Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 24.04.2012

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11, 2O 279/11, 2 O 316/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4412
LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11, 2O 279/11, 2 O 316/11 (https://dejure.org/2012,4412)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2012 - 2 O 278/11, 2O 279/11, 2 O 316/11 (https://dejure.org/2012,4412)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2012 - 2 O 278/11, 2O 279/11, 2 O 316/11 (https://dejure.org/2012,4412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Landgericht Karlsruhe verurteilt das Land Baden-Württemberg wegen überlanger Sicherungsverwahrung zu Entschädigungszahlungen

  • lawblog.de (Kurzinformation, 24.04.2012)

    500 Euro für einen Monat Sicherungsverwahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtshaftung für überlange Sicherungsverwahrung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Sicherungsverwahrung - Baden-Württemberg muss Sexualstraftätern Entschädigung zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Land Baden-Württemberg wegen überlanger Sicherungsverwahrung zu Entschädigungszahlungen verurteilt

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 24.04.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte sollen Entschädigung erhalten

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Land Baden-Württemberg wegen überlanger Sicherungsverwahrung zu Entschädigungszahlungen verurteilt

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2012)

    Sicherungsverwahrung: 73.000 Euro für zwölf Jahre Unrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ehemalige Sicherungsverwahrte erhalten bis zu 73.000 Euro Entschädigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Sicherungsverwahrte erhalten wegen überlanger Sicherungsverwahrung Entschädigungszahlungen - Landgericht Karlsruhe verurteilt das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von Schadensersatz

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ehemalige Sicherungsverwahrte verklagen das Land auf Hunderttausende

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.03.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte könnten Entschädigung erhalten

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.03.2012)

    Gericht prüft Schadenersatz für Sicherungsverwahrte // Rechtswidrig Eingesperrte fordern bis zu 155.000 Euro

Besprechungen u.ä. (3)

  • zeit.de (Pressekommentar, 26.04.2012)

    Sicherungsverwahrung: Geld für Mörder

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Entschädigung für Ex-Sicherungsverwahrte: Wegsperren - und zahlen?!

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Entschädigung für (zu Unrecht) Sicherungsverwahrte

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Auch der vorliegend unter anderem geltend gemachte Entschädigungsanspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK kann unmittelbar bei den nationalen Gerichten eingeklagt werden (vgl. BGHZ 122, 268 - zitiert nach juris (Rn. 45)) und ist dort vor den ordentlichen Gerichten im Wege der Zivilklage geltend zu machen (vgl. Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Art. 5 MRK Rn. 138 m. w. N.).

    Die EMRK gilt innerstaatlich mit Gesetzeskraft und gewährt in Art. 5 Abs. 5 dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit dem Art. 5 Abs. 1 EMRK zuwider beschränkt wurde (vgl. BGHZ 45, 58 - zitiert nach juris (Rn. 31); BGHZ 122, 268 - zitiert nach juris (Rn. 15)).

    (vgl. BGHZ 122, 268 - zitiert nach juris (Ls. 1 und Rn. 44f.)).

    Mit diesem Tagessatz nach StrEG werden die üblichen Unzuträglichkeiten, die die Haft mit sich bringt, ausgeglichen (vgl. BGHZ 122, 268 - zitiert nach juris (Rn. 48)), während es sich vorliegend um eine immaterielle Entschädigung für die Verletzung des Freiheitsrechts geht.

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Die EMRK gilt innerstaatlich mit Gesetzeskraft und gewährt in Art. 5 Abs. 5 dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit dem Art. 5 Abs. 1 EMRK zuwider beschränkt wurde (vgl. BGHZ 45, 58 - zitiert nach juris (Rn. 31); BGHZ 122, 268 - zitiert nach juris (Rn. 15)).

    Ein Verschulden der handelnde Staatsorgane ist nicht Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGHZ 45, 58 - zitiert nach juris (Rn. 35ff.)), bei Art. 5 Abs. 5 EMRK handelt es sich um einen Anspruch aus Gefährdungshaftung für rechtswidriges Verhalten von Staatsorganen (vgl. BGHZ 45, 58 - zitiert nach juris (Rn. 49)).

    Ein Aufopferungsanspruch kann deshalb wegen des bereits vorhandenen Ausgleichs nicht mehr zur Entstehung gelangen (vgl. BGHZ 45, 58 - zitiert nach juris (Rn. 77)).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    EGMR Sicherungsverwahrung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u. a.) hätten gerade keine Bedenken gegen die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung bestanden.

    Angesichts dieser Rechtsprechung des EGMR ist in diesen sog. Altfällen, in denen die Betroffenen wegen ihrer Anlasstaten bereits vor Inkrafttreten der jeweils einschlägigen Neuregelungen verurteilt waren, eine Rechtfertigung der Sicherungsverwahrung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2. a EMRK als generell ausgeschlossen anzusehen (vgl. BVerfG, Urt. vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08 u. a. - zitiert nach juris (Rn. 145, 148)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch durch Urteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u. a.) festgestellt, dass § 67d Abs. 3 Satz 1 n. F. i. V. m. § 2 Abs. 6 StGB - auf denen auch im vorliegenden Fall die Anordnung der weiteren Sicherungsverwahrung beruhte - mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar sind, da der mit diesen Vorschriften verbundene Eingriff in das Vertrauen des betroffenen Personenkreises auf ein Ende der Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren angesichts des damit verbundenen Eingriffs in das Freiheitsrechts verfassungsrechtlich nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und zum Schutz höchster Verfassungsgüter zulässig ist und das Gewicht dieser Vertrauensschutzbelange durch die Wertungen der EMRK noch verstärkt wird (vgl BVerfG a. a. O. - zitiert nach juris (Rn. 131f.)).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Durch Beschluss vom 12.10.2010 (2 Ws 354/10) stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Erledigung der Sicherungsverwahrung fest und ordnete stattdessen Führungsaufsicht für fünf Jahre und Bewährungshilfe an, da unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 (19359/04) davon auszugehen sei, dass die Änderung des § 67d StGB im Jahr 1998 gegen das Rückwirkungsverbot verstoße und daher die bei Tatbegehung gültige Fassung des § 67d StGB mit der - beim Kläger zwischenzeitlich abgelaufenen - Höchstfrist von 10 Jahren anzuwenden sei.

    Die Entscheidungen der Vollstreckungsgerichte stellen selbst keine Verurteilung i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Satz 2. a EGMR dar, da sie keine - hierfür als erforderlich angesehene - Schuldfeststellung mehr beinhalten (vgl. EGMR, Urt. vom 17.12.2009, 19359/04 - zitiert nach juris (Rn. 96)).

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Nur nach Maßgabe, dass eine solche hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten abzuleiten ist und der Sicherungsverwahrte an einer psychischen Störung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet, ist § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB während einer Übergangsfrist noch weiter anwendbar (vgl. BVerfG, Urt. vom 04.05.2011, III. des Urteilstenors; BGHSt 56, 248 - zitiert nach juris (Ls.)).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Den Wegfall der Höchstfrist hatte das Bundesverfassungsgericht noch in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133 - 2 BvR 2029/01- ) und die Anwendung der geänderten Vorschrift auch auf Straftäter, deren Taten vor der Gesetzesänderung begangen wurden und gegen die Sicherungsverwahrung vor der Gesetzesänderung angeordnet worden war, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Aufgrund dieser vom Bundesverfassungsgericht geforderten strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung ist gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein strengerer Maßstab anzulegen (vgl. BGH NStZ 2011, 692 - zitiert nach juris (Rn. 18ff.), BGH NStZ-RR 2012, 9 - zitiert nach juris (Rn. 7)).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZB 14/93

    Anwaltszwang im Verfahren über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Diesem Betragsverfahren muss jedoch stets die Entscheidung über den Grund des Anspruchs nach §§ 8, 9 StrEG durch das Strafgericht vorausgehen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1021 - zitiert nach juris (Rn. 7)).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Aufgrund dieser vom Bundesverfassungsgericht geforderten strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung ist gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein strengerer Maßstab anzulegen (vgl. BGH NStZ 2011, 692 - zitiert nach juris (Rn. 18ff.), BGH NStZ-RR 2012, 9 - zitiert nach juris (Rn. 7)).
  • RG, 09.07.1910 - I 354/10

    Kann auf Grund des badischen Verkehrssteuergesetzes vom 6. Mai 1899 § 42 für den

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
    Durch Beschluss vom 12.10.2010 (2 Ws 354/10) stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Erledigung der Sicherungsverwahrung fest und ordnete stattdessen Führungsaufsicht für fünf Jahre und Bewährungshilfe an, da unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 (19359/04) davon auszugehen sei, dass die Änderung des § 67d StGB im Jahr 1998 gegen das Rückwirkungsverbot verstoße und daher die bei Tatbegehung gültige Fassung des § 67d StGB mit der - beim Kläger zwischenzeitlich abgelaufenen - Höchstfrist von 10 Jahren anzuwenden sei.
  • EGMR, 24.11.2011 - 48038/06

    Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR

  • KG, 21.12.2012 - 9 W 51/11

    Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor

    Das sind die die Sicherungsverwahrung über die ursprüngliche Zehnjahresfrist hinaus anordnenden Justizorgane des jeweiligen Landes (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 25; LG Karlsruhe, Urteile vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 - juris Tz. 48 = EuGRZ 2012, 260, und - 2 O 330/11 - juris Tz. 45 = StraFo 2012, 246), hier des Landes N... -W..., dessen Strafvollstreckungsgerichte die Sicherungsverwahrung über die ursprünglich bestehende zehnjährige Frist hinaus bei dem Antragsgegner angeordnet haben.

    (a) Vielfach wird vertreten, dass die Entschädigung nach den Kriterien zu bemessen sei, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei der Zuerkennung der immateriellen Entschädigung bei Individualbeschwerden nach Art. 41 EMRK zuerkenne (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 43; Baldus, in: Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2006, § 14 Rz. 81; Schädler, in: Karlsruher Kommentar zur St PO, 6. Auflage, 2008, Art. 5 EMRK Rz. 27; Grabenwarter/Pabel, Europäischen Menschenrechtskonvention, 6. Auflage, 2012, § 21 Rz. 38 m.w.N.; ähnlich LG Karlsruhe, Urteil vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 - juris Tz. 50 bis 52, das einen Rückgriff auf § 7 Abs. 3 StrEG ablehnt und auf eine Gesamtbetrachtung abstellt).

    In den bisher beschiedenen Individualbeschwerdeverfahren wegen der rückwirkenden Entfristung der Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf der Grundlage von Art. 41 EMRK einen Betrag von etwa 500 Euro je Monat zugrunde gelegt, wobei berücksichtigt worden ist, dass es sich bei Art. 5 Abs. 5 EMRK um einen verschuldensunabhängigen Anspruch handelt und ein Verschulden der handelnden Organe nicht feststellbar gewesen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 43; LG Karlsruhe, Urteile vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 - juris Tz. 51 und - 2 O 330/11 - juris Tz. 48).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12

    Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung:

    Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.4.2012 (2 O 278/11) wird im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.04.2012 - AZ: 2 O 278/11 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Hamm, 28.11.2012 - 11 W 75/12

    Fälle der Sicherungsverwahrung - Anordnung und Vollzug sind weitgehend rechtmäßig

    Die Kammer teile die Auffassung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 -, abgedr. in EuGRZ 2012, 260), dass es sich bei der Entschädigung um einen unter Würdigung aller Umstände zu bestimmenden Gesamtbetrag handele und daher eine taggenaue Abrechnung nicht veranlasst sei.
  • LG Dortmund, 26.11.2012 - 25 O 163/12

    Schadensersatzanspruch eines Sicherungsverwahrten wegen Überschreitung der

    Die Kammer teilt bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung insoweit die Auffassung des Landgerichts Karlsruhe, welches jüngst entschieden hat, dass es sich bei der Entschädigung um einen unter Würdigung aller Umstände zu bestimmenden Gesamtbetrag handelt und daher eine taggenaue Abrechnung nicht veranlasst sei (vgl. LG Karlsruhe, EuGRZ 2012, 260, zitiert bei juris Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 316/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4258
LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 316/11 (https://dejure.org/2012,4258)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2012 - 2 O 316/11 (https://dejure.org/2012,4258)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2012 - 2 O 316/11 (https://dejure.org/2012,4258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (9)

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Landgericht Karlsruhe verurteilt das Land Baden-Württemberg wegen überlanger Sicherungsverwahrung zu Entschädigungszahlungen

  • lawblog.de (Kurzinformation, 24.04.2012)

    500 Euro für einen Monat Sicherungsverwahrung

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2012)

    Sicherungsverwahrung: 73.000 Euro für zwölf Jahre Unrecht

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.04.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Land Baden-Württemberg wegen überlanger Sicherungsverwahrung zu Entschädigungszahlungen verurteilt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 24.04.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte sollen Entschädigung erhalten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ehemalige Sicherungsverwahrte erhalten bis zu 73.000 Euro Entschädigung

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.03.2012)

    Gericht prüft Schadenersatz für Sicherungsverwahrte // Rechtswidrig Eingesperrte fordern bis zu 155.000 Euro

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.03.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte könnten Entschädigung erhalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeit.de (Pressekommentar, 26.04.2012)

    Sicherungsverwahrung: Geld für Mörder

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Entschädigung für Ex-Sicherungsverwahrte: Wegsperren - und zahlen?!

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    Bei der Kammer ist außer dem bereits erwähnten Rechtsstreit der Kläger - 2 O 173/13 - ein weiterer Rechtsstreit der Kläger gegen den Beklagten zu 2., die Beklagte zu 4. sowie die Fondsgesellschaft S5 anhängig, in dem die Kläger auf Feststellung der Wirksamkeit ihrer außerordentlichen Kündigungserklärung vom 12.11.2009 klagen (2 O 316/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht