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   BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83   

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https://dejure.org/1984,17055
BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83 (https://dejure.org/1984,17055)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 2 RU 11/83 (https://dejure.org/1984,17055)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 2 RU 11/83 (https://dejure.org/1984,17055)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78

    Urlaubsgeld - Steinkohlenbergbau - Silikosegefährdung - Berechnung des

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83
    Denn der Gemeinsame Erlaß vom 10. September 19HH (aaO) habe sich auf die Beiträge zur Sozialversicherung beschränkt und im übrigen keinen Einfluß auf den Entgeltbegriff des S 160 RVG aF gehabt (BSGE 50, 9).

    Das Arbeitseinkommen umfaßte nach 5 571 Abs. 1 Satz 1 BVG aF das Arbeitsentgelt aus unselbständiger Tätigkeit und das Arbeitseinkommen (Erwerbseinkommen) aus selbständiger Tätigkeit (3 Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl, S 57Hb mwN), ebenso wie nach 5 571 Abs. 1 Satz 1 EVO idF des SGB IV, in welchem ohne sachliche Änderung (3 BSGE 50, 9; Brackmann aaO; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 571 Anm 2 Buchst a; Gitter, Gesamtkommentar SGB, 5 571 Anm 1) der Begriff "Arbeitseinkommen" ersetzt werden ist durch den Begriff "Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen".

    Da der unfallversicherte Beschäftigte mangels Beitragszahlung zur Unfallversicherung keine Vorteile davon hat, daß bestimmte Teile seines Lohnes oder Gehalte der Beitragsberechnung nicht zugrunde gelegt werden, hat es der 5. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 50, 9, 11) nicht für gerechtfertigt erachtet, diesem fehlenden Vorteil auf der Beitragsseite einen Nachteil auf der Leistungsseite gegenüberzustellen; von dem Grundsatz des Abs. 1 Halbsatz 1 des RAM-Erlasses "8-.

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81

    Keine Wechselwirkung zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83
    9, 10; 53, 133, 13a; Brackmann.

    Dieser Auffassung hat der erkennende Senat bereits zugestimmt (BSGE 53, 133, 135, betreffend Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit).

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.
  • LSG Bayern, 29.04.2014 - L 3 U 619/11

    Spesen erhöhen die Verletztenrente

    Die vom SG herangezogenen Entscheidungen des BSG (BSG vom 21.02.1980, 5 RKnU 1/78 und BSG vom 24.05.1984, 2 RU 11/83) hinsichtlich Urlaubsgeld und einer Auslandszulage seien für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da es sich insoweit aus heutiger Sicht eindeutig um Arbeitsentgelt gehandelt habe und nicht um Spesen, wie im vorliegenden Fall.

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum insoweit vergleichbaren Recht vor Inkrafttreten des SGB IV (§ 160 RVO a.F.) ist dementsprechend eine steuerfreie Auslandszulage (BSG vom 24.05.1984, 2 RU 11/83, Juris Rdnr. 9), ein steuerfrei gezahltes Urlaubsgeld im Steinkohlebergbau (BSG vom 21.02.1980, 5 RKnU 1/78, Juris Rdnr. 13, BSGE 50, 9 bis 12) und eine steuerfrei gezahlte Ministerialzulage (BSG vom 27.11.1985, 2 RU 23/85, Juris Rdnr. 9, SozR 2200 § 571 Nr. 24) als Arbeitsentgelt bewertet worden.

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