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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60410
LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2015,60410)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2015,60410)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2015,60410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines versicherten Arztes gegen die private Krankenversicherung auf Rücknahme des Ausschlusses von der Leistungserstattung bei Geltendmachung eines Eingriffs in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Rechtmäßigkeit der Vereinbarung eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08

    Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    (So auch OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08, 9 U 89/08; OLG Köln, Urteil vom 16.08.2000 - Az. 5 U 247/99; LG Dortmund, Urteil vom 12.12.2007 - 22 O 71/07).

    Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt und auch durch den BGH gebilligt (OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie des Urteils des Landgerichts München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 sowie des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00; siehe auch Prölls/Martin-Voit, VVG, 28. Aufl. 2010 § 5 MB/KK 2009 Rn. 11).

    Die Beklagte handelt rechtmäßig, wenn sie sich im Vertrauen auf diese Entscheidungen auf den Ausschluss gegenüber dem Kläger beruft (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Koblenz, Urteil vom 26. Mai 2000 - 10 U 847/99; H. Müller, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2008, § 44 Rn. 175).

    Vor allem wirkt auch der in den 90er Jahren erklärte rechtmäßige Ausschluss des Klägers bis heute fort; er ist nicht vorübergehender Natur (Vgl. OLG Hamm Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Köln Urteil vom 08.05.2000 - Az. 5 U 247/99).

    Auch in den seitens des Klägers geführten Verfahren der letzten Jahre ist ein solcher Wille nicht hervorgetreten (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08, OLG Köln Urteil vom 08.05.2000 - Az. 5 U 247/99).

    Demgegenüber übt die Beklagte hier rechtmäßig ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag mit den Versicherten aus (so auch OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08).

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    Etwa mit Urteil des OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie mit Urteil des LG München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 und des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00 wurde im Hinblick auf Klagen von Versicherungsnehmern gegen den privaten Krankenversicherer gerichtlich festgestellt, dass die Versicherer zu Recht im Hinblick auf den Kläger einen wichtigen Grund für den erklärten Leistungsausschluss annahmen.

    Insbesondere das OLG Köln stellte im Urteil vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Übermaßbehandlung des Klägers im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit fest, die den Versicherer zum Ausschluss des Klägers berechtige.

    Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt und auch durch den BGH gebilligt (OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie des Urteils des Landgerichts München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 sowie des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00; siehe auch Prölls/Martin-Voit, VVG, 28. Aufl. 2010 § 5 MB/KK 2009 Rn. 11).

    (Vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93; OLG Köln Urteil vom 08.05.2000 - Az. 5 U 247/99 S. 22 mwN.).

  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    (So auch OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08, 9 U 89/08; OLG Köln, Urteil vom 16.08.2000 - Az. 5 U 247/99; LG Dortmund, Urteil vom 12.12.2007 - 22 O 71/07).

    Auch indiziert die Tatsache des fortlaufenden Praxisbetriebes des Klägers trotz der über Jahrzehnte seitens verschiedener Versicherer praktizierten Ausschlussentscheidung, dass der Kläger durch die Ausschlussentscheidungen keine erhebliche, unzumutbare Beeinträchtigung seiner beruflichen Tätigkeit erfährt (so auch LG Dortmund, Urteil vom 12.12.2007 - 22 O 71/07).

  • OLG München, 07.12.1999 - 25 U 2049/99

    Vertragliche Einschränkung der Leistungspflicht der Krankenversicherung für

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    Etwa mit Urteil des OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie mit Urteil des LG München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 und des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00 wurde im Hinblick auf Klagen von Versicherungsnehmern gegen den privaten Krankenversicherer gerichtlich festgestellt, dass die Versicherer zu Recht im Hinblick auf den Kläger einen wichtigen Grund für den erklärten Leistungsausschluss annahmen.

    Dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt und auch durch den BGH gebilligt (OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Köln vom 21.12.1995 - Az 5 U 268/93 sowie des Urteils des Landgerichts München vom 17.12.1998 - Az 34 O 16844/98 nebst Urteil des OLG München vom 07.12.1999 - Az 25 U 2049/99 sowie des dazugehörigen Nichtannahmebeschlusses des BGH vom 08.11.2000 - Az. IV ZR 41/00; siehe auch Prölls/Martin-Voit, VVG, 28. Aufl. 2010 § 5 MB/KK 2009 Rn. 11).

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    Ein betriebsbezogener Eingriff erfordert eine unmittelbare Beeinträchtigung des Betriebes als solchen bzw. eine Bedrohung seiner Grundlagen, er muss sich nach objektiven Maßstäben spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten (Vgl. BGHZ 138, 311, 317 f; Palandt-Sprau, BGB 73. Aufl. 2014, § 823 Rn. 127).
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    Die Beklagte handelt rechtmäßig, wenn sie sich im Vertrauen auf diese Entscheidungen auf den Ausschluss gegenüber dem Kläger beruft (Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2008 - Az. I-9 U 89/08; OLG Koblenz, Urteil vom 26. Mai 2000 - 10 U 847/99; H. Müller, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2008, § 44 Rn. 175).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Dortmund, 30.09.2015 - 2 O 59/15
    (Vgl. BGH NJW 2008, 2110; Palandt-Sprau, BGB 73. Aufl. 2014, § 823 Rn. 126 f.; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 823 Rn. 258).
  • OLG Hamm, 12.12.2016 - 6 U 214/15

    Arzt; Leistungsausschluss; Unterlassungsklage

    Der Kläger beantragt, das am 30.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Dortmund, Az. 2 O 59/15, unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 29.07.2015 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, den Leistungsausschluss durch die Beklagte vom 23.01.2012 aufzuheben.
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Rechtsprechung
   LG Ulm, 17.02.2017 - 2 O 59/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19302
LG Ulm, 17.02.2017 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2017,19302)
LG Ulm, Entscheidung vom 17.02.2017 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2017,19302)
LG Ulm, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2017,19302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Abwehranspruch von Unternehmen gegen unerwünschte Werbeanrufe

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der zum Vertragsschluss führenden Erklärung wegen Überrumpelung durch Telefonanrufe; Vergütungsanspruch wegen Erbringung von Dienstleistungen zur Steigerung der Web-Präsenz von Gewerbetreibenden; Belästigung des Marktteilnehmers in unzumutbarer Weise durch ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 7 Abs 1 UWG, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG
    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Abwehranspruch bei unzulässiger Telefonwerbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung bei unerwünschter Telefonwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Cold Call-Anruf, wenn dieser zeitlich 2,5 Jahre zurückliegt

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Auszug aus LG Ulm, 17.02.2017 - 2 O 59/15
    Wie der BGH in seinem Urteil vom 21.04.2016 (Gambietz ./. Lebens-Kost, I ZR 276/14; wegen dieses Verfahrens war der vorliegende Prozess zum Ruhen gebracht worden) ausgeführt hat, soll § 7 UWG, dessen Maßstäbe auch für die Prüfung eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gelten, Marktteilnehmer vor einer unzumutbaren Belästigung bewahren.
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63747
LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2017,63747)
LG Kleve, Entscheidung vom 03.05.2017 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2017,63747)
LG Kleve, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 2 O 59/15 (https://dejure.org/2017,63747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13

    Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des

    Auszug aus LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.11.2013, Az. 1 U 21/13, S. 12/13, Anlage K 13, Bl. 180/181 GA, Bezug genommen.

    Der Kläger war daher nicht darauf zu verweisen das Risiko einzugehen, durch den Ausfall des beschädigten Fahrzeugs Stammkunden zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2013, Az. 1 U 21/13, Seite 19 f, Anlage K 13, Bl. 187 f GA).

  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer

    Auszug aus LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    In der Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, es spreche grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Abbiegenden, wenn es - wie hier - im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links vorbeifahrenden Fahrzeug kommt (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 9 Rn. 44, m.w.N.; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.10.2016, Az. 7 U 152/16, NJ 2016, 512 ff, Rn. 11, m.w.N. - zitiert nach JURIS ).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Auszug aus LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    In der Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, es spreche grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Abbiegenden, wenn es - wie hier - im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links vorbeifahrenden Fahrzeug kommt (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 9 Rn. 44, m.w.N.; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.10.2016, Az. 7 U 152/16, NJ 2016, 512 ff, Rn. 11, m.w.N. - zitiert nach JURIS ).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 16 U 116/16

    Verkehrsunfall: Grob verkehrswidriges Verhalten beim Überholen

    Auszug aus LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Auch streitet Entscheidung des OLG Frankfurt vom 11.01.2017 (Az.: 16 U 116/16) nicht für den Kläger.
  • OLG Celle, 13.03.2015 - 4 W 15/15

    Umfang des Beschwerderechts der Staatskasse gegen die Bewilligung der

    Auszug aus LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Da der Wendende bzw. Linksabbiegende den Verkehr aus beiden Richtungen vorher vorbei lassen muss, folgt daraus zwangsläufig, dass sich der vorgeschriebene Gefährdungsausschluss auch auf den nachfolgenden Verkehr bezieht (OLG Düsseldorf, MDR 2015, 714, Rn. 24 -zitiert nach JURIS).
  • KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden

    Auszug aus LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Hier liegt allerdings ein solcher typischer Auffahrunfall nicht vor, da das Fahrzeug der Beklagten nicht frontal auf das Heck des vorausfahrenden Klägerfahrzeugs aufgefahren ist (vgl. KG Berlin, VRS 118, 168 ff (2019, Rn. 53 - zitiert nach JURIS).
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