Rechtsprechung
LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kritik an einer Zeitung auf einem Internetportal ist von der Meinungsfreiheit gedeckt
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs 1 BGB; § 1004 BGB; Art 2 Abs 1 GG; Art 1 Abs 1 GG; Zur Zulässigkeit der Kritik an der Berichterstattung eines Presseorgans
Presseberichterstattung; Meinungsfreiheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
NOZ scheitert mit beantragter einstweiliger Verfügung gegen ein Basketball-Internetportal wegen Berichterstattung über die GiroLive-Ballers
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit auch für Tatsachen, die mit Werturteilen vermischt werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit deckt kritische Beiträge über eine Zeitung auf einem Internetportal
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Basketball-Onlineportal darf kritisch über Osnabrücker Zeitung berichten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kritik auf Basketball-Internetportal von Meinungsfreiheit gedeckt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
NOZ-Kritik auf Internet-Basketball-Portal zulässig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
NOZ beantragt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Basketball-Internetportal wegen Berichterstattung über die GiroLive-Ballers
Besprechungen u.ä.
- medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 1 W 1/10
Unterlassung ehrverletzender Tatsachenbehauptung: Beweislastverteilung im …
Auszug aus LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Bereitschaft, die eigene Meinung frei zu äußern, durch die Sorge vor juristischen Sanktionen unangemessen beeinträchtigt wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.05.2010, Az.: 1 W 1/10, zit. juris, unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1992, Seite 1439 ff.).In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in der Entscheidung vom 03.05.2010 (Az.: 1 W 1/10, zit. juris) den Streitwert auf 7.500,-- EUR festgesetzt.
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Bereitschaft, die eigene Meinung frei zu äußern, durch die Sorge vor juristischen Sanktionen unangemessen beeinträchtigt wird (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.05.2010, Az.: 1 W 1/10, zit. juris, unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1992, Seite 1439 ff.). - BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung
Auszug aus LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Das Bundesverfassungsgericht hat den Streitwert im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch bei verdeckter Tatsachenbehauptung in einem Hauptsacheverfahren auf 35.000,-- EUR festgesetzt (BVerfG, Entscheidung vom 19.02.2004, 1 BvR 417/98, zit. juris). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Die Verfügungsbeklagten hatten, wie nach der "Stolpe"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2005 (Az.: 1 BvR 1696/98) gefordert, hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt. - LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10
Klarstellung nach mehrdeutiger Äußerung ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung
Auszug aus LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Dem folgend hat das Landgericht Hamburg in einem Hauptsacheverfahren in der Entscheidung vom 22.10.2010 (Az.: 324 O 100/10, Urteil vom 22.10.2010, zit. juris) auf ebenfalls 35.000,-- EUR festgesetzt.