Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 19.11.2007 - 2 Qs 194/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28554
LG Ravensburg, 19.11.2007 - 2 Qs 194/2007 (https://dejure.org/2007,28554)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 19.11.2007 - 2 Qs 194/2007 (https://dejure.org/2007,28554)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 19. November 2007 - 2 Qs 194/2007 (https://dejure.org/2007,28554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 36 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafvereitelung durch unberechtigte Aussageverweigerung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 4 RVs 127/17

    Strafvereitelung; Unterlassen; Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Notstand;

    Die Pflicht zur (wahrheitsgemäßen) Aussage beinhaltet also in dem Fall, dass der Zeuge Belastendes bekunden kann, automatisch die Pflicht, (im Rahmen seiner Zeugenstellung) an der Sanktionierung des Angeklagten mitzuwirken (vgl. LG Ravensburg, Beschl. v. 19.11.2007 - 2 Qs 194/07 - juris).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09

    Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Strafkammer der Sache nach an, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann; der Zeuge ist nämlich in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege (vgl. OLG Frankfurt, StraFo 1998, 237; OLG Zweibrücken, wistra 1993, 231; LG Ravensburg, NStZ-RR 2008, 177; Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 258 Rz. 10; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 13 Rz. 31; Hoyer in: SK-StGB, § 258 Rz. 32).

    Auch im Falle des LG Ravensburg (NStZ-RR 2008, 177) sollte die Identität des Drogenlieferanten durch die Aussage des die Auskunft Verweigernden erst ermittelt werden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht