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   OVG Saarland, 26.04.1991 - 2 R 30/89   

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https://dejure.org/1991,16515
OVG Saarland, 26.04.1991 - 2 R 30/89 (https://dejure.org/1991,16515)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 (https://dejure.org/1991,16515)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. April 1991 - 2 R 30/89 (https://dejure.org/1991,16515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsmaßnahme; Abrißverfügung; Dritter; Duldungsverfügung; Beseitigungsverfügung; Vollstreckungshindernis; Bestandskraft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 L 253/02

    Zwangsgeld gegenüber mittellosem Verpflichteten zulässig

    Es kommt, da auch die Duldungsverfügung zu ihrer Rechtfertigung der Erforderlichkeit bedarf, vielmehr darauf an, ob nach den erkennbaren Umständen die Möglichkeit besteht, dass ein Beteiligter gestützt auf privatrechtliche Befugnisse die Durchführung der Beseitigungsanordnung behindern könnte (BVerwG, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255 -, NVwZ-RR 2002, 608; VGH BW, Beschl. v. 07.01.1981 - 3 S 2326/80 -, BRS 38, Nr. 206; SaarlOVG, Urt. v. 26.04.1991 - 2 R 30/89 - [juris]).
  • VG Düsseldorf, 01.06.2017 - 11 K 3878/15

    Begründetheit einer Klage gegen einen Bescheid über die Festsetzung eines

    Die Ordnungsbehörde muss zwar, um die Ordnungspflicht durchsetzen zu können, den Erlass einer Duldungsverfügung erwägen, wenn der Pflichtige einer bauaufsichtlichen Verfügung nicht nachkommen kann, ohne in zivilrechtliche Rechte Dritter einzugreifen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16.91 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 15 B 233/14 -, vom 22. November 2013 - 2 A 923/13 -, und vom 10. Oktober 1996 - 11 B 2310/96 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. April 1991 - 2 R 30/89 - VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2006 - 7 K 2280/05 -, alle in juris.
  • VG Ansbach, 30.07.2020 - AN 17 K 19.02415

    Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer örtlichen Bauvorschrift

    Ihr Fehlen berührt die Durchsetzbarkeit des Grundverwaltungsaktes (vgl. Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, 1.7.2020, Art. 76 Rn. 102; OVG Saarl., U.v. 26.4.1991 - 2 R 30/89 - juris Rn. 19; so auch VG Augsburg, U.v. 26.9.2013 - Au 5 K 13.225 - juris Rn. 28), denn in diesem Fall ist der Verpflichtete rechtlich nicht in der Lage, der Anordnung nachzukommen (vgl. BayVGH, U.v. 10.2.1998 - 1 B 95.2338 - juris Rn. 13; Decke in Simon/Busse, BayBO, 137. EL Juli 2020, Art. 76 Rn. 437 ff.).
  • VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsmittelandrohung - Vollstreckungshindernis,

    Denn ein Handlungspflichtiger ist zur Vornahme von Maßnahmen an einer ihm nicht gehörenden Sache zivilrechtlich grundsätzlich nicht befugt, es sei denn der Eigentümer wäre vollziehbar ebenfalls zur Vornahme oder zur Duldung verpflichtet, von der Verwaltung des Grundstücks ausgeschlossen oder mit der Vornahme der Maßnahme erklärtermaßen einverstanden.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 -, Leits. In SKZ 1991, 256) Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, stellt das Recht des Dritten ein Vollziehungshindernis dar.(BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BRS 25 Nr. 205; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.1969 - II R 31/69 -, BRS 22 Nr. 213, und vom 09.01.1974 - II R 67/73 -, BRS 28 Nr. 150) Ein solches Hindernis muss indes nicht erst bereits bei der Androhung des Zwangsmittels ausgeräumt sein, weil die vom Gesetz geforderte Vollstreckungsgrundlage - ein unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakt - erst bei der Anwendung des Zwangsmittels vorliegen muss (§ 18 Abs. 1 SVwVG), während § 19 Abs. 2 Satz 1 SVwVG gestattet, die Zwangsmittel auch dann bereits mit der Grundverfügung zu verbinden, wenn der dagegen zulässige Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
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