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   BayObLG, 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00   

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https://dejure.org/2001,44734
BayObLG, 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00 (https://dejure.org/2001,44734)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00 (https://dejure.org/2001,44734)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2 ObOWi 607/00 (https://dejure.org/2001,44734)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 08.10.2012 - 2 Ss (B) 101/12

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

    Mit der Verwerfung des Einspruchs der Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00).".
  • OLG Bamberg, 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

    20 Mit der Verwerfung des Einspruchs der Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00).
  • BayObLG, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verwerfung des Einspruchs in

    Auch mit der Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00 bei juris).
  • OLG Bamberg, 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte

    25Die rechtsfehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG stellt deshalb nicht nur einen Verstoß gegen einfaches Verfahrensrecht dar, sondern wegen der dadurch unterbliebenen Auseinandersetzung mit dem substantiellen Vorbringen des Betroffenen zu den Grundlagen des im Bußgeldbescheid erhobenen Schuldvorwurfs auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001, Az.: 2 ObOWi 607/00).
  • BayObLH, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22

    Verwerfungsurteil, Terminsverlegung, Entschuldigungsgründe, Urteislgründe

    Auch mit der Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00 bei juris).
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