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   BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88   

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BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88 (https://dejure.org/1989,8195)
BSG, Entscheidung vom 13.06.1989 - 2 RU 49/88 (https://dejure.org/1989,8195)
BSG, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 (https://dejure.org/1989,8195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpruch auf Erhöhung einer Schwerverletztenrente - Sinn und Zweck der in § 582 RVO geregelten Schwerverletztenzulage - Keine fiktive Gleichstellung eines Beziehers einer Schwerverletztenrente mit einem normalen Rentenbezieher - Verzicht auf Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.07.1973 - 2 RU 243/72

    Schwerverletzter - Rente - Erhöhung - Rente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
    Dieses Ergebnis stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 36, 104).

    Auf diese "ganz abstrakte" Wortwahl des Gesetzgebers hat der 8. Senat des BSG bereits in seinem Urteil vom 26. Juli 1973 (BSGE 36, 104, 105) hingewiesen und auch für den damals zu entscheidenden Fall keinen entgegenstehenden Sinn und Zweck der Vorschrift erkennen können.

    Dieser Ausgleich sollte nur denjenigen zugute kommen, die entweder der Rentenversicherung nicht angehören oder jedenfalls keinen Anspruch auf eine Verletztenrente haben (vgl. BSGE 36, 104, 106 zur Entstehungsgeschichte des § 582 RVO).

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
    Die vom LSG vorgenommene restriktive Auslegung des § 582 RVO verstößt gegen den allgemein anerkannten Grundsatz, wonach die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift die Grundlage jeder Interpretation sein muß (vgl. BGHZ 46, 74, 76 m.w.N.).
  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 79/77

    Witwenrente - Wiederaufleben - Anrechnung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
    Ebensowenig ist er mit dem Unterhaltsverzicht einer wiederverheirateten Witwe gegenüber ihrem zweiten, geschiedenen Ehemann vergleichbar, dessen Unwirksamkeit nach dem Gesetz (vgl. § 44 Abs. 5 Bundesversorgungsgesetz - BVG -) oder nach der Rechtsprechung (vgl. BSGE 46, 193, 196, 197 m.w.N. zur fiktiven Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs im Rahmen des § 1291 Abs. 2 RVO) auf dem Gedanken beruht, Manipulationen des geschiedenen Ehegatten zum Nachteil der öffentlichen Hand zu unterbinden (vgl. BVerfGE 38, 187, 200, 201).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
    Ebensowenig ist er mit dem Unterhaltsverzicht einer wiederverheirateten Witwe gegenüber ihrem zweiten, geschiedenen Ehemann vergleichbar, dessen Unwirksamkeit nach dem Gesetz (vgl. § 44 Abs. 5 Bundesversorgungsgesetz - BVG -) oder nach der Rechtsprechung (vgl. BSGE 46, 193, 196, 197 m.w.N. zur fiktiven Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs im Rahmen des § 1291 Abs. 2 RVO) auf dem Gedanken beruht, Manipulationen des geschiedenen Ehegatten zum Nachteil der öffentlichen Hand zu unterbinden (vgl. BVerfGE 38, 187, 200, 201).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
    Soweit es hierzu im Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundestages (BT-Drucks. IV/938 - neu - S. 13 - vgl. auch S. 58 - zu § 581a) heißt, die Schwerverletztenzulage solle ein Verletzter erhalten, der keinen Anspruch auf eine Versichertenrente habe, "etwa weil er bereits vor dem Eintritt in die Rentenversicherung verunglückt ist oder ihr als Selbständiger nicht angehört hat", so handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Personengruppen, für die ein Ausgleich geschaffen werden sollte.
  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

    Auszug aus BSG, 13.06.1989 - 2 RU 49/88
    Im Interesse der Rechtssicherheit sind hierbei besonders strenge Maßstäbe anzulegen, es muß also klar erkennbar sein, daß der im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommende Gedanke dem wirklichen Sinn und Zweck des Gesetzes nicht entspricht (vgl. Brackmann a.a.O., S. 189 f, insbesondere unter Bezugnahme auf BAGE 13, 1, 14 ff.) [BAG 16.03.1962 - GS - 1/61].
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Es muß klar erkennbar sein, daß der im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommende Gedanke dem wirklichen Sinn und Zweck des Gesetzes nicht entspricht (vgl BSG Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - = HV-Info 1989, 1873 mwN).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Es muss klar erkennbar sein, dass der im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommende Gedanke dem wirklichen Sinn und Zweck des Gesetzes nicht entspricht (vgl BSG Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - HV-Info 1989, 1873 mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Rente - Schwerverletzter -

    Hat er keinen Anspruch auf diese Rente, etwa weil er bereits vor dem Eintritt in die Rentenversicherung verunglückt ist oder ihr als Selbstständiger nicht angehört hat, schafft die hier beschlossene Vorschrift einen gewissen Ausgleich" (BT-Drucks IV/938 [neu] S 13 zu § 581a; vgl zu dessen Wortlaut S 58 der Drucksache; in diesem Sinne auch die Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - RdNr 19).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Es muß klar erkennbar sein, daß der im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommende Gedanke dem wirklichen Sinn und Zweck des Gesetzes nicht entspricht (vgl BSG Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - = HV-Info 1989, 1873 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 2461/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente -Erhöhung gem § 57 SGB 7 -

    Diese Auslegung der Vorschrift ergibt sich aus den Gesetzgebungsmotiven (zur Vorgängervorschrift § 582 Reichsversicherungsordnung [RVO]: BSG, Urteil vom 26.07.1973 - 8/2 RU 10/70 - BSGE 36, 96, SozR Nr. 1 zu § 582 RVO unter Verweis auf BSG, Urteil vom 27.08.1969 - 2 RU 195/66 - BSGE 30, 64, SozR Nr. 5 zu § 587 RVO; so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.07.2008 - L 17 U 264/05; BSG, Urteil vom 13.06.1989 - 2 RU 49/88; ebenso Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 57, Rz. 13; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, § 57 Rz. 7; Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 57 Rz. 5; Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII, § 57 Rz. 4).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 17/89

    Anrechnung der Unfallrente auf das Übergangsgeld

    Die Fassung dieser Vorschrift ist eindeutig und sieht nach ihrem unmittelbaren Wortsinn eine Anrechnung der Verletztenrente auf das Übergangsgeld nur vor, wenn der Versicherte nach dem Arbeitsunfall kein Arbeitsentgelt mehr erzielt hat (zur Auslegung des Gesetzes nach seinem Wortlaut s Urteil des Senats vom 13. Juni 1989 - 2 RU 49/88 - sowie Brackmann aaO 11. Aufl, S 189e II ff mwN).
  • SG Detmold, 18.10.2012 - S 24 KR 699/10

    Kostenerstattungsanspruch eines Krankenhauses für die Durchführung ambulanter,

    Ist der Wortlaut einer Norm eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (BSG Urteil vom 13.06.1989 - 2 RU 49/88 -, www.juris.de, Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - L 16 KR 45/00

    Krankenversicherung

    Ungeachtet der Tatsache, daß der Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der hier maßgeblichen Fassung, wie erörtert, nach Auffassung des Senats durchaus seinem Sinn und Zweck entspricht, ist die Interpretation einer Norm gegen ihren Wortlaut nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erlaubt, zu denen etwa auch insoweit der Fall zählt, daß eine Vorschrift Fälle erfaßt oder Folgen herbeiführt, die vom Gesetzgeber überhaupt nicht erkannt oder bedacht sind (BSG Urteil v. 13.6.1989 (2 RU 49/88).
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