Rechtsprechung
LG Arnsberg, 12.10.2006 - 2 Qs 194/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Nr. 4141 VV RVG
Befriedungsgebühr; Mitwirkung, Antrag auf Nichteröffnung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltliche Mitwirkung bei der Einstellung des Strafverfahrens; Höhe der Gebühren; Stellungnahme zu psychiatrischen Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit; Antrag auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens; Ursächlichkeit der Mitwirkung; Conditio sine ...
- Burhoff online
Befriedungsgebühr; Mitwirkung, Antrag auf Nichteröffnung;
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 4141
Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkungserfordernis des Rechtsanwalts bei Befriedungsgebühr, Bestimmung der Gebührenhöhe, Grund- und Verfahrensgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schmallenberg, 16.08.2006 - 3 Ds 124/05
- LG Arnsberg, 12.10.2006 - 2 Qs 194/06
Wird zitiert von ... (4)
- LG Meiningen, 17.08.2011 - 2 Qs 136/11
Gebührenerhebung eines Rechtsanwalts für die Versendung einer Vertretungsanzeige …
Sind nach den vorgenannten Kriterien keine besonderen Umstände erkennbar, welche eine Erhöhung oder Ermäßigung rechtfertigen, entspricht also die Verteidigung in jeder Hinsicht dem Durchschnitt, so steht dem Verteidiger grundsätzlich die Mittelgebühr zu (…Mayer in Gerold/Schmidt, RVG § 14 , Rn. 21;… Hartmann, Kostengesetzte, 38. Aufl., § 14 RVG , Rn. 14; LG Arnsberg, JurBüro 2007, 82 - zitiert nach [...] -). - VG Berlin, 05.11.2010 - 80 KE 2.10
Rechtmäßige Ermittlung der Rechtsanwaltsgebühren
Entsprechend der vergleichbaren Gebühr Nr. 4141 VV RVG im Strafverfahren ist hierfür ein zumindest mitursächlicher Beitrag des Rechtsanwalts erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. LG Arnsberg, Beschluss vom 12.10.2006 - 2 Qs 194/06 -, nach Juris; auch JurBüro 2007, 82 f.). - AG Kronach, 16.12.2016 - Gs 16/16
Zusätzliche Verfahrensgebühr - Begleitung des Verteidigers zur Vernehmung
Dem Erinnerungsführer ist vorliegend zuzugestehen, dass an das Maß der Mitwirkung des Verteidigers keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. LG Arnsberg JurBüro 2007, 82). - AG Kronach, 05.12.2016 - Gs 16/16
Zusätzliche Verfahrensgebühr - Begleitung des Verteidigers zur Vernehmung
Dem Erinnerungsführer ist vorliegend zuzugestehen, dass an das Maß der Mitwirkung des Verteidigers keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. LG Arnsberg JurBüro 2007, 82).