Rechtsprechung
LG Osnabrück, 16.09.2019 - 2 O 683/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Kein fernabsatzrechtlicher Widerruf eines Kfz-Kaufvertrags bei Abholung des Fahrzeugs
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anbieten eines Autos durch Autohändler auf fremder Internetplattform kein Fernabsatzgeschäft wenn Verkauf nur ausnahmsweise per E-Mail und Telefon abgestimmt wird
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Autokauf im Internet und das gesetzliche Widerrufsrecht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Fahrzeugangebot macht Kauf nicht automatisch zum Fernabsatzgeschäft
- datev.de (Kurzinformation)
Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Fernabsatzgeschäft, solange Abholung zwingend erforderlich ist
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Fernabsatz: Autobestellung per Mail beinhaltet nicht automatisch Widerrufsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Besteht bei Autokauf im Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gesetzliches Widerrufsrecht bei Autokauf im Internet?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrzeugangebot im Internet macht Kauf nicht zum Fernabsatzgeschäft - Vorliegen eines Fernabsatzvertrags mit gesetzlichem Widerrufsrecht setzt organisiertes Fernabsatzsystem mit Versand von Ware voraus
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 16.09.2019 - 2 O 683/19
- OLG Oldenburg, 12.03.2020 - 14 U 284/19
- BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 73/20
Papierfundstellen
- MMR 2020, 796
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15
Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz
Auszug aus LG Osnabrück, 16.09.2019 - 2 O 683/19
Voraussetzung für die Existenz eines organisierten Vertriebssystems ist, dass der Unternehmer mit personeller und sachlicher Ausstattung innerhalb seines Betriebes die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, die notwendig sind, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte zu bewältigen (vgl. BGH , Urt . v. 07.07.2016 - I ZR 68/15 , NJW-RR 2017, 368 Rn .Der sachliche Anwendungsbereich des Fernabsatzrechtes ist nicht schon dann eröffnet, wenn der Inhaber eines Geschäfts ausnahmsweise eine telefonische Bestellung entgegennimmt und die Ware dem Kunden nicht in seinem Ladenlokal übergibt, sondern diese mit der Post versendet (vgl. BGH , Urt . v. 07.07.2016 - I ZR 68/15 , NJW-RR 2017, 368 Rn .
Erst wenn der Inhaber eines Geschäfts Waren nicht nur gelegentlich versendet, sondern systematisch auch mit dem Angebot telefonischer Bestellung und Zusendung der Waren wirbt, soll die Grenze zum organisierten Fernabsatz überschritten sein (vgl. BGH , Urt . v. 07.07.2016 - I ZR 68/15 , NJW-RR 2017, 368 Rn .
Der Betreiber eines stationären Ladenlokals, der seine Leistungen ausschließlich vor Ort erbringt, soll durch das Fernabsatzgesetz nicht dadurch abgehalten werden, ausnahmsweise auch eine telefonische Bestellung entgegenzunehmen (vgl. BGH , Urt . v. 07.07.2016 - I ZR 68/15 , NJW-RR 2017, 368 Rn .
- LG Wuppertal, 24.06.2008 - 5 O 13/08
Verbrauchereigenschaft des Käufers bei Einsatz des Fahrzeuges als …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.09.2019 - 2 O 683/19
Das LG Wuppertal setzt sich in seiner Entscheidung vom 24.06.2008 - 5 O 13/08 - nicht mit der Frage auseinander, ob dort ein "für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem" vorgehalten wurde. - OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.09.2019 - 2 O 683/19
Auch das OLG Düsseldorf ( Urt . v. 17.07.2009 - 16 U 168/08) hat hierzu keine weiteren Ausführungen gemacht, sondern lediglich ausgeführt, dass der Beklagte die Vermutungsregel des § 312c I BGB nicht widerlegt habe.