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   LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12   

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https://dejure.org/2012,62532
LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12 (https://dejure.org/2012,62532)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.2012 - 2 Qs 8/12 (https://dejure.org/2012,62532)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 2012 - 2 Qs 8/12 (https://dejure.org/2012,62532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • bussgeldsiegen.de

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 2 Ws 270/09

    Terminsgebühr; Terminsdauer, Bemessung, kurzer Termin

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Berufen zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist die Kammer in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, nicht gemäß § 464 b S. 3 StPO i.V.m. § 568 S. 1 ZPO der Einzelrichter (Meyer - Goßner, a.a.O. Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009, 2 Ws 270/09 [juris] Rn. 30).

    Wesentliches Bemessungskriterium für die Höhe einer Terminsgebühr ist die zeitliche Dauer des Termins (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009, 2 Ws 270/09, [juris], dort Rn. 25 m.w.N.; siehe auch KG Berlin, StraFo 2009, 260 f.).

  • AG Viechtach, 04.04.2007 - 6 II OWi 467/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Nach der überwiegenden, von der Kammer geteilten, Ansicht ist diese Betrachtungsweise seit der Einführung des RVG überholt (vgl. Mayer sowie Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rn. 30 sowie Einl. Teil 5 VV, Rn. 19 mit zahlreichen Nachweisen; AG Saarbrücken, Urteil v. 19.05.2006, 42 C 337/05 [juris] Rn. 8 ff.; AG Viechtach, Beschl. v. 04.04.2007, 6 II OWi 467/07 [juris] Rn. 8).
  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Wesentliches Bemessungskriterium für die Höhe einer Terminsgebühr ist die zeitliche Dauer des Termins (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009, 2 Ws 270/09, [juris], dort Rn. 25 m.w.N.; siehe auch KG Berlin, StraFo 2009, 260 f.).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7; Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 22.06.2009 - 9 Qs 85/09
    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Der Verteidiger kann hingegen nicht ausschließlich in eigenem Namen das Rechtsmittel einlegen (LG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2009, 9 Qs 85/09 [juris] Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00

    Herausgabe an einen Dritten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7; Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
  • LG Detmold, 03.02.2009 - 4 Qs 172/08

    Kriterien für die Bemessung der Terminsgebühr

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Eine Hauptverhandlung mit einer Dauer von 13 Minuten ist nach Ansicht der Kammer in Bußgeldverfahren noch als unterdurchschnittlich zu bewerten (so auch LG Detmold, Beschluss vom 03.02.2009, 4 Qs 172/08 [juris] Rn. 19f.; weitere Nachweise bei Burhoff, a.a.O, Fn. 13 zu VV Einl. Vorb. 5.1 Rn. 13).
  • LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06

    Rahmengebühr; Höchstgebühr; Bemessung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7; Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 07.11.2012 - 2 Qs 40/12

    Erstattungsfähige Verteidigergebühren nach Freispruch im Bußgeldverfahren wegen

    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (Beschluss der Kammer vom 14.03.2012, 2 Qs 8/12; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7; Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 09.07.2014 - 2 Qs 30/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (Beschlüsse der Kammer vom 14.03.2012, 2 Qs 8/12 sowie vom 07.11.2012, 2 Qs 40/12; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
  • LG Potsdam, 15.08.2013 - 24 Qs 77/13

    Mittelgebühr, Termingebühr, Bußgeldverfahren

    Zwar entscheidet die Verhandlungsdauer nicht allein über die Gebührenhöhe, stellt aber wegen des zu berücksichtigenden Zeitaufwandes des Verteidigers für die Terminsgebühr ein wichtiges Bemessungskriterium dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 2009, 2 Ws 270/09; LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2012, 2 Qs 8/12; LG Hannover, Beschluss vom 25. November 2011, 48 Qs (OWi) 134/11 [jeweils bei juris]).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 13.07.2014 - 7 C 306/14

    Bußgledverfahren, Rahmengebühren, Bemessung

    Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren (wie vom Kläger vorgenommen) angemessen ist oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (AG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2014 - 20 C 3087/13 juris, mwN auf: Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 2 Qs 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.07.2012, Az. 9 OWi 14111, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13

    Rahmengebühren, Bemessung, Bußgeldverfahren

    Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren (wie von der Klägerin vorgenommen) angemessen ist oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 2 Qs 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.07.2012, Az. 9 OWi 14/11, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Saarlouis, 26.04.2013 - 27 C 215/13

    Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Bemessung

    Nach Auffassung des Landgerichts, dem sich die Abteilungsrichterin anschließt, ist die Auffassung, Verkehrsordnungswidrigkeiten seien wegen der regelmäßig relativ geringen Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringen Umfang und ihrer Schwierigkeit generell in der unteren Skala aller Bußgeldverfahren einzustufen und daher sei eine Gebühr unterhalb der Mittelgebühr als angemessen festzusetzen, seit Einführung des RVG überholt (so LG Saarbrücken vom 7.11.2012 - 2 Qs 40/12 nach JURIS Rdnr. 26, 2 Qs 8/12 vom 14.3.2012 Seite 5, jeweils m.w.N).
  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 24 Qs 85/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Strafverteidigers bei Strafsache von geringer

    (1) Auch wenn mit der Terminsgebühr vorrangig der zeitliche Aufwand vergütet werden soll, den der Rechtsanwalt durch die Teilnahme an der Hauptverhandlung hat (Gerold/Schmidt aaO, VV 4108-411, Rdn. 18), und daher die Verhandlungsdauer für diese Gebühr ein wichtiges Bemessungskriterium darstellt (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2012, 2 Qs 8/12, zitiert nach juris), ist daneben auch der Umfang der vom Rechtsanwalt im Termin entfalteten Tätigkeit bei der Festlegung der Gebühr von Bedeutung (Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage, Teil 4, Vorbemerkung 4 VV, Rdn. 69).
  • LG Flensburg, 27.08.2015 - I Qs 40/15

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Auch wenn mit der Terminsgebühr vorrangig der zeitliche Aufwand vergütet werden soll, den der Rechtsanwalt durch die Teilnahme an der Hauptverhandlung hat (Gerold/Schmidt aaO, VV 4108-411, Rdn. 18), und daher die Verhandlungsdauer für diese Gebühr ein (sehr) wichtiges Bemessungskriterium darstellt (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012 - 2 Qs 8/12; OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009 - 2 Ws 270/09), ist daneben auch der Umfang der vom Rechtsanwalt im Termin entfalteten Tätigkeit bei der Festlegung der Gebühr von Bedeutung (Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage, Teil 4, Vorbemerkung 4 VV, Rdn. 69).
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