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   BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89   

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BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89 (https://dejure.org/1990,1578)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 2 RU 31/89 (https://dejure.org/1990,1578)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 2 RU 31/89 (https://dejure.org/1990,1578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
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    RVO § 550 Abs. 1
    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer kurzen ärztlichen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 37
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung einen anderen Ort als die Wohnung nur dann als Ausgangspunkt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit an (s. u.a. BSGE 1, 171, 172; 62, 113, 115; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 11. Aufl., S. 485 r; Krasney, NZV 1989, 369, 371), wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so erheblich ist, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und deshalb nicht in einem rechtlich erheblichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufnahme der Arbeit an der Arbeitsstätte steht (BSGE 62, 113, 115; Brackmann, a.a.O., S. 485 r I; Krasney, a.a.O.).

    Der Senat hat danach auch bei einem Arztbesuch vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO auf dem Weg von der Arztpraxis oder dem Krankenhaus zum Ort der Tätigkeit bejaht, wenn der Aufenthalt dort von rechtserheblicher Dauer war (BSGE 62, 113, 115; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).

    Dabei hat es sich um eine dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnende sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit gehandelt (s. BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung einen anderen Ort als die Wohnung nur dann als Ausgangspunkt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit an (s. u.a. BSGE 1, 171, 172; 62, 113, 115; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 11. Aufl., S. 485 r; Krasney, NZV 1989, 369, 371), wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so erheblich ist, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und deshalb nicht in einem rechtlich erheblichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufnahme der Arbeit an der Arbeitsstätte steht (BSGE 62, 113, 115; Brackmann, a.a.O., S. 485 r I; Krasney, a.a.O.).

    Der Senat hat danach auch bei einem Arztbesuch vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO auf dem Weg von der Arztpraxis oder dem Krankenhaus zum Ort der Tätigkeit bejaht, wenn der Aufenthalt dort von rechtserheblicher Dauer war (BSGE 62, 113, 115; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Ob diesem Urteil insoweit zu folgen ist und ob in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt der Versicherungsschutz nicht schon aus anderen Gründen anzunehmen gewesen wäre (vgl. BSGE 63, 273), kann hier dahinstehen.
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 28/86

    Unfallrisiko - Weg zur Arbeit - Gaststätte als Ausgangspunkt

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Der für Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr zuständige 9b-Senat des BSG hat, worauf das LSG hinweist, sogar einen Aufenthalt von wohl nur knapp über einer halben Stunde als erheblich angenommen (s. Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86).
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Dabei hat es sich um eine dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnende sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit gehandelt (s. BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76

    Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Dabei hat es sich um eine dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnende sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit gehandelt (s. BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89
    Das Berufungsgericht weist allerdings zutreffend darauf hin, daß das BSG bisher, anders als für das Entfallen des Versicherungsschutzes nach einer längeren Unterbrechung des Weges von dem Ort der Tätigkeit (s. hierzu BSGE 55, 141, 143; Brackmann, a.a.O., S. 487 k; Krasney, a.a.O., S. 375), für die Erheblichkeit des Aufenthaltes an dem anderen Ort als die Wohnung keine bestimmte Zeitdauer als wesentliches Kriterium festgelegt hat (s. Brackmann, a.a.O., S. 485 r II; Krasney, a.a.O.; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 4. Aufl., Kennzahlen 070 S. 6, 104 S. 12).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Maßnahmen der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind wie zahlreiche sonstige Verrichtungen des täglichen Lebens, die gleichzeitig sowohl den eigenwirtschaftlichen Interessen des Versicherten als auch den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers dienen können, grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten und nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen und stehen daher, solange dies das Gesetz nicht wegen besonderer Erfordernisse des sozialen Schutzes ausdrücklich anordnet, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 18 mwN; vgl auch BSG vom 5.5.1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 und vom 12.6.1990 - 2 RU 31/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 2) .
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Dabei hat der Senat ausschließlich auf die Dauer des Aufenthalts an dem anderen Ort selbst abgestellt und den Weg von der Wohnung zu dem anderen Ort zeitlich nicht mit eingerechnet (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 und zuletzt BSG Urteil vom 17. Februar 1998 aaO).

    Für die Erheblichkeit des Aufenthalts an dem anderen Ort hat der Senat bisher keine bestimmte (Mindest-) Zeitdauer als wesentliches Kriterium festgelegt (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2).

    Der für Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr zuständige 9b-Senat des BSG hat indes sogar einen Aufenthalt von wohl nur knapp über einer halben Stunde als erheblich bewertet (Urteil vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - = USK 87115); dem ist der Senat jedoch nicht gefolgt (kritisch in SozR 3-2200 § 550 Nr. 2, ablehnend im Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 1 /97 R -).

    Dabei handelte es sich nach der Handlungstendenz um eine dem privaten/persönlichen unversicherten Bereich zuzurechnende eigenwirtschaftliche Tätigkeit (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2), die in keinem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Verkaufsleiterin stand (s auch BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).

    Erst nach Beendigung der Unterbrechung wäre auf dem weiteren Weg nach dem Ort der Tätigkeit wieder ein Versicherungsschutz gegeben gewesen (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 235 mwN).

    Damit war im Unfallzeitpunkt die Unterbrechung des Weges nach dem Ort der Tätigkeit noch nicht beendet und somit der Unfallversicherungsschutz noch nicht wieder gegeben (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Unfall hat sich indes auf dem Parkplatz und damit außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes der zunächst genutzten Straße in einem Bereich ereignet, den der Kläger ohne den Einkauf der Äpfel auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte weder betreten noch befahren hätte (vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 31/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 S 7).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 1/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Unterbrechung - Zeitdauer

    Maßgeblich ist dabei nur die Dauer des Aufenthalts an dem anderen Ort selbst und dabei den Weg von der Wohnung zu dem anderen Ort zeitlich nicht mit eingerechnet (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2).

    Für die Erheblichkeit des Aufenthalts an dem anderen Ort als die Wohnung hat das BSG bisher, anders als für das Entfallen des Versicherungsschutzes nach einer längeren Unterbrechung auf Wegen von dem Ort der Tätigkeit (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 12), keine bestimmte Zeitdauer als wesentliches Kriterium festgelegt (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2), ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz ein Aufenthalt mit einer Zeitdauer von einer halben Stunde nicht als rechtlich erheblich anzusehen, um dem Weg von der Wohnung zum Friedhof eine selbständige Bedeutung beizumessen.

    Erst nach Beendigung der Unterbrechung wäre auf dem weiteren Weg nach dem Ort der Tätigkeit wieder ein Versicherungsschutz gegeben gewesen (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2; Brackmann/Krasney aaO RdNr 235 mwN).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Unfall hat sich indes auf dem Hof der Metzgerei und damit außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes der zunächst genutzten Straße in einem Bereich ereignet, den die Klägerin ohne den Einkauf der Brotzeit auf dem Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte weder betreten noch befahren hätte (vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 31/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 S 7).
  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

    Der Unfall hat sich indes auf dem Parkplatz und damit außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes der zunächst genutzten Straße in einem Bereich ereignet, den der Kläger ohne den Einkauf der Äpfel auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte weder betreten noch befahren hätte" (vgl. BSG Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 31/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 S 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 4636/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Unfall hat sich indessen noch bevor der Kläger überhaupt die Fahrrichtung geändert hatte und damit im öffentlichen Verkehrsraum der genutzten Straße in einem Bereich ereignet, den der Kläger auch ohne den Einkauf der Erdbeeren auf dem Weg von seiner Arbeitsstätte zur Wohnung befahren hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 31/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 S. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 2 U 5220/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Unfall hat sich gerade nicht in einem Bereich ereignet, den der Kläger - einen hypothetischen Einkauf, gleich ob bereits beendet oder noch geplant, hinzugedacht - auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte weder betreten noch befahren hätte (vgl. BSG, Urteil vom 12.6.1990 - 2 RU 31/89 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 Seite 7).
  • LSG Berlin, 26.04.2001 - L 3 U 76/00

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen

    Ein Aufenthalt an einem anderen Ort ist erst ab einer Dauer von mindestens 2 Stunden als erheblich anzusehen (vgl. BSG Urteile vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R - und 17. Februar 1998 - B 2 U 1/97 R - BSG in SozR 3-2200 § 550 Nr. 2; jeweils m.w.N.).

    Bei einem nichtversicherten Ab- und Umweg besteht Versicherungsschutz erst wieder, wenn die gewöhnliche zur Arbeitsstätte zurückgelegte Wegstrecke oder der Verkehrsraum der Arbeitsstätte wieder erreicht wird (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 550 Nr. 2, SozR 2200 § 550 Nr. 57).

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Dieser Versicherungsschutz ist jedoch, wie wiederum höchstrichterlich schon ausreichend geklärt ist, nur innerhalb gewisser räumlicher Grenzen gegeben und außerdem von den gesamten Umständen des Einzelfalles abhängig (s BSGE 62, 113, 116; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78, SozR 3-2200 § 550 Nr. 2); er setzt außerdem insbesondere voraus, daß der Aufenthalt der Versicherten am sogenannten dritten Ort von rechtserheblicher Dauer war oder - bei Unfällen schon auf dem Wege dorthin - sein sollte (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2 und Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2034/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - L 10 U 1677/99

    Wegeunfall wegen unerhebliche Wegeverlängerung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - L 17 U 207/01

    Anforderungen an die Qualifikation eines Unfalls als "Arbeitsunfall" bei dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - L 17 U 166/99

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • LSG Bayern, 10.08.1999 - L 2 U 126/98

    Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers auf dem

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.1997 - L 6 U 3/97

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall nach den Vorschriften der

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 63/90

    Anspruch auf Verletztenrente aus Anlass eines Unfalls - Ansprüche aus der

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 66/90

    Anspruch auf Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - L 7 U 2522/98

    Kein versicherter Wegeunfall - dritter Ort

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2008 - L 3 U 119/07
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