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   BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86   

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BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86 (https://dejure.org/1986,9806)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1986 - 2 RU 7/86 (https://dejure.org/1986,9806)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 2 RU 7/86 (https://dejure.org/1986,9806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 20/82

    Objektive Maßstäbe für Mißbrauch bei Durchgriffshaftung - Keine Subsidiarität bei

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86
    Der Senat hat zuletzt in seinem Urteil vom 30. April 1985 (BSGE 56, 76, 77) im einzelnen dargelegt, unter welchen Voraussetzungen bei einer bestimmten Tätigkeit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen werden kann.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86
    Dabei genügt nicht, daß der Unfall sich mit Wahrscheinlichkeit bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat; vielmehr muß für die unfailauslösende Handlung, die der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, der volle Beweis erbracht werden (BSGE 58, 80, 83 mwN).
  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85

    Schizophrenie

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86
    halten des - Aufnahme der vom August 1986 2 RU 50/85) Tätigkeit - - versicherten dienen soll.
  • BSG, 26.09.1985 - 1 S 12/85

    Amtsenthebung einer Richers - Ehrenamtlicher Richter - Mängel des

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86
    Der Senat ist mit dem LSG der Ansicht, daß auch unter Beachtung des & 1" des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) weder dem angefochtenen Urteil noch den vorliegenden Akten oder dem Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, daß das LSG bei seiner Entscheidung nicht ordnungsgemäm besetzt gewesen sein könnte (5 auch BSGE 59, 4 : SozR 1500 $ 22 Nr. 1 und BSG SOZR 1500 s 14 Nr. 2; bVerfG SOZR 1500 3 13 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Das betraf etwa den Fall von Fernfahrern, welche den Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollten, beim Grillen auf dem Rastplatz (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 2 RU 7/86 - juris Rn. 13 f.), oder eine Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - juris Rn. 17).
  • SG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - S 8 U 5/14

    Anerkennung eine EHEC-Infektion als Arbeitsunfall

    Denn es genügt nicht, dass der Unfall sich mit Wahrscheinlichkeit bei der versicherten Tätigkeit ereignet hat; vielmehr muss für die unfallauslösende Handlung, die der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, der volle Beweis erbracht werden (so ausdrücklich: BSG , Urteil vom 29.10.1986 - 2 RU 7/86 - Juris Rn. 12 m.w.N.).

    Das betraf den Fall von Fernfahrern, welche den Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollten, beim Grillen auf dem Rastplatz ( BSG , Urteil vom 29.10.1986 - 2 RU 7/86), oder eine Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war ( BSG, Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 61/89).

  • SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 5 U 1444/11

    Was für ein Salat

    Der für die Annahme eines Arbeitsunfalls erforderliche sachliche Zusammenhang kann sich auch daraus ergeben, dass betriebliche Zwänge den Versicherten veranlasst haben, seine Mahlzeit an einem besonderen Ort oder in besondere Form einzunehmen (vgl. BSG, Urt. v. 29.10.1986, 2 RU 7/86, bezüglich eines Fernfahrers, welcher sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt auf dem Rastplatz stehen lassen wollte und bei der Zubereitung des Essens auf einem Grill auf dem Rastplatz durch eine Stichflamme verletzt wurde, sowie BSG, Urt. v. 17.10.1990, 2 RU 61/89 für den Fall einer Kurteilnehmerin, die verpflichtet war, ihre Mahlzeiten im Speisesaal einer Kurklinik einzunehmen).
  • SG Heilbronn, 08.03.2013 - S 13 U 1513/11

    Arbeitsunfall beim "Luftschnappen" vor heißer Montagehalle

    Der für die Annahme eines Arbeitsunfalls erforderliche sachliche Zusammenhang kann sich auch daraus ergeben, dass betriebliche Zwänge den Versicherten veranlasst haben, seine Mahlzeit an einem besonderen Ort oder in besondere Form einzunehmen (vgl. BSG, Urt. v. 29.10.1986 - 2 RU 7/86, sowie BSG, Urt. v. 17.10.1990 - 2 RU 61/89).
  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86

    Arbeitsunfall - Rückweg von der betrieblichen Teeküche - Frühstückspause

    Der erkennende Senat hat zu dieser Fragestellung zuletzt entschieden, daß ein Lkw-Fahrer bei der Essenszubereitung auf einem Autobahnrastplatz versichert sein kann (Urteil vom 29. Oktober 1986 - 2 RU 7/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 10 U 2095/20
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, s. u.a. BSG, U. v. 28.06.1988, 2 RU 60/87; BSG, U. v. 29.10.1986, 2 RU 7/86; BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 3 U 141/08
    Dies betraf ua den Fall eines Fernfahrers, welcher seinen Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollte und bei der Essenszubereitung auf einem Rastplatz verunglückte (vgl hierzu BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 2 RU 7/86 - SozR 2200 § 548 Nr. 82).
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