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   BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89   

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https://dejure.org/1989,23841
BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89 (https://dejure.org/1989,23841)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 RU 30/89 (https://dejure.org/1989,23841)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 (https://dejure.org/1989,23841)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 43/88

    Keine ausschließende Wirkung nach § 111 SGB X bei Erstattungsansprüchen der

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
    Mit der - vom LSG zugelassenen - Revision rügt die Klägerin die Verletzung von § 1504 RVO aF und § 111 SGB X. Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 43/88 entschieden, daß § 111 SGB X nicht auf Erstattungsansprüche nach § 1504 RVO aF anzuwenden sei.

    Sie wendet sich gegen die Entscheidung des Senats vom 6. April 1989 - 2 RU 43/88 - und hält § 111 SGB X auch auf die in § 1504 RVO aF geregelten Erstattungsansprüche für anwendbar.

    Diese Einrede könne sie auch noch im Revisionsverfahren erheben, da es ihr nach dem Urteil des BSG vom 6. April 1989 (aaO) praktisch nicht mehr möglich gewesen sei, vor dem Landessozialgericht die Verjährung geltend zu machen.

    seiner Entscheidung vom 6. April 1989 (2 RU 43/88, zur Veröffentlichung bestimmt) mit eingehender Begründung entschieden.

    Auf die Frage, ob die bereits bis zum 31. Dezember 1982 der Klägerin entstan- denen Erstattungsansprüche (s BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3 und Urteil des Senats vom 6. April 1989 - 2 RU 43/88 -) nach Ablauf der Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 113 SGB X (eine Verjährungsfrist, die entsprechend § 45 Abs. 1 und Abs. 4 SGB I aF und zuvor gemäß § 29 Abs. 3 RVO aF auch schon vor dem 1. Juli 1983 galt) am 1. Januar 1987 bereits verjährt waren, durfte im Revisionsverfahren nicht mehr eingegangen werden.

  • BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
    Da seit der Entscheidung des LSG in diesem Zusammenhang auch keine Rechtsänderung eingetreten ist, muß die erstmalige Erhebung dieser Einrede im Revisionsverfahren als unzulässig beurteilt werden (s BSGE 6, 283, 288; 42, 135, 137; BVerwG Buchholz 421.2 Hochschulrecht - Allgemeines Nr. 37 = USK 74217).
  • BSG, 09.02.1989 - 8 RK 25/87

    Frist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs bei Sachleistungen der

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
    Auf die Frage, ob die bereits bis zum 31. Dezember 1982 der Klägerin entstan- denen Erstattungsansprüche (s BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3 und Urteil des Senats vom 6. April 1989 - 2 RU 43/88 -) nach Ablauf der Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 113 SGB X (eine Verjährungsfrist, die entsprechend § 45 Abs. 1 und Abs. 4 SGB I aF und zuvor gemäß § 29 Abs. 3 RVO aF auch schon vor dem 1. Juli 1983 galt) am 1. Januar 1987 bereits verjährt waren, durfte im Revisionsverfahren nicht mehr eingegangen werden.
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 165/75

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger gegen Versorgungsverwaltung -

    Auszug aus BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
    Da seit der Entscheidung des LSG in diesem Zusammenhang auch keine Rechtsänderung eingetreten ist, muß die erstmalige Erhebung dieser Einrede im Revisionsverfahren als unzulässig beurteilt werden (s BSGE 6, 283, 288; 42, 135, 137; BVerwG Buchholz 421.2 Hochschulrecht - Allgemeines Nr. 37 = USK 74217).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht -

    Hieran bestehen insofern Zweifel, als Art. 63 Abs. 1 GRG für die Übergangszeit (vom 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1990) an die Stelle des § 1504 Abs. 1 RVO getreten ist und nach der Rechtsprechung des BSG diese Bestimmung von der Ausschlußregelung des § 111 SGB X nicht erfaßt wurde (BSG SozR 2200 § 1504 Nr. 8 sowie BSG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 - USK 89119).

    Der Ablauf der Ausschlußfrist ist für die Gerichte von Amts wegen zu beachten und nicht nur, wie bei der Verjährung, auf eine im pflichtgemäßen Ermessen des verpflichteten Leistungsträgers stehende Einrede zu berücksichtigen (vgl. BSG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 - USK 89119; KassKomm-Kater § 111 SGB X RdNr 27; Schroeder-Printzen/von Wulffen SGB X 3. Aufl., § 111 RdNr 8).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 8/05 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von

    Von der Gleichheit der Interessenlage her ist diese Analogie geboten (ebenso: BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989, 2 RU 30/89).
  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1434/17

    Jugendhilfe

    Von Amts wegen wird die Verjährung nicht beachtet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 -, juris, Rn. 12; Roller, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 113, Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückerstattungsanspruch gem § 112 SGB 10

    Das Erlöschen des Erstattungsanspruchs wegen Versäumung der Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu beachten, also nicht nur wie das Leistungsverweigerungsrecht der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) nach § 113 SGB X nur auf die im pflichtgemäßen Ermessen des verpflichteten Leistungsträgers stehende Einrede zu berücksichtigen (BSG, 06.12.1989, 2 RU 30/89).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

    Im Übrigen ist die Verjährungseinrede nicht erhoben worden (vgl zu dieser Voraussetzung BSG, Urteil vom 6.12.1989 - 2 RU 30/89) .
  • VG München, 04.11.2020 - M 18 K 20.968

    Kostenerstattung für Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings

    Von Amts wegen wird die Verjährung nicht beachtet (Weber in: BeckOK, Sozialrecht, Stand 1.6.2020, SGB X, § 113 Rn. 9; BSG, U.v. 6.12.1989 - 2 RU 30/89 - juris Rn. 12; VG Mainz, U.v. 22.11.2018 - 1 K 1434/17.MZ - juris Rn. 55).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1463/17

    Bestandskraft formeller Verwaltungsakte; Verhältnis von SGB 8 § 42d Abs 4 zu SGB

    Von Amts wegen wird die Verjährung nicht beachtet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 -, juris, Rn. 12; Roller, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 113, Rn. 12).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

    Von Amts wegen wird die Verjährung nicht beachtet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 -, juris, Rn. 12; Roller, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 113, Rn. 12).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92

    Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung - Einreden eines Trägers der

    Zwar steht es im - pflichtgemäßen - Ermessen des Leistungsträgers, ob er die Einrede der Verjährung erhebt (vgl hierzu BT-Drucks 9/95 S 27; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89; BSGE 42, aaO, S 222).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 15 SO 144/08

    Erstattungsanspruch; Anmeldung bei unzuständigem Leistungsträger; Zurechnung bei

    Der Beklagte hat die Einrede der Verjährung auch noch rechtzeitig, nämlich vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung des Landessozialgerichts beziehungsweise vor der Entscheidung im schriftlichen Verfahren, erhoben (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 30/89 - zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 30.10.1997 - L 1 KR 156/97

    Verjährungsfrist für Zahlungsanspruch von Krankenhaus gegen Krankenkasse wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 3292/13
  • LSG Hessen, 24.02.2000 - L 5 V 1229/96

    Kriegsopferversorgung - Auslandsversorgung - Ausschluß der Doppelversorgung -

  • SG Frankfurt/Main, 14.06.2007 - S 18 KR 931/05

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit -

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