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   LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13   

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https://dejure.org/2014,61199
LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13 (https://dejure.org/2014,61199)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 S 237/13 (https://dejure.org/2014,61199)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 S 237/13 (https://dejure.org/2014,61199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Ersatzteilzuschlägen und Verbringungskosten; Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt i.R.d. Schadenminderungspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13
    Gelangt dieser zu dem Ergebnis, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstatt typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden, so sind diese auch im Rahmen fiktiver Abrechnung erstattungsfähig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2012, 1 U 108/11).

    Gleiches gilt für die im örtlichen Bereich des Klägers anfallenden Verbringungskosten (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.2012, 1 U 108/11).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13
    Der Geschädigte darf auch im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urteile vom 29. April 2003, VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 ff.; BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09; Urt. v. 13.07.2010, VI ZR 259/09) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da sich diese Entscheidungen auf die Abrechnung der Stundenverrechnungssätze insgesamt beziehen, welche hier nicht im Streit stehen.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13
    Der Geschädigte darf auch im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urteile vom 29. April 2003, VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 ff.; BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13
    Diese Kostenpositionen können auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind, weil sie in diesem Fall den Reparaturaufwand darstellen, der in den örtlich relevanten Raum bei der Behebung des Fahrzeugschadens anfallen (OLG Hamm, Urt. v. 30.10.2012, 9 U 5/12).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 20.10.2009, VI ZR 53/09; Urt. v. 13.07.2010, VI ZR 259/09) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da sich diese Entscheidungen auf die Abrechnung der Stundenverrechnungssätze insgesamt beziehen, welche hier nicht im Streit stehen.
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13
    Der Schädiger kann den Geschädigten jedoch unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und wenn er ggf. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würde (BGH, Urt. v. 22.06.2010, VI ZR 337/09).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Von einer Erstattungsfähigkeit wird ausgegangen, wenn sie regional üblich sind (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 S 237/13, juris; LG Kleve r+s 2017, 212 Rn. 11; LG Münster, Urteil vom 8. Mai 2018 - 3 S 139/17, juris Rn. 25; Berz/Burmann/Schneider, Stand Dezember 2017, 5.B. Rn. 57 b) bzw. im Falle einer Reparatur in der Region bei (markengebundenen) Fachwerkstätten typischerweise erhoben werden (vgl. OLG München, r+s 2014, 471; OLG Hamm OLGR 1998, 91, 93; LG Memmingen, Schaden-Praxis 2015, 301; LG Heidelberg, NJW-RR 2016, 1431 Rn. 27; LG Arnsberg, NJW-RR 2017, 1178; LG Rostock, DAR 2011, 641; LG Braunschweig, DV 2013, 35, 36; MünchKomm-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn. 372; Balke/Reisert/Quarch/Reisert, Regulierung, 2011, § 8 Nr. 82 Rn. 35; Stiefel/Maier/Rogler, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., BGB § 249 Rn. 151; Eckert, VA 2007, 141, 144; Wellner, BGH-Rechtsprechung, 4. Aufl., S. 151; Geigel/Knerr, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 33; NK-GVR Kuhnert, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 68) oder wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge erhoben werden (OLG Frankfurt, NZV 2017, 27 Rn. 13 mwN; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 324, 325; LG Oldenburg NJW-RR 2014, 1315, 1317; LG Oldenburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 9 S 376/14, juris Rn. 13; LG Landau, Urteil vom 14. April 2016 - 2 O 74/15, juris Rn. 28; LG Oldenburg, Urteil vom 7. März 2017 - 5 O 1595/15, juris Rn. 33 f.; LG Saarbrücken, ZfS 2013, 564; Soergel/Ekkenga/Kuntz, BGB, 13. Aufl. § 249 Rn. 166; Wortmann, VersR 2005, 1515, 1516).
  • AG Frankenthal, 12.04.2021 - 3a C 253/20

    Erstattung von Desinfektionskosten bei Instandsetzung eines Kfz nach

    Soweit die Beklagte Verbringungskosten in Höhe von EUR 118, 00 beanstandet, so können diese Kostenpositionen bereits auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden, wenn und soweit sie regional üblich sind, wenn sie in diesem Fall den Reparaturaufwand darstellen, der in dem inhaltlich relevanten Raum bei der Behebung des Fahrzeugschadens anfallen (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.01.2014 - 2 S 237/13).
  • AG Rheine, 31.08.2020 - 10 C 30/20
    Von einer Erstattungsfähigkeit wird entweder ausgegangen, wenn sie regional üblich sind (LG Frankenthal v. 22.01.2014 - 2 S 237/13; LG Münster v. 08.05.2018 - 3 S 139/17), wenn sie im Falle einer Reparatur in der Region bei (markengebundenen).
  • AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall mit wartepflichtigem Fahrradfahrer;

    Hinsichtlich der im Prüfbericht als Referenzwerkstatt genannten F... GmbH in Grünstadt folgt die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme durch den in Frankenthal ansässigen Kläger bereits aufgrund der Entfernung von 16 km zu der Referenzwerkstatt (LG Frankenthal, Urteil vom 28.08.2013 - 2 F 87/13 m.w.N.); hinsichtlich des in Frankenthal benannten Karosseriefachbetriebes K... - das gerade nicht als Berechnungsreferenz in dem Prüfbericht benannt ist - fehlt es einerseits an der erforderlichen substantiierten Darlegung der Gleichwertigkeit, denn hier gilt nicht das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO (Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Endurteil vom 09.09.2015 - 3 a C 152/15), daneben ist bereits nicht ersichtlich, ob und gegebenenfalls welche Sonderkonditionen aufgrund einer vertraglichen Bindung dieser freien Werkstatt, die kein Eurogarantfachbetrieb ist (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O.), bestehen und mithin einen Sondermarkt darstellen (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.01.2014 - 2 S 237/13).
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