Rechtsprechung
LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09 (089) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 HeimG, § 28 Abs 1 Nr 8 SGB 11, § 43 SGB 11, § 61 Abs 2 S 2 SGB 12
Verpflichtung des Pflegeheims zur Verwaltung der Barbeträge des Bewohners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Quedlinburg, 01.04.2009 - 3 C 395/08
- LG Magdeburg, 22.12.2009 - 2 S 136/09
- BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
- LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09 (089)
Papierfundstellen
- NZS 2012, 300
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des …
Auszug aus LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09
Vielmehr genügt es, dass der Hilfebedarf individuell als erforderlich festgestellt worden ist (siehe BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 - III ZR 19/10 -). - OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären …
Auszug aus LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09
Diese Betreuung bezieht sich insbesondere auch auf Hilfen zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten, wie etwa die Beratung über den Umgang mit den zur persönlichen Verfügung gewährten Barbeträge oder auch deren Verwaltung (siehe zum Ganzen Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 4 B 886/04 -, zitiert nach juris).
- VG Minden, 13.03.2019 - 6 L 1550/18
Verwaltung von Geldern betreuter Menschen
vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, PflR 2006, 337 = juris (…Rdnr. 32 f.), m.w.N.; LG Magdeburg, Urteil vom 20.9.2011 - 2 S 136/09 -, NZS 2012, 300 = juris, im Anschluss an das vom Antragsgegner in Bezug genommene Urteil des BGH vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 -, NDV-RD 2011, 27 = juris.
Rechtsprechung
LG Magdeburg, 22.12.2009 - 2 S 136/09 (019) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Quedlinburg, 01.04.2009 - 3 C 395/08
- LG Magdeburg, 22.12.2009 - 2 S 136/09 (019)
- BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
- LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 23.12.2009 - 2 S 136/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- captain-huk.de
Kein Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Mietpreis-Ermittlung nur auf fundierter Basis - Mittelwert von Schwacke und Fraunhofer nicht geeignet
Wird zitiert von ... (8)
- AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10 Mietet der Geschädigte den Ersatzwagen zu einem Preis über dem Normaltarif an, so sind die Mehrkosten grundsätzlich dann erforderlich gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn er entweder darlegt und nachweist, dass ihm in seiner konkreten unfallbedingten Situation ein günstigerer Tarif als der in Anspruch genommene nicht zugänglich gewesen ist, oder dass und aufgrund welcher die Unfallsituation und das Unfallersatzgeschäft bedingter konkreter Besonderheiten, Mehraufwendungen oder Mehrleistungen des betreffenden Vermieters eine kalkulatorische Erhöhung seiner ansonsten im Nichtunfallersatzgeschäft geltenden Mietpreise erfordert haben (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009 - 2 S 136/09 zitiert nach juris).
Ein Erfahrungssatz des Inhaltes, dass "die Wahrheit in der Mitte liege" gibt es in diesem Zusammenhang nicht (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009 - 2 S 136/09, zitiert nach juris).
Ein solcher Vortrag vermag eine betriebswirtschaftliche und kalkulatorische Rechtfertigung des dem Kläger in Rechnung gestellten Tagespreises nicht zu begründen (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009 - 2 S 136/09, zitiert nach juris).
- LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13 Aus dem Mitte! zweier fehlerhaften Methoden ergibt sich keine richtige Methode (LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009, 2 S 136/09).
- LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/09
"Normaltarif" für den Ersatz von Mietwagenkosten als der aus dem Durschnitt der …
(5) Sofern gegen den hier vertretenen Ansatz zuletzt eingewandt wird, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhaltes gebe, dass die Wahrheit stets in der Mitte liege (so LG Frankenthal am 23.12.2009 - 2 S 136/09, n.v.), verfängt das jedenfalls im Rahmen der hier erforderlichen Schätzung nach § 287 ZPO nicht.
- LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Bestimmung des Mietwagen-Normal-Tarifs durch ein Mittel zwischen Schwacke-Liste …
(5) Sofern gegen den hier vertretenen Ansatz zuletzt eingewandt wird, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhaltes gebe, dass die Wahrheit stets in der Mitte liege (so LG Frankenthal am 23.12.2009 - 2 S 136/09, n.v.), verfängt das jedenfalls im Rahmen der hier erforderlichen Schätzung nach § 287 ZPO nicht. - LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/10 (5) Sofern gegen den hier vertretenen Ansatz zuletzt eingewandt wird, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhaltes gebe, dass die Wahrheit stets in der Mitte liege (so LG Frankenthal am 23.12.2009 - 2 S 136/09, n.v.), verfängt das jedenfalls im Rahmen der hier erforderlichen Schätzung nach § 287 ZPO nicht.
- LG Bonn, 29.08.2013 - 8 S 100/13
Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten anhand des …
So hat schon das Landgericht Frankenthal zu Recht darauf hingewiesen, dass es einen Erfahrungssatz des Inhalts, dass "die Wahrheit in der Mitte liege", in diesem Zusammenhang nicht gebe (vgl. LG Frankenthal, Urteil v. 23.12.2009 - 2 S 136/09). - AG Bonn, 23.04.2014 - 107 C 187/13
Mietwagenkosten; Normaltarif; Schwacke-Automietpreispiegel; Schadensschätzung
Einen Erfahrungssatz des Inhalts, dass "die Wahrheit in der Mitte liege", besteht in diesem Zusammenhang gerade nicht (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009, 2 S 136/09). - AG Bonn, 13.11.2013 - 107 C 84/13
Verkehrsunfall, Mietwagenkosten, Tarif, Mietpreisspiegel, Vollkaskoversicherung, …
Einen Erfahrungssatz des Inhalts, dass "die Wahrheit in der Mitte liege", besteht in diesem Zusammenhang gerade nicht (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009, 2 S 136/09).