Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 11.08.2011

Rechtsprechung
   LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 310/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16422
LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 310/09 (https://dejure.org/2010,16422)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06.08.2010 - 2 O 310/09 (https://dejure.org/2010,16422)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06. August 2010 - 2 O 310/09 (https://dejure.org/2010,16422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschluss von Windkraftanlagen an einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt trotz deren Betriebs durch denselben Netzbetreiber; Vereinbarkeit einer Ausübung des Wahlrechts bzgl. des Anschlusspunktes für eine Windkraftanlage mit dem Grundsatz von ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
    Keine gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei mehreren Anschlusspunkten innerhalb desselben Netzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Ermittlung des Verknüpfungspunktes nach § 5 EEG 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss von Windkraftanlagen an einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt trotz deren Betriebs durch denselben Netzbetreiber; Vereinbarkeit einer Ausübung des Wahlrechts bzgl. des Anschlusspunktes für eine Windkraftanlage mit dem Grundsatz von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 21/07

    Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an

    Auszug aus LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 310/09
    Der BGH vertrat zur Vorgängerregelung des EEG 2004 und 2000 die Rechtsansicht, dass der Wortlaut des Gesetzes erweiternd auszulegen sei und es somit ausreiche, wenn nicht nur ein Verknüpfungspunkt eines anderen Netzes wirtschaftlich in Betracht käme, sondern auch ein Verknüpfungspunkt desselben Netzes (zuletzt BGH, Urt. v. 01.10.2008, Az.: VIII ZR 21/07, Rn. 12).
  • LG Arnsberg, 06.05.2010 - 4 O 434/09

    Schadensersatzanspruch eines Klägers aufgrund eines Anschlusses von

    Auszug aus LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 310/09
    Rechtsmissbräuchlich ist ein Verhalten vielmehr nur dann, wenn kein schutzwürdiges Eigeninteresse vorliegt (vgl. Palandt/Heinrichs, § 242 BGB, Rn. 50-52), was etwa der Fall sein kann, wenn der Anlagenbetreiber bei jeweils gleichen von ihm zu tragenden Anschlusskosten eine Anschlussvariante wählt, ohne dass er hierfür einen nachvollziehbaren und schützenswerten Grund darlegt (Salje, EEG, § 5 Rn. 49) (so insgesamt auch LG Arnsberg Urteil vom 6.5.2010, Az: 4 O 434/09).
  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 21 U 94/10

    Windenergie auf dem kurzen Weg ins Netz

    Wenn identische Begriffe in einem Gesetz verwendet werden, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber ihnen auch die gleiche Bedeutung zuschreibt (LG Duisburg, Urteil vom 06.08.2010, 2 O 310/09).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 17 U 157/10

    Anforderungen an den Anschluss von Windstromanlagen an das Stromnetz

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. August 2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (2 O 310/09) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, der Z. E. GmbH & Co. KG den Schaden zu ersetzen, der ihr daraus entstanden ist, dass die von ihr errichteten Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit einer installierten elektrischen Leistung von je 2, 3 MW in der Windvorrangzone im Bereich N. auf den Gemarkungen der Gemeinden N., H. und H. nicht an das 20-kV Mittelspannungsnetz am Netzverknüpfungspunkt "F. H." angeschlossen wurden bzw. noch angeschlossen werden, sondern im Umspannwerk S. der Beklagten.
  • OLG Hamm, 14.06.2011 - 21 U 163/10

    Begriff der kürzesten Entfernung i.S. von § 5 Abs.1 EEG

    Wenn identische Begriffe in einem Gesetz verwendet werden, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber ihnen auch die gleiche Bedeutung zuschreibt (LG Duisburg, Urteil vom 06.08.2010, 2 O 310/09).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2012 - 2 U (Kart) 6/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführlichen und zutreffenden Begründungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 25. November 2011 - I-17 U 157/10, juris, Datum ist dort falsch: 1 5.11.2011, Rdnr. 22-27 in Verbindung mit dem Urteil der Vorinstanz, Landgericht Duisburg vom 6. August 2010 - 2 O 310/09, juris, Rdnr. 25-31, sowie auf das nach der Rücknahme der Revision durch die Netzbetreiberin inzwischen rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Mai 2011 - 21 U 94/10, juris, Rdnr. 56-63 verwiesen, deren Ausführungen sich der Senat zu Eigen macht.
  • LG Kiel, 25.01.2013 - 6 O 258/10

    Anspruch eines Windkraftanlagenbetreibers auf Anschluss an ein Stromnetz:

    Dabei folgt die Kammer nicht der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 10. Oktober 2012, VIII ZR 362/11), sondern der Rechtsprechung einiger anderer Gerichte (OLG Düsseldorf in ZNER 2012, 84 f.; LG Duisburg in ZNER 2010, 521; OLG Hamm in ZNER 2011, 327 ff; LG Arnsberg ZNER 2010, 299 ff; Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.05.2012 - Az. 19 O104/11; LG Flensburg, Beschluss vom 18.04.2012 - 9 O 3/12).
  • LG Duisburg, 31.01.2012 - 6 O 416/11

    Einstweilige Verfügung auf Anschluss einer Windenergieanlage (WEA) an das Netz

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 EEG 2009 - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vorgängerregelungen die Notwendigkeit einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zum Zwecke der Vermeidung unnötiger volkswirtschaftlicher Kosten lediglich im Vergleich mit in Frage kommenden Anschlusspunkten in anderen Netzen vorzunehmen ist, und dann ohne Bedeutung ist, wenn die in Rede stehenden Verknüpfungspunkte demselben Netz angehören, oder ob die Wahl eines anderweitigen Verknüpfungspunktes im selben Netz gem. § 5 Abs. 2 EEG 2009 vor diesem Hintergrund als rechtsmissbräuchlich erscheinen kann (vgl. dazu LG Duisburg, Urt. v. 06.08.2010 - 2 O 310/09; OLG Hamm, RdE 2011, 272; entgegen BGH, WM 2004, 742 sowie BGH, Urt. vom 10.11.2004 - VIII ZR 391/03 - zu den Vorgängerregelungen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 11.08.2011 - 2 O 310/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74843
LG Köln, 11.08.2011 - 2 O 310/09 (https://dejure.org/2011,74843)
LG Köln, Entscheidung vom 11.08.2011 - 2 O 310/09 (https://dejure.org/2011,74843)
LG Köln, Entscheidung vom 11. August 2011 - 2 O 310/09 (https://dejure.org/2011,74843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,74843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht