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   BSG, 26.09.1961 - 2 RU 31/60   

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BSG, 26.09.1961 - 2 RU 31/60 (https://dejure.org/1961,9876)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1961 - 2 RU 31/60 (https://dejure.org/1961,9876)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1961 - 2 RU 31/60 (https://dejure.org/1961,9876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 116
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Unter Wohlfahrtspflege ist deshalb eine planmäßige, ohne Gewinnerzielungsabsicht und zum Wohle der Allgemeinheit neben dem Staat und öffentlichen Trägern ausgeübte unmittelbare vorbeugende oder abhelfende Betreuung und/oder Hilfeleistung für gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdete, notleidende oder sonst sozial benachteiligte Personen, die auch über die Ziele einer bloßen Selbsthilfeorganisation hinausgeht, zu verstehen (BSGE 15, 116, 117; 15, 190, 191; 18, 133, 134; Piepenstock in jurisPK-SGB XII, § 5 SGB XII RdNr 22) .
  • LSG Sachsen, 16.12.2010 - L 2 U 67/09

    Zuständigkeit - Versicherter Personenkreis - selbständige Tagesmutter -

    Auf den ersten Blick enger habe das BSG unter dem Begriff der Wohlfahrtspflege die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte, vorbeugende und abhelfende Hilfeleistung für gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich notleitende und gefährdete Menschen verstanden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.09.1961 - 2 RU 31/60 -, BSGE 15, 116 ff.; Urteil vom 25.10.1957 - 2 RU 122/54 - BSGE 6, 74, 77).

    Das BSG verstehe unter dem Begriff der Wohlfahrtspflege die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte vorbeugende und abhelfende unmittelbare Betreuung von gesundheitlich, sittlich und wirtschaftlich gefährdeten Menschen (BSGE 15, S. 116).

    a) Das BSG definiert zwar den Begriff der Wohlfahrtspflege im Berufskrankheitenrecht als "eine planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte vorbeugende oder abhelfende unmittelbare Betreuung von gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdeten Menschen" (BSG, Urteil vom 25.10.1957 - 2 RU 122/54 -, BSGE 6, 74, 77; BSG, Urteil vom 26.09.1961 - 2 RU 31/60 -, BSGE 15, 116, 117; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.05.2003 - L 17 U 54/02 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007 - L 9 U 315/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 20).

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 79/84

    Begriff der Wohlfahrtspflege

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung, und zwar ebenfalls bei Entscheidungen über Berufskrankheiten angeschlossen (BSGE aaO s 77; BSGE 15, 116, 117; 15, 190, 191; 18, 133, 131; siehe auch BFHE 63, 161, 162 und 169, 17ü/175).

    die Hilfe auch unmittelbar geleistet (s BSGE 15, 116, 117; 18, 133, 134).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 54/02

    Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht in gesetzlicher

    Unter Wohlfahrtspflege ist nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 15, 116, 117) die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte vorbeugende oder abhelfende unmittelbare Betreuung von gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdeten Menschen zu verstehen.

    Die unmittelbare Betreuung ist nämlich nur als eine Form der Ausübung der Wohlfahrtspflege neben anderen Formen anzusehen (BSGE 15, 116, 117).

  • LSG Berlin, 12.09.2002 - L 3 U 20/01

    Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung oder Tätigkeit für den Versicherungsschutz von

    Unter Wohlfahrtspflege ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 15, 116, 117) die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte vorbeugende oder abhelfende unmittelbare Betreuung von gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdeten Menschen zu verstehen.

    Die unmittelbare Betreuung ist nämlich nur als eine Form der Ausübung der Wohlfahrtspflege neben anderen Formen anzusehen (BSGE 15, 116, 117).

  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 3 U 173/12

    Wohlfahrtspflege; Unternehmerpflichtversicherung; Versicherungspflicht;

    Nach hergebrachtem Begriffsverständnis wird unter Wohlfahrtspflege im unfallversicherungsrechtlichen Sinn "die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte vorbeugende oder abhelfende unmittelbare Betreuung von gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdeten Menschen" gefasst (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1957 - 2 RU 122/54 -, BSGE 6, 74-79, juris Leitsatz 1; ebenso etwa BSG, Urteil vom 26. September 1961 - 2 RU 31/60 -, BSGE 15, 116, juris; dazu Bieresborn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 2 SGB VII, Rn. 206; Lilienfeld in: KassKomm/SGB VII § 2 Rdnr. 45).
  • LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Unternehmerpflichtversicherung

    Unter Wohlfahrtspflege wird zunächst eine planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte, unmittelbare vorbeugende oder abhelfende Hilfeleistung für gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdete oder notleidende Menschen verstanden (so Bieresborn in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rdnr. 142 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG in BSGE 15, 116, 117).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2022 - L 3 U 112/21

    Vorsitzender eines gemeinnützigen Pfadfinderstammes verunglückt beim Aussteigen

    Unter Wohlfahrtspflege wird gemäß der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zunächst eine planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte unmittelbare vorbeugende oder abhelfende Hilfeleistung für gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdete oder notleidende Menschen verstanden ( BSG , Urteil vom 25. Oktober 1957 - 2 RU 122/54 - juris, Rn. 22; Urteil vom 26. September 1961 - 2 RU 31/60 - juris, Rn. 14).
  • SG Wiesbaden, 28.08.2012 - S 19 U 52/12
    Es genügt, dass eine persönliche Anhörung und Beratung des zu betreuenden stattfindet (BSG vom 26.9.1961, 2 RU 31/60, Rn. 14).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 149/61
    sehen hat, Nachsendungsantrag beim Postamt zu stellen (vgl° BSG 1, 227, 232)" Der Bewilligung der Wiedereinsetzung ste-' hen auch keine sonstigen rechtlichen Hindernisse entgegeno Der Kläger hat die versäumte Klage innerhalb der Frist des 5 67 Absatz 2 Satz 3 SGG erhoben° Wiedereinsetzung kann so- mit noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen gewährt werden, ohne daß es darauf ankommt, ob der Kläger fristgerecht entsprechenden Antrag gestellt hat (@ 67 Absatz 2 Satz 4 see)" Der Senat hat sich auch den sachlich-rechtlichen Ausführungen des Vordergerichts nicht anzuschließen vermochte Das Berufungsgericht hat zwar ersichtlich seinem Urteil die Grundsätze des erkennenden Senats (vglo BSG 6, 74; 15, 116) zur Frage, was unter Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne der Nr" 26 der Anlage zur 40 Berufskrankheiten-Verordnung im allgemeinen zu verstehen ist, zugrunde gelegt° Die gesetzlichen Voraussetzungen haben sich demgegenüter weder in Nr° 39 der 5° Berufskrankheiten-Verordnung noch in Nr° 37 der 6° Berufskrankheiten-Verordnung geändert° Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG 183 133) ist das Sozialamt einer Stadtgemeinde eine Einrichtung der Wohl- fahrtspflegeo Wie er bereits in BSG 15, 116 klargestellt hat, unterliegen dem Versicherungsschutz auch diejenigen in einer solchen Einrichtung tätigen Personen" zwar Verdie waltungsdienst geleistet haben, die aber im Rahmen dieser Beschäftigung unmittelbar gesundheitlich, sittlich oder Personen Dies.
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 260/58
  • BSG, 30.05.1961 - 10 RV 585/57
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