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   OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89   

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https://dejure.org/1992,3644
OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89 (https://dejure.org/1992,3644)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.01.1992 - 2 R 6/89 (https://dejure.org/1992,3644)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 2 R 6/89 (https://dejure.org/1992,3644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschutz; Abwehrrecht; Sichtbehinderung; Grenzmauer; Verkehrsgefährdung; Kraftfahrer; Beurteilungsmaßstab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1981 - 3 S 2325/80

    Grenzgarage; Zufahrt; Verkehrsgefährdung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89
    Die bei den hier erhobenen Einwendungen gegen das Bauvorhaben vom materiellen Regelungsgegenstand her als Grundlage für das Befahren des Klägers in Betracht zu ziehende Bestimmung des § 21 Abs. 2 LBO 1974 (§ 20 Abs. 2 LBO 1988) vermittelt keinen Nachbarschutz (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1981, BRS 38 Nr. 127 zur entsprechenden Bestimmung des j§ 26 Abs. 2 LBO BW ; Simon, Bayerischen Bauordnung, Art. 19 Rdnr. 1, Art. 73 Rdnr. 15 Nr.. 2.12, unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs).

    Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß durch die in Rede stehende Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf mehr als nur unwesentlich behindert wird (vgl. hierzu Simon, BayBauO, Art. 13 Rdnr. 37, Art. 3 Rdnr. 20 f, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1981, BRS 38 Nr. 127).

    Ausgehend von den in der Örtlichkeit getroffenen Feststellungen ist es einem hier als Beurteilungsmaßstab zugrundezulegenden durchschnittlichen geeigneten Kraftfahrer, der sein Verhalten an den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung , insbesondere an § 1 StVO ausrichtet (zu diesem Maßstab etwa Simon, BayBauO, Art. 13 Rdnr. 37; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1981, BRS 38 Nr. 127), durchaus möglich, auch nach Fertigstellung der Mauer von dem Grundstück des Klägers aus auf die öffentliche Verkehrsfläche zu gelangen, ohne den Fußgänger- oder den Kraftfahrzeugverkehr zu gefährden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1982 - 11 B 874/81
    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89
    Offen bleiben kann, ob in Fällen, in denen eine bauliche Anlage nicht (nur) allgemein den fließenden Verkehr gefährdet, sondern (auch) - was hier vom Kläger geltend gemacht wird - Gefahren für den Nachbarn bei der Ausfahrt von seinem Grundstück auf die öffentliche Verkehrsfläche beziehungsweise beim sonstigen Verlassen des Grundstückes verursacht, durch § 3 Abs. 1 LBO 1974/1988 Nachbarschutz vermittelt wird (vgl. in diesem Zusammenhang VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1981, BRS 38 Nr.. 127, der wegen Spezialität des § 26 Abs. 2 LBO BW einen Rückgriff auf die Generalklausel ablehnt; im übrigen zur Frage der nachbarschützenden Wirkung der Generalklausel Simon, Bayerische Bauordnung, Art. 3 Rdnr. 45; BayVGH, Urteil vom 10.3.1987, BauR 1988, 67; OVG Münster, Beschluß vom 11.2.1982, BauR 1982, 353) oder - sofern es sich wie hier um eine auf der Nachbargrenze stehende Anlage handelt - aus der vom Verwaltungsgericht erörterten, inzwischen allerdings gemäß § 86 LBO 1988 außer Kraft getretenen Bestimmung des § 7 Abs. 7 LBO 1974 nachbarliche Abwehrrechte hergeleitet werden könnten (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Regelung Urteil des Senats vom 30.11.1979, BRR 35 Nr. 124).
  • VGH Bayern, 10.03.1987 - 1 B 86.02710
    Auszug aus OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89
    Offen bleiben kann, ob in Fällen, in denen eine bauliche Anlage nicht (nur) allgemein den fließenden Verkehr gefährdet, sondern (auch) - was hier vom Kläger geltend gemacht wird - Gefahren für den Nachbarn bei der Ausfahrt von seinem Grundstück auf die öffentliche Verkehrsfläche beziehungsweise beim sonstigen Verlassen des Grundstückes verursacht, durch § 3 Abs. 1 LBO 1974/1988 Nachbarschutz vermittelt wird (vgl. in diesem Zusammenhang VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1981, BRS 38 Nr.. 127, der wegen Spezialität des § 26 Abs. 2 LBO BW einen Rückgriff auf die Generalklausel ablehnt; im übrigen zur Frage der nachbarschützenden Wirkung der Generalklausel Simon, Bayerische Bauordnung, Art. 3 Rdnr. 45; BayVGH, Urteil vom 10.3.1987, BauR 1988, 67; OVG Münster, Beschluß vom 11.2.1982, BauR 1982, 353) oder - sofern es sich wie hier um eine auf der Nachbargrenze stehende Anlage handelt - aus der vom Verwaltungsgericht erörterten, inzwischen allerdings gemäß § 86 LBO 1988 außer Kraft getretenen Bestimmung des § 7 Abs. 7 LBO 1974 nachbarliche Abwehrrechte hergeleitet werden könnten (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Regelung Urteil des Senats vom 30.11.1979, BRR 35 Nr. 124).
  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 5/16

    Beseitigungsanordnung für sog. Videowall

    Etwaige Gefahren, die sich aus dem Verhalten diesen Anforderungen nicht genügender Verkehrsteilnehmer ergeben, müssen hingegen außer Betracht bleiben.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.1.1992 - 2 R 6/89 - BRS 54 Nr. 195 (2 m hohe seitliche Grenzmauer bis fast zur Straßengrenze an einer Grundstücksausfahrt)) Daher kann Werbeanlagen nur ausnahmsweise eine Ablenkungswirkung beziehungsweise eine dadurch hervorgerufene Verkehrsgefährdung beigemessen werden, etwa wenn die jeweilige Anlage in ihrer konkreten Gestaltung oder von ihrem Anbringungsort her besonders auffällig ist und insoweit vom Üblichen stark abweicht.(vgl. zur Frage im Einzelfall verkehrsgefährdender Wirkungen von sog. Prismenwende- oder Diaprojektionswerbeanlagen OVG Münster, Beschlüsse vom 6.2.2003 - 10 A 3464/01 -, BRS 66 Nr. 150, und vom 21.11.2000 - 7 A 5203/00 -, BRS 63 Nr. 169, jeweils m.w.N.) Dabei ist festzuhalten, dass es bei der Untersuchung des Vorliegens von Gefährdungen im Straßenverkehr immer um potentielle Beeinträchtigungen der Schutzgüter der menschlichen Gesundheit oder des Lebens geht.
  • OVG Saarland, 13.05.2013 - 2 B 44/13

    Beseitigungsanordnung für Werbeanlage am Straßenrand; Sofortvollzug

    Etwaige Gefahren, die sich aus dem Verhalten diesen Anforderungen nicht genügender Verkehrsteilnehmer ergeben, haben hingegen außer Betracht zu bleiben.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.1.1992 - 2 R 6/89 - BRS 54 Nr. 195 (2 m hohe seitliche Grenzmauer bis fast zur Straßengrenze an einer Grundstücksausfahrt)) Daher kann Werbeanlagen nur ausnahmsweise eine Ablenkungswirkung beziehungsweise eine dadurch hervorgerufene Verkehrsgefährdung beigemessen werden, etwa wenn die jeweilige Anlage in ihrer konkreten Gestaltung oder von ihrem Anbringungsort her besonders auffällig ist und insoweit vom Üblichen stark abweicht.(vgl. zur Frage im Einzelfall verkehrsgefährdender Wirkungen von sog. Prismenwende- oder Diaprojektionswerbeanlagen OVG Münster, Beschlüsse vom 6.2.2003 - 10 A 3464/01 -, BRS 66 Nr. 150, und vom 21.11.2000 - 7 A 5203/00 -, BRS 63 Nr. 169, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 - 2 L 147/15

    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs

    Darüber hinaus ist fraglich, ob es sich - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - bei § 16 Abs. 2 BauO LSA um eine drittschützende Vorschrift handelt (vgl. zu entsprechenden Vorschriften in anderen Bundesländern: SaarlOVG, Urt. v. 28.01.1992 - 2 R 6/89 -, juris RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 23.10.2006 - 7 A 1605/05 -, juris RdNr. 54; HessVGH, Urt. v. 24.08.2012 - 3 A 565/12 -, juris RdNr. 39).

    Eine Gefährdung i. S. d. § 16 Abs. 2 BauO LSA liegt nur dann vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die in Rede stehende Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf mehr als nur unwesentlich behindert wird (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 28.01.1992 - 2 R 6/89 -, a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für eine Tankstelle; Gefährdung

    1.1 Mit ihrem Verweis auf ein Urteil des OVG Saarlouis (OVG Saarl, U.v. 28.1.1992 - 2 R 6/89 - BRS 54 Nr. 195 = juris Rn. 20) kann die Klägerin die Richtigkeit des vom Verwaltungsgericht gewählten und oben dargestellten rechtlichen Ansatzes nicht in Frage stellen.

    Die seitens der Klägerin in ihrer Zulassungsbegründung hervorgehobenen Aussagen im Urteil des OVG Saarlouis über die von Verkehrsteilnehmern zu fordernde Sorgfalt stehen im Zusammenhang mit der Erörterung, ob eine 2 m hohe Grenzmauer auf dem Grundstück des Beigeladenen Gefahren für vom Grundstück des Klägers auf die dort einschließlich beidseitiger Gehwege bzw. Regenrinnen rund 5 m breite Straße "In der P" ausfahrende Fahrzeuge oder das Grundstück verlassende Personen begründet (OVG Saarl, U.v. 28.1.1992 a.a.O. Rn. 22 und 25).

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    (vgl. in dem Zusammenhang beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.1.1992 - 2 R 6/89 -, SKZ 1992, 243, Leitsatz Nr. 15, betreffend eine Nachbarstreitigkeit um die Errichtung einer 2 m Grenzwand bis zur Gehwegkante seitlich der Grundstücksausfahrt des Nachbarn).
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