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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16613
LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09 (https://dejure.org/2009,16613)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.08.2009 - 2 Qs 33/09 (https://dejure.org/2009,16613)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. August 2009 - 2 Qs 33/09 (https://dejure.org/2009,16613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 161a, 406e StPO; Art. 1, 12, 14, 2 GG
    Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen gegen Aktenauskunft

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Akteneinsicht bei urheberrechtlichen Bagatellverstößen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Interessen des Beschuldigten überwiegen bei bagatellartigen Urheberrechtsverletzungen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 656
  • MMR 2010, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09
    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09
    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09
    Zutreffend ist, dass sich ein berechtigtes Interesse an der begehrten Akteneinsicht auch aus zivilrechtlichen Ansprüchen ergeben kann (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1052 f.; Beschluss vom 04.12.2008, Az.: 2 BvR 1043/08).
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24916
LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09 (https://dejure.org/2009,24916)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18.05.2009 - 2 Qs 33/09 (https://dejure.org/2009,24916)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 2 Qs 33/09 (https://dejure.org/2009,24916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO
    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung ausreichender Gelegenheit zur mündlichen Anhörung i.R.e. Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen gröblichen und beharrlichen Verstoßes gegen Auflagen bzw. Weisungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Arnsberg, 16.10.2008 - 2 Qs 89/08

    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09
    Kommt einem derartigen Verstoß jedoch selbstständige Bedeutung zu, muss es bei der Gelegenheit zur mündlichen Anhörung bleiben (Fortführung Beschluss vom 16.10.2008, 2 Qs 89/08).

    Das Schweigen des Verurteilten auf ein Anschreiben des Gerichts kann dagegen nicht als Verzicht auf sein Anhörungsrecht ausgelegt werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 16.10.2008, 2 Qs 89/08 StraFo 2008, S. 521 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 23.09.1986 - 3 ARs 119/86
    Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2009 - 2 Qs 33/09
    Kommt einem derartigen Verstoß neben einem anderen Widerrufsgrund jedoch selbstständige Bedeutung zu, muss es bei der Gelegenheit zur mündlichen Anhörung bleiben (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1987, Seite 43, unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien).
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