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   VG Münster, 28.08.1986 - 2 PVB 3/86   

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VG Münster, 28.08.1986 - 2 PVB 3/86 (https://dejure.org/1986,21097)
VG Münster, Entscheidung vom 28.08.1986 - 2 PVB 3/86 (https://dejure.org/1986,21097)
VG Münster, Entscheidung vom 28. August 1986 - 2 PVB 3/86 (https://dejure.org/1986,21097)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    (3) Ein anderer Teil der Lehre (GK-BetrVG/Oetker 9. Aufl. § 25 Rn. 17) und mit ihm einige Instanzgerichte (LAG Rheinland-Pfalz 9. April 2001 - 7 Sa 54/01 -; ArbG Emden 13. Dezember 1978 - 1 Ca 420/78 - ARST 1979, 132; für das Personalvertretungsrecht: VG Münster 28. August 1986 - 2 PVB 3/86 - ZBR 87, 55) gehen davon aus, Erholungsurlaub begründe stets eine objektive rechtliche Verhinderung an der Wahrnehmung der Betriebsratstätigkeit.
  • VG Köln, 28.03.2014 - 33 K 5730/13

    Teilnahme an Sitzungen des Personalrates trotz genehmigtem Erholungsurlaub

    Während der Dauer des ihm genehmigten Erholungsurlaubes ist es einem Personalratsmitglied nicht zuzumuten, an Personalratsgeschäften, namentlich an Sitzungen der Personalvertretung teilzunehmen, mit der Folge, dass seine Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen des Personalrates unzulässig ist, vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.1988 - 17 P 88.02465 -, juris; Beschluss vom 23.07.2003 - 17 P 03.18 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 28.08.1986 - 2 PVB 3/86 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2022 - 60 PV 6.22

    Verhinderung eines Personalratsmitglied; Freistellungsphase des Sabbaticals;

    Mit der unbeschadet der Feststellung der Verhinderung in § 28 Abs. 1 Satz 2 PersVG Berlin angelegten gesetzlichen Automatik des Eintritts des Ersatzmitglieds für den Zeitraum der objektiven Verhinderung des Mitglieds (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2018 - a.a.O. Rn. 22) wäre es nicht vereinbar, die Rechtsfolge von der individuellen Entscheidung des Personalratsmitglieds abhängig zu machen, trotz fehlender Arbeits- oder Dienstleistungspflicht an einer Gremiensitzung teilnehmen oder sonst Personalratsarbeit leisten zu wollen (BayVGH, Beschluss vom 14. September 1988 - 17 P 88.02465 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 17 P 03.18 -, juris Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 28. März 2014 - 33 K 5730/13.PVB - juris Rn. 19; VG Münster, Beschluss vom 28. August 1986 - 2 PVB 3/86 -, juris Rn. 12 ff.; a.A. für das Betriebsverfassungsrecht BAG, Urteil vom 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 -, juris Rn. 29; BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 -, juris Rn. 19; vgl. auch Kröll in: Altvater/Baden u.a., BPersVG [a.F.] § 31 Rn. 5a).
  • VG Köln, 29.10.2013 - 33 L 1415/13

    Unzulässigkeit der Teilnahme eines Personalratsmitglieds an Sitzungen und

    Während der Dauer des ihm genehmigten Erholungsurlaubes ist es einem Personalratsmitglied nicht zuzumuten, an Personalratsgeschäften, namentlich an Sitzungen der Personalvertretung teilzunehmen, mit der Folge, dass seine Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen des Personalrates unzulässig ist, vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.1988 - 17 P 88.02465 -, juris; Beschluss vom 23.07.2003 - 17 P 03.18 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 28.08.1986 - 2 PVB 3/86 -, juris.
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