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   LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19   

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https://dejure.org/2019,24763
LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19 (https://dejure.org/2019,24763)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 08.08.2019 - 2 Qs 295/19 (https://dejure.org/2019,24763)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 08. August 2019 - 2 Qs 295/19 (https://dejure.org/2019,24763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Fahrtkosten, auswärtiger Rechtsanwalt, Mittelgebühr, Rahmengebühr

  • Burhoff online

    Fahrtkosten, auswärtiger Rechtsanwalt

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  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtkosten des auswärtigen Wahlanwalts: Mittelgebühr ist Grundlage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Auszug aus LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
    In Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten wird das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO (Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren) in Entscheidungen so ausgelegt, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur weitestentfernten Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, Az. I ZB 62/17; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 0 455/11; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 Ta 8/13; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 A 48/08; zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13

    Umfang der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen, "zu den Bedingungen

    Auszug aus LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
    In Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten wird das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO (Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren) in Entscheidungen so ausgelegt, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur weitestentfernten Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, Az. I ZB 62/17; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 0 455/11; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 Ta 8/13; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 A 48/08; zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Auszug aus LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
    In Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten wird das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO (Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren) in Entscheidungen so ausgelegt, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur weitestentfernten Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, Az. I ZB 62/17; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 0 455/11; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 Ta 8/13; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 A 48/08; zitiert nach juris).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
    Es handelte sich weder vorliegend um eine Spezialmaterie, für die nur vereinzelt Fachanwälte zur Verfügung stehen, noch um eine Anklage zu einer Strafkammer, bei der die Berufung auf das besondere Vertrauensverhältnis das sich aus §§ 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 ZPO ergebende Sparsamkeitsgebot aus Gründen des fairen Verfahrens ausnahmsweise verdrängen vermag (vgl. Meyer-Goßner hierzu StPO, § 464a Rn.12; BGH I ZB 29/02, LG Dresden 15 Qs 63/09).
  • LG Dresden, 09.02.2010 - 15 Qs 63/09
    Auszug aus LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
    Es handelte sich weder vorliegend um eine Spezialmaterie, für die nur vereinzelt Fachanwälte zur Verfügung stehen, noch um eine Anklage zu einer Strafkammer, bei der die Berufung auf das besondere Vertrauensverhältnis das sich aus §§ 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 ZPO ergebende Sparsamkeitsgebot aus Gründen des fairen Verfahrens ausnahmsweise verdrängen vermag (vgl. Meyer-Goßner hierzu StPO, § 464a Rn.12; BGH I ZB 29/02, LG Dresden 15 Qs 63/09).
  • VG Oldenburg, 12.05.2009 - 11 A 48/08

    Fahrtkosten des für einen bedürftigen Beteiligten beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Chemnitz, 08.08.2019 - 2 Qs 295/19
    In Verfahren vor Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichten wird das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO (Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren) in Entscheidungen so ausgelegt, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur weitestentfernten Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen und ohne Notwendigkeitsprüfung zuzusprechen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018, Az. I ZB 62/17; LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 6 0 455/11; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 3 Ta 8/13; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 A 48/08; zitiert nach juris).
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