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   OLG Hamm, 13.01.2016 - III-2 RBs 181/15   

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https://dejure.org/2016,363
OLG Hamm, 13.01.2016 - III-2 RBs 181/15 (https://dejure.org/2016,363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2016 - III-2 RBs 181/15 (https://dejure.org/2016,363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - III-2 RBs 181/15 (https://dejure.org/2016,363)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung des Bruders des Betroffenen im Rahmen der Feststellung es Fahrzeugführers

  • IWW

    § 79 Abs. 3 OWiG; § 80 Abs. 1 OWiG; § 344 Abs. 2 StPO
    EOWiG, StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren bei Nichtbeachtung der Einlassung des Betroffenen zur Fahreridentität

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren: Versagung rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren bei Nichtbeachtung der Einlassung des Betroffenen zur Fahreridentität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht so hurtig mit der Ablehnung von Beweisanträgen, oder: Versagung des rechtlichen Gehörs

Verfahrensgang

  • AG Schwelm - 60 OWi 544/14
  • OLG Hamm, 13.01.2016 - III-2 RBs 181/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 RBs 181/15
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (zu vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.07.1998 - Ss 351/98 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 12.04.2002 - Ss 141/02 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07

    Entbindung vom Erscheinen; Ermessen des Gerichts; Gründe; Verwerfung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 RBs 181/15
    Das Rügevorbringen muss dabei den strengen Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG genügen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07 - zitiert nach juris; Göhler, OWiG, 16. Aufl. § 80, Rn. 16d), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 RBs 181/15
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (zu vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.07.1998 - Ss 351/98 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 12.04.2002 - Ss 141/02 - zitiert nach juris).
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