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   BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94   

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BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94 (https://dejure.org/1995,6578)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2 RU 26/94 (https://dejure.org/1995,6578)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2 RU 26/94 (https://dejure.org/1995,6578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Unfallrente - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Behandlung einer während der Kriegsgefangenschaft entstandenen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich unberührt (BVerfGE 14, 221, 241; 81, 108, 122, jeweils mwN).

    Es ist dem Gesetzgeber überlassen, ob und wie er dieser nach dem System des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung fremden Last (s BVerfGE 14, 221, 242) Rechnung trägt.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Die Vorschrift des § 48 SGB X enthält die Verpflichtung der Behörde, einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - und hierzu gehören auch rentenbewilligende Bescheide - aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlaß vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, der Bescheid also unter den nunmehr vorliegenden Gegebenheiten nicht oder nicht wie geschehen erlassen werden dürfte (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Für eine derartige Leistungsklage hat der Kläger kein Rechtsschutzbedürfnis, weil sich die Verpflichtung der Beklagten, die Verletztenrente weiterzuzahlen, bereits aus der Aufhebung des Rentenentziehungsbescheids vom 28. Oktober 1992 und damit aus der Fortgeltung der dem Kläger von den DDR-Behörden erteilten rentengewährenden Verwaltungsakte ergibt (vgl BSGE 59, 227, 229 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; SozR 1200 § 48 Nr. 11).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Nach Art. 19 Satz 1 und 3 des Einigungsvertrages (EinigVtr) vom 31. August 1990 (BGBl II S 889) sind die dem Kläger erteilten Bescheide des DDR-Leistungsträgers über den 2. Oktober 1990 hinaus wirksam und iS von § 77 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zwischen dem Kläger und der Beklagten als der nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1 Buchst c) Abs. 8 Nr. 2 EinigVtr zuständigen "Rechtsnachfolgerin" bindend geblieben (vgl BSGE 72, 50, 55 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    § 541 RVO wurde hier durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963, BGBl I S 241) eingefügt und erfaßt nur Arbeitsunfälle, die sich nach seinem Inkrafttreten - am 1. Juli 1963 - ereignet haben (Art. 4 §§ 1, 2 Abs. 1, 16 UVNG; BSGE 23, 79, 83; BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Es kann unentschieden bleiben, ob diese Vorschrift auch Sachverhalte vor dem 1. Januar 1991 erfaßt und damit über den vom Gesetzgeber festgelegten Zeitraum hinaus zurückwirkt (allgemein zur intertemporalen Auslegung BSGE 70, 31, 34 f).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92

    Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Der Senat hat bereits entschieden (BSGE 73, 1, 2 f) [BSG 30.06.1993 - 2 RU 42/92], daß Leistungsansprüche, obwohl sie erst nach Eintritt des Versicherungsfalls und unter den jeweiligen Voraussetzungen der begehrten Leistung entstehen, ihren maßgeblichen Entstehungsgrund in dem (unter Umständen schon viel früher bestandenen) Versicherungsverhältnis haben.
  • OVG Thüringen, 20.04.1994 - 1 KO 14/93

    Verwaltungsakte; Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik;

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Sie könnte an unüberwindlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsaufklärung scheitern und wohl auch zu neuen Ungerechtigkeiten führen (ThürOVG DÖV 1994, 964, 965).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    Das LSG hat zwar nicht festgestellt, wann der Versicherungsfall (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35) beim Kläger eingetreten ist.
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 125/59

    Entschädigung für Unfallfolgen - Ausschluß von Entschädigungsansprüchen -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94
    § 541 RVO wurde hier durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963, BGBl I S 241) eingefügt und erfaßt nur Arbeitsunfälle, die sich nach seinem Inkrafttreten - am 1. Juli 1963 - ereignet haben (Art. 4 §§ 1, 2 Abs. 1, 16 UVNG; BSGE 23, 79, 83; BSG SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 13/86

    Anfechtungsbegehren - Abzweigung - Auszahlung von Arbeitslosenhilfe -

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme -

    In Fortführung der Entscheidungen vom 11. Mai 1995 - 2 RU 26/94 - und vom 18. März 1997 - 2 RU 19/96 - habe das BSG in seinem Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 8/98 R - betont, daß nach Art. 19 Satz 1 und 3 EinigVtr Verwaltungsakte der ehemaligen DDR, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangen seien, grundsätzlich Bestand haben sollen.
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Mai 1995 (2 RU 26/94) ergebe sich nichts anderes, da darin keine Entscheidung zu § 48 Abs. 3 SGB X getroffen worden sei; der in dem damaligen Verfahren streitige Verwaltungsakt habe eine "Einfrierung" auch nicht vorgenommen.
  • LSG Sachsen, 05.12.1995 - L 3 U 8/94

    Wirksamkeit von vor dem Beitritt ergangenen Verwaltungsakten der DDR; Vorliegen

    Nach diesen Vorschriften ist die Wirksamkeit von Verwaltungsakten der früheren DDR-Behörden die Regel, die Möglichkeit der Aufhebung die Ausnahme (vgl. BSG, Urt. v. 11. Mai 1995 - 2 RU 26/94).

    Damit ist auch eine Überprüfung von nach früherem DDR-Recht bereits bindend anerkannten Arbeitsunfällen aus Anlaß der Überleitung bundesdeutschen Rechts auf das Beitrittsgebiet nach § 48 SGB X ausgeschlossen (vgl. BSG, Urt. v. 11.05.1995 - 2 RU 26/94 m.w.N.).

    Damit ist auch eine Überprüfung von nach früherem DDR-Recht bereits bindend anerkannten Arbeitsunfällen aus Anlaß der Überleitung bundesdeutschen Rechts auf das Beitrittsgebiet nach § 48 SGB X ausgeschlossen (vgl. BSG, Urt. v. 11.05.1995 - 2 RU 26/94 m.w.N.).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Entsprechendes hat der Senat in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bereits festgestellt, die nach DDR-Recht vor dem 3. Oktober 1990 bindend anerkannt waren (Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 26/94 - HVBG-Info 1995, 2061; BSGE 76, 124 = SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 1; BSGE 80, 119, 121 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61).
  • LSG Hessen, 19.07.2000 - L 3 U 1251/99

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Sie können nur aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des EinigVtr unvereinbar sind (BSG SozR 3-8100 § 19 Nr. 1; SozR 3-1300 § 48 Nr. 61; SozR 3-1300 § 44 Nr. 8; BSG SozR 3-8110 Kap. VIII H III Nr. 1 -- Nr. 1; BSG, Urteile vom 15. Mai 1993 -- 2 RU 26/94 und 23. März 1999 -- B 2 U 8/98 R).

    Im Beitrittsgebiet festgestellte Arbeitsunfälle, für die bis 31. Dezember 1991 DDR-Recht noch weitergalt, werden vielmehr nach § 1150 Abs. 2 Satz 1 in die gesetzliche Unfallversicherung als Arbeitsunfälle und BK'en übernommen und weiter entschädigt (BSG, Urteil vom 11. Mai 1995 -- 2 RU 26/94) bzw. sie sind ab 1. Januar 1992 in jeder Weise nach der RVO weiter zu behandeln, soweit die §§ 1151 bis 1160 keine Abweichungen enthalten (Kasseler Kommentar, Rdnr. 3 zu § 1150 RVO).

  • LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 V 35/98

    Erstattungsanspruch für Leistungen wegen der Folgen einer im Januar 1945

    Solche Ausnahmetatbestände sehe auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 11. Mai 1995 (Az.: 2 RU 26/94).
  • LSG Sachsen, 21.03.2001 - L 2 U 21/99

    Zur Entziehung einer, einem Motorradfahrer wegen einer unfallbedingten

    Der Kläger hält dem, wie schon zuvor, die Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) vom 11.05.1995 (2 RU 26/94) entgegen.
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