Weitere Entscheidung unten: LG Hagen, 28.03.2013

Rechtsprechung
   LG Hagen, 27.08.2012 - 2 O 93/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32375
LG Hagen, 27.08.2012 - 2 O 93/12 (https://dejure.org/2012,32375)
LG Hagen, Entscheidung vom 27.08.2012 - 2 O 93/12 (https://dejure.org/2012,32375)
LG Hagen, Entscheidung vom 27. August 2012 - 2 O 93/12 (https://dejure.org/2012,32375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen von Vorschäden am Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; StVG § 7 Abs. 1
    Darlegungslast im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen von Vorschäden am Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 403
  • NZV 2013, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Auszug aus LG Hagen, 27.08.2012 - 2 O 93/12
    Bei unstreitig vorhandenen Vorschäden muss der Geschädigte die Ursächlichkeit zwischen dem neuen Unfall und den danach vorliegenden neuen Schäden darlegen und beweisen (KG Beschluss vom 06.06.2007, 12 U 57/06).
  • KG, 12.11.2009 - 12 U 9/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden

    Auszug aus LG Hagen, 27.08.2012 - 2 O 93/12
    Bei unstreitigen Vorschäden muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Hamm NZV 1994, 483; KG Berlin, Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09).
  • OLG Hamm, 18.04.1994 - 6 U 116/93

    Beweislage bei unklarem Schadensbild (Vorschäden, Manipulation, Kleinunfall)

    Auszug aus LG Hagen, 27.08.2012 - 2 O 93/12
    Bei unstreitigen Vorschäden muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Hamm NZV 1994, 483; KG Berlin, Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09).
  • LG Köln, 05.09.2014 - 7 O 311/12

    Konkrete Darlegung des Schadens bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch

    Die Klage ist dann vielmehr insgesamt abzuweisen, da nicht auszuschließen ist, dass kompatible Schäden zumindest teilweise bereits durch einen vorausgegangenen Unfall entstanden und unrepariert geblieben sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2011 - 22 U 151/11 m.w.N. [juris]; OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, Schaden-Praxis 2011, 187 m.w.N.; LG Hagen, v. 27.08.2012 - 2 O 93/12 [juris]; in Bezug auf eine vergleichbare Fallkonstellation auch OLG Köln, Urteil vom 05.02.1996 - 16 U 54/95, OLGR 1996, 202; OLG Köln, Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97 [NRWE]; OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999 - 16 U 33/98, NZV 1999, 378).

    Der Sachverständige trifft hier weder eine Feststellung zur fachgerechten Reparatur der Vorschäden, noch werden Ausführungen zu Reparaturmaßnahmen dargelegt, sodass auch dieser Verwies nicht tauglich ist (vgl. LG Hagen, Urteil v. 27.08.2012 - 2 O 93/12).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der Klägerin Reparaturkosten für die Schäden auf der rechten Seite insgesamt nicht verlangen kann, da eine Abgrenzung des Neuschadens zum Vorschaden nicht möglich ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2011 - 22 U 151/11 m.w.N. [juris]; OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, Schaden-Praxis 2011, 187 m.w.N.; LG Hagen, v. 27.08.2012 - 2 O 93/12 [juris]).

  • AG Leverkusen, 22.05.2015 - 24 C 426/14

    Fehlende Bestimmbarkeit des Wiederbeschaffungswertes wegen unklarer Laufleistung

    Kann er dies nicht geht dies zu seinen Lasten (LG Hagen, NJW-RR 2013, 403) .
  • AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12

    Verkehrsunfall: Darlegungspflicht von Vorschäden am Fahrzeug

    Vielmehr bedarf es in solchen Fällen nach herrschender Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, einer konkreten Darlegung und des Beweises, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme unter Verwendung welcher Materialien beseitigt wurde (KG, NJW 2008, 1006, 1007; LG Hagen, Urteil vom 27.08.2012 - 2 O 93/12, zitiert nach beckonline; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3977, 3979; OLG Köln: Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, BeckRS 2011, 18936).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hagen, 28.03.2013 - 2 O 93/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26896
LG Hagen, 28.03.2013 - 2 O 93/12 (https://dejure.org/2013,26896)
LG Hagen, Entscheidung vom 28.03.2013 - 2 O 93/12 (https://dejure.org/2013,26896)
LG Hagen, Entscheidung vom 28. März 2013 - 2 O 93/12 (https://dejure.org/2013,26896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht