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   OVG Saarland, 16.04.2002 - 2 R 8/01   

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https://dejure.org/2002,28832
OVG Saarland, 16.04.2002 - 2 R 8/01 (https://dejure.org/2002,28832)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.04.2002 - 2 R 8/01 (https://dejure.org/2002,28832)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 R 8/01 (https://dejure.org/2002,28832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Verfahrenskosten im Verwaltungsrecht; Begriff der Anlage im Baurecht; Bevorrechtigung im Baurecht; Anerkennung eines eine Privilegierung rechtfertigenden öffentlichen Interesses im Baurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1991 - 4 B 209.91

    Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung eines Golfplatzes im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 16.04.2002 - 2 R 8/01
    Da der Außenbereich dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur zugeordnet ist, kann nach der zitierten Rechtsprechung denjenigen Vorhaben keine Bevorrechtigung zugebilligt werden, die auf eine Nutzung des Außenbereichs für Erholungs- und Freizeitzwecke eines privaten Kreises unter Ausschluß der Allgemeinheit hinauslaufen (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 10.11.1978, BRS 33 Nr. 65 - FKK-Gelände; Beschlüsse vom 9.10.1991, BRS 52 Nr. 76, und vom 29.11.1991, BRS 52 Nr. 77, betreffend Golfanlagen).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 176.91

    Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung eines Golfplatzes im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 16.04.2002 - 2 R 8/01
    Da der Außenbereich dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur zugeordnet ist, kann nach der zitierten Rechtsprechung denjenigen Vorhaben keine Bevorrechtigung zugebilligt werden, die auf eine Nutzung des Außenbereichs für Erholungs- und Freizeitzwecke eines privaten Kreises unter Ausschluß der Allgemeinheit hinauslaufen (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 10.11.1978, BRS 33 Nr. 65 - FKK-Gelände; Beschlüsse vom 9.10.1991, BRS 52 Nr. 76, und vom 29.11.1991, BRS 52 Nr. 77, betreffend Golfanlagen).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.04.2002 - 2 R 8/01
    Die betreffende Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist funktional zu verstehen und zielt darauf ab, den Außenbereich mit seiner Zweckbestimmung als Erholungsraum für die Allgemeinheit vor dem Eindringen einer ihm wesensfremden Bebauung zu bewahren, vor allem einer solchen Bebauung, die der Erfüllung individueller Freizeit- und Erholungswünsche dient (vgl. in diesem Zusammenhang zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 15.5.1997, BRS 59 Nr. 90; Beschluß vom 21.2.1994, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 293, sowie auch Urteil vom 24.8.1979, BRS 35 Nr. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.1999 - 4 B 74.99 -, NVwZ 2000, 678 und vom 23.11.1995 - 4 B 209.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315 m.w.N.; Urteile vom 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 und vom 14.5.1969 - 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11344/01 - ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.4.2002 - 2 R 8/01 - ; Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte Kommentar zum BauGB 1998, RdNr. 14 zu § 35; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109, vom 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, BRS 33 Nr. 66 und vom 10.11.1978 - 4 C 80.76 -, BRS 33 Nr. 65).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2008 - 1 LB 16/07

    Entscheidung zum Schießstand Warder

    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist dagegen anzunehmen, wenn gegenüber dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur, das dem Außenbereich (auch) zugeordnet ist, individuelle Freizeit- und Erholungswünsche bevorzugt werden sollen ( BVerwG, Urteile v. 14.03.1975 - 4 C 41.73 -, a.a.O. - Privilegierung verneint für Campingplätze -, v. 07.05.1976 - 4 C 62.74 -, BRS 30 Nr. 58 - zur Privilegierung einer Jugend-Freizeitanlage -, v. 10.11.1978 - 4 C 80.76 -, a.a.O. - Privilegierung verneint für Anlagen der Freikörperkultur -, Beschlüsse v. 13.09.1989 - 4 B 93.89 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 257 - Privilegierung verneint für privaten Sportboothafen -, v. 04.07.1991 - 4 B 109.91 -, BRS 52 Nr. 79 - Privilegierung verneint für einen Hundesportplatz - v. 09.10.1991 - 4 B 176.91 - u. v. 29.11.1991 - 4 B 209.91 -, BRS 52 Nr. 76 und Nr. 77 - Privilegierung verneint für einen Golfübungsplatz bzw. Golfplatz; OVG des Saarlandes , Beschl.v. 16.04.2002 - 2 R 8/01 - Privilegierung verneint für Anlagen eines Westernclubs -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 11 N 40.18

    OVG bestätigt Aufhebung der Genehmigung für Schweinemastanlage Haßleben

    Die Kläger weisen diesbezüglich zutreffend darauf hin, dass das Merkmal des "Sollens" eine Wertung voraussetze, ob das Vorhaben in einer Weise billigenswert ist, die es rechtfertigt, es bevorzugt im Außenbereich zuzulassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ZB 14.1205 -, Rn. 9, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. April 2002 - 2 R 8/01 - Rn. 3 f., juris).
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