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   LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14   

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https://dejure.org/2014,49048
LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14 (https://dejure.org/2014,49048)
LG Bamberg, Entscheidung vom 24.10.2014 - 2 O 344/14 (https://dejure.org/2014,49048)
LG Bamberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 2 O 344/14 (https://dejure.org/2014,49048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsverfügung betreffend die Werbung mit der Aussage "19% MwSt. GESCHENKT AUF MÖBEL, KÜCHEN UND MATRATZEN" "+5% EXTRA RABATT"; Irreführende Werbemaßnahme bei weitreichenden Ausnahmen von Warngruppen; Unzureichende Angaben in der Anzeige zu den ausgenommenen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14
    In der vorgenannten Entscheidung nimmt der BGH zudem Bezug auf eine frühere Entscheidung zur Gewinnspielwerbung in Printmedien, in der er (Urteil v. 10.01.2008, Az. I ZR 196/05, juris Rn. 11) davon ausgeht, dass unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht.
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    Auszug aus LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14
    Die Verfügungsbeklagte kann sich dabei nicht auf die Rechtsprechung des BGH zum Fall der Fernsehwerbung für eine Gewinnspielteilnahme berufen (BGH Urteil v. 09.07.2009, Az. I ZR 64/07, juris Rn. 15, auch GRUR 2010, 158), bei der ein Medienwechsel zur näheren Informationen des Verbrauchers als hinreichend angesehen worden ist.
  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    Auf Antrag des Klägers erließ das Landgericht am 11.08.2014 im Verfahren Az. 2 O 344/14 eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagten die beanstandete Werbung untersagt wurde; nach Widerspruch wurde die Unterlassungsverfügung durch Endurteil des Landgerichts vom 24.10.2014 bestätigt.

    Der Senat hat bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 3 U 210/14; LG Bamberg Az. 2 O 344/14) einen Unterlassungsanspruch des Klägers aus §§ 2, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4 UKlaG in Verbindung mit §§ 8 Abs. 3 Nr. 3; 3 Abs. 1 UWG 2008 wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG 2008 bejaht.

  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14

    Unlauterer Wettbewerb: Transparenzgebot - zeitliche und räumliche Beschränkung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 24.10.2014, Az. 2 O 344/14, wird zurückgewiesen.
  • LG Bamberg, 18.01.2016 - 2 O 343/15

    Verstoß gegen Transparenzgebot durch irreführende Anzeige für Rabattaktion

    Auf den, dem hiesigen Klageanträge im Wesentlichen entsprechenden Antrag des Klägers hat das Landgericht Bamberg am 11.08.2014 eine einstweilige Verfügung erlassen und mit Endurteil vom 24.10.2014 bestätigt (Az.: 2 O 344/14, Anlagen K 7 und 9).
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