsteil nachprüfbar und darf nicht irreführend sein (BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09).

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09).

  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14

    Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der

    Auszug aus LG Dortmund, 11.05.2017 - 2 O 259/16
    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind daher nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09; BGH, Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14).
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