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   BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89   

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BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89 (https://dejure.org/1989,5330)
BSG, Entscheidung vom 13.06.1989 - 2 RU 1/89 (https://dejure.org/1989,5330)
BSG, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 2 RU 1/89 (https://dejure.org/1989,5330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versicherungspflicht von Behinderten - Fiktion eines Beschäftigungsverhältnisses

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werkstatt für Behinderte - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsbegleitende Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 138
  • VersR 1990, 179
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86

    Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Damit sind die Merkmale gegeben, an die sonst das Gesetz die Versicherungspflicht knüpft (s § 165 Abs. 2 iVm § 165 Abs. 1 Nrn 1 und 2 RVO aF; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - -SGB V-; ebenso § 1227 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 RVO: BSGE 62, 149, 151 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).

    Aufgrund dieser Gesetzesfiktion bedarf es nicht der Prüfung (s BSGE 62, 149, 154 = SozR 5085 § 1 Nr. 4; zum Recht vor Inkrafttreten des SVBG s BSGE 46, 244, 245 = SozR 4100 § 168 Nr. 7), ob - wofür die vom LSG getroffenen Feststellungen allerdings sprechen - die Kriterien vorliegen, die üblicherweise kennzeichnend für ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis sind, so etwa die unselbständige Arbeitsleistung in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht, die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl BSGE 46, 244, 248; Brackmann aaO Bd IIS 469g/h und 470a mwN).

    Folglich bezieht § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 SVBG auch die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, jedenfalls soweit sie im Arbeitsbereich tätig sind (s BSGE 62, 149, 151), in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit ein.

    Im Unterschied hierzu, und dies wird seitens des LSG verkannt, wird nach § 2 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 Satz 2 SVBG ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis nur dann fingiert, wenn Behinderte, die in anderen Einrichtungen iS des § 2 Abs. 1 SVBG aufgenommen sind, eine Leistung erbringen, die einem Fünftel der Leistung eines voll erwerbstätigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht (zur Entstehungsgeschichte des SVBG und seiner sozialrechtlichen Bedeutung im einzelnen: BSGE 62, 149 = SozR 5085 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Aufgrund dieser Gesetzesfiktion bedarf es nicht der Prüfung (s BSGE 62, 149, 154 = SozR 5085 § 1 Nr. 4; zum Recht vor Inkrafttreten des SVBG s BSGE 46, 244, 245 = SozR 4100 § 168 Nr. 7), ob - wofür die vom LSG getroffenen Feststellungen allerdings sprechen - die Kriterien vorliegen, die üblicherweise kennzeichnend für ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis sind, so etwa die unselbständige Arbeitsleistung in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht, die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers (vgl BSGE 46, 244, 248; Brackmann aaO Bd IIS 469g/h und 470a mwN).

    chen, bei denen dies nicht der Fall ist, überflüssig (BSGE 46, 244, 248).

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79

    Vereinsmitglied - Bauarbeit - Versicherungpflicht

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Für den Versicherungsschutz in der Unfallversicherung nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO reicht schon das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses aus; die Entgeltlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht Voraussetzung der Versicherung (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).
  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61

    Ausschluß der dauernden Erwerbsunfähigkeit eines Blinden

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Völlige Erwerbsunfähigkeit in diesem Sinne ist demnach weiterhin nicht mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen (BSGE 17, 160, 162 = SozR Nr. 2 zu § 561 RVO).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/87

    Wegeunfall - Förderung in der Werkstufe einer Tagesbildungsstätte für geistig

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Gesetzesentwurf zutreffend ausgeführt ist (BT-Drucks 7/1992 S 2; Urteil des Senats vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/87 - Merten in GK-SGB IV § 2 RdNr 151), für die in geschützten Einrichtungen lernenden und beschäftigten behinderten Personen nicht, da Unfallversicherungsschutz bereits nach Maßgabe der besonderen Vorschriften über die Unfallversicherung (s § 539 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 RVO) als gegeben angenommen wurde.
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 102/78

    Behinderter - Krankengeldanspruch

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Krankenversicherung und Rentenversicherung einzubinden (für die Krankenversicherung vgl BSGE 48, 283, 284 = SozR 2200 § 182 Nr. 50 und nunmehr § 5 Abs. 1 Nrn 1, 7 und 8 SGB V), sie andererseits aber nicht zugleich aufgrund dieser Fiktion am Schutze der gesetzlichen Unfallversicherung teilhaben zu lassen.
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89
    Nach der Begründung zum Regierungsentwurf eines SGB IV (BT-Drucks 7/4122 S 30) sollte der versicherte Personenkreis nach § 2 SGB IV "nicht abschließend und im einzelnen geregelt" werden (zur Entstehungsgeschichte auch Brackmann aaO).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Es verstoße gegen das Eingliederungsprinzip des SchwbG, Behinderten im Wege der Beschäftigungsfiktion in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzubinden, sie aber nicht am Schutz der GUV teilhaben zu lassen (vgl BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 1/89 - BSGE 65, 138, 141 = SozR 2200 § 539 Nr. 133 S 395) .
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auch handelt es sich nur teilweise um Geldleistungen und im Übrigen um Sachleistungen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil von vornherein nicht zugänglich sind (wie hier: BSG SozR 1500 § 130 Nr. 2; Pawlak in: Hennig, Kommentar zum SGG, Stand 2003, § 130 RdNr 34 ff; anders zum Teil noch BSGE 65, 138, 144 = SozR 2200 § 539 Nr. 133 S 399; BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auch handelt es sich nur teilweise um Geldleistungen und im Übrigen um Sachleistungen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil von vornherein nicht zugänglich sind (wie hier: BSG SozR 1500 § 130 Nr. 2; Pawlak in: Hennig, Kommentar zum SGG, Stand 2003, § 130 RdNr 34 ff; anders zum Teil noch BSGE 65, 138, 144 = SozR 2200 § 539 Nr. 133 S 399; BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 1/18 R

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Vergütung für den Träger einer Werkstatt für

    Der Unfallversicherungsschutz der Werkstattbeschäftigten erstreckt sich dabei auch auf solche Maßnahmen, die allenfalls mittelbar mit dem Ziel der Erbringung wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung verbunden sind (vgl zum Unfallversicherungsschutz beim therapeutischen Reiten einer Werkstattbeschäftigten noch vor Einführung des SGB VII: BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 1/89 - BSGE 65, 138 = SozR 2200 § 539 Nr. 133) .

    Der Gesetzgeber des SVBG hat vielmehr nur den Befund dokumentiert (vgl BT-Drucks 7/1992 S 12 zu § 1) , dass die behinderten Menschen bereits unfallversichert seien und deshalb eine gesetzliche Regelung (anders als für die Bereiche der Kranken- und Rentenversicherung) insoweit entbehrlich sei (zur rechtlichen Herleitung des - insoweit vom Gesetzgeber angenommenen - Unfallversicherungsschutzes BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 1/89 - BSGE 65, 138 = SozR 2200 § 539 Nr. 133) .

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßführungsbefugnis - Sozialhilfeträger -

    Der erkennende Senat hat daher die Fiktion eines Beschäftigungsverhältnisses auch für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen (BSGE 65, 138, 140 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    Aufgrund dieser Gesetzesfiktion kommt es auf das Vorliegen der Kriterien, die üblicherweise kennzeichnend für ein sozialversicherungsrechtliches relevantes Beschäftigungsverhältnis sind, so etwa die unselbständige Arbeitsleistung in einem Arbeitsverhältnis, die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht, die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers somit nicht an (BSGE 65, 138, 140 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    Bei der Prüfung, ob die zum Unfall führende Tätigkeit wie von einer Beschäftigten ausgeübt wurde, ist nicht auf eine dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnende Beschäftigung abzustellen, sondern auf das Beschäftigungsverhältnis iS von § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO iVm § 1 SVBG in einer nach § 57 SchwbG anerkannten WfB, das ebenfalls in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen ist (BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    eine Tätigkeit ausübte, durch die sie in ihrer konkreten Situation im Vergleich zu den Behinderten, die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbrachten, denselben Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt war, wie diese Behinderten, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung standen (vgl BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    Soweit die Beschäftigung der Klägerin zu 1) in der WfB zugleich ihrer Therapie diente, ist zu berücksichtigen, daß bei Behinderten sog arbeitsbegleitende Maßnahmen auch unter Unfallversicherungsschutz stehen (vgl BSG SozR Nr. 15 zu § 537 RVO aF; BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]; BSG, Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 RU 28/89 - HV-INFO 1990, S 933 bis 939; vgl auch Wolber, Gesetzliche Unfallversicherung für geistig behinderte Mitbürger, SV 1993 S 13 ff; Wolber, Verlängertes Dach der Werkstatt für Behinderte, ZfS 1990, S 265 ff).

  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Unter dieser Voraussetzung gelten behinderte Menschen als Beschäftigte im Sinne des Rechts der Rentenversicherung (§ 1 Satz 4 SGB VI), ohne dass es auf die Kriterien ankäme, die üblicherweise für ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis kennzeichnend sind (vgl. BSGE 65, 138, 140 zu § 1 SVBehindertenG; BSG, SozR 3-2500 § 5 Nr. 19 S. 73 zu § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V).
  • BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 3/18 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Der Unfallversicherungsschutz der Werkstattbeschäftigten erstreckt sich dabei auch auf solche Maßnahmen, die allenfalls mittelbar mit dem Ziel der Erbringung wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung verbunden sind (vgl zum Unfallversicherungsschutz beim therapeutischen Reiten einer Werkstattbeschäftigten noch vor Einführung des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - : BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 1/89 - BSGE 65, 138 = SozR 2200 § 539 Nr. 133) .

    Der Gesetzgeber des SVBG hat vielmehr nur den Befund dokumentiert (vgl BT-Drucks 7/1992 S 12 Zu § 1) , dass die behinderten Menschen bereits unfallversichert seien und deshalb eine gesetzliche Regelung (anders als für die Bereiche der Kranken- und Rentenversicherung) insoweit entbehrlich sei (zur rechtlichen Herleitung des - insoweit vom Gesetzgeber angenommenen - Unfallversicherungsschutzes BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 1/89 - BSGE 65, 138 = SozR 2200 § 539 Nr. 133) .

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den Senatsurteilen vom 7. Dezember 1976 (VI ZR 7/75 - BGHZ 67, 373, 375, 377) [BGH 07.12.1976 - VI ZR 7/75]und vom 16. Oktober 1990 (VI ZR 275/89 - VersR 1990, 179, 180), auf die die Revision verweist.
  • LSG Bayern, 27.08.2015 - L 8 U 64/10

    1. Folgen eines Versicherungsfalls sind nur Gesundheitsschäden, nicht durch den

    Auch handelt es sich nur teilweise um Geldleistungen und im Übrigen um Sachleistungen (zum Beispiel Heilbehandlung), die einer Zuerkennung durch Grundurteil von vornherein nicht zugänglich sind (wie hier: BSG SozR 1500 § 130 Nr. 2; Pawlak in: Hennig, Kommentar zum SGG, Stand 2003, § 130 RdNr 34 ff; anders zum Teil noch BSGE 65, 138, 144 = SozR 2200 § 539 Nr. 133 S 399; BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 S 3).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Damit hat das SG seine für den Erlaß eines Grundurteils notwendige Überzeugung zum Ausdruck gebracht, daß der geltend gemachte Leistungsanspruch im konkreten Fall wenigstens in einer Mindesthöhe gegeben ist, daß also überhaupt ein Geldbetrag zu zahlen ist (BSG SozR Nr. 4 zu § 130 SGG; BSG Urteil vom 30. Oktober 1968 - 2 RU 72/66 - USK 68100; BSGE 65, 138, 144).
  • LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Tätigkeit eines behinderten Menschen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - L 15 U 30/08

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - innerer/sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 19.03.2009 - B 2 U 11/09 B
  • SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 28/89

    Versicherungsschutz für den Unfall bei einer betrieblichen Veranstaltung der

  • SG Karlsruhe, 18.03.2014 - S 4 U 1091/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2301 -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03
  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2012 - L 1 U 762/12
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 1526/08
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