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   VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94   

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VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94 (https://dejure.org/1997,4144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 (https://dejure.org/1997,4144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 2 S 3246/94 (https://dejure.org/1997,4144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen Einrichtung - betriebsbedingte Kosten - Kosten der Rechtsberatung anläßlich von Rechtsstreitigkeiten gehören nicht dazu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 75 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 208 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
    Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Es muß sich mithin um betriebsbedingte Kosten handeln (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, a.a.O.; Dahmen, in Driehaus, KAG, Kommentar, § 6 Rdnr. 132).

    Vielmehr ergibt sich hieraus eine Grenze der gebührenrechtlichen Ansatzfähigkeit von Kosten, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 7a D 70/93

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Subjektive Rechte des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
    Der Senat geht davon aus, daß sich die Antragsbefugnis für den vorliegenden Normenkontrollantrag, der vor Inkrafttreten (1.1.1997) des 6. VwGO-Änderungsgesetzes anhängig geworden ist, nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO a.F. beurteilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 30.1.1997 - 2 S 3224/95; ebenso, Bay. VGH, Beschluß vom 14.2.1997, DVBl. 1997, 663 im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 7.7.1992, BVerwGE 87, 48; a.A. OVG NW, Urteil vom 23.1.1997, DVBl. 1997, 675).

    Die Antragsbefugnis wäre aber auch dann zu bejahen, wenn sie nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO i.d.F. des 6. VwGO- Änderungsgesetzes - VwGO n.F. - zu beurteilen wäre (so OVG NW, Urteil vom 23.1.1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.07.1991 - 23 N 88.306

    EDV-Kosten für die Erstellung von Bescheiden und Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
    So sollen etwa die Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation (Gebührenbedarfsberechnung) ebenso zu den ansatzfähigen Kosten gehören wie diejenigen Kosten, die der Gemeinde durch die Erstellung der Gebührenbescheide entstehen (so Dahmen, a.a.O., § 6 Rdnr. 132; Bay. VGH, Normenkontrollbeschluß vom 11.7.1991 - 23 N 88.306; vgl. zum Bay. KAG, Ecker, BayVBl. 1993, 257).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
    So sollen etwa die Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation (Gebührenbedarfsberechnung) ebenso zu den ansatzfähigen Kosten gehören wie diejenigen Kosten, die der Gemeinde durch die Erstellung der Gebührenbescheide entstehen (so Dahmen, a.a.O., § 6 Rdnr. 132; Bay. VGH, Normenkontrollbeschluß vom 11.7.1991 - 23 N 88.306; vgl. zum Bay. KAG, Ecker, BayVBl. 1993, 257).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Danach sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75; Urteil vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - juris Rn. 43; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; Faiß, aaO, § 14 Rn. 4; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 4.1.1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 3 C 29.08 - juris Rn. 47; Bay. VGH, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 C 2174/13.N - juris Rn. 28).

    Als betriebsbedingte gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 31.05.2010 und vom 13.05.1997, aaO).

    Die frühere Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13.05.1997, aaO zu § 9 KAG a.F.) zur fehlenden Gebührenfähigkeit solcher Aufwendungen ist vor diesem Hintergrund gegenstandslos.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Denn das durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung seitens des Bürgers eingeleitete Austauschverhältnis kann grundsätzlich nur dann korrekt abgewickelt werden, wenn die Gemeinde den Satz der für die Benutzung zu entrichtenden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation in ihrer Satzung festlegt (in dieser Richtung bereits das Normenkontrollurteil des Senats vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - BWGZ 1997, 890; ebenso VG Freiburg, Urteil vom 10.12.2003 - 7 K 420/02 - Juris; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 RdNr. 733a, S. 473).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

    Durch ein zwischen den Beteiligten ergangenes Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 - 2 S 3246/94 - erklärte der Senat § 41 AbwS i.d.F. der Änderungssatzungen vom 22.11.1994 und vom 23.5.1995 für nichtig, weil dem in dieser Satzungsbestimmung festgesetzten Abwassergebührensatz eine fehlerhafte Gebührenkalkulation zugrundegelegen habe.

    Dem Senat liegen die Abwassersatzung der Antragsgegnerin vom 25.8.1992 sowie die dazu ergangenen Änderungssatzungen, die Gebührenkalkulation (Stand: 12.11.1996) und die Akten in den Verfahren 2 S 1635/97 und 2 S 3246/94 vor.

    Der Senat hat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 (2 S 3246/94) entschieden, daß diejenigen Kosten, die der Antragsgegnerin anläßlich von Widerspruchs- und Klageverfahren entstehen, die zahlreiche Gebührenschuldner gegen Abwassergebührenbescheide anstrengen, keine gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung sind.

    Gegen die Annahme einer versehentlich falschen Bezeichnung sprechen die eigenen Angaben, die die Antragsgegnerin im früheren Normenkontrollverfahren (2 S 3246/94) und im Laufe des vorliegenden Verfahrens zunächst abgegeben hat.

    Es beruht auf den eigenen erläuternden Erklärungen der Antragsgegnerin, wenn der Senat in seinem früheren Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 (2 S 3246/94) davon ausging, daß unter der Rubrik "Gerichts- und ähnliche Kosten, Untersuchung Starkverschmutzer u.ä." der damaligen Gebührenkalkulation Kosten angesetzt worden sind, die der Antragsgegnerin für die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung anläßlich von Verfahren entstanden sind, die zahlreiche Gebührenschuldner gegen Abwassergebührenbescheide angestrengt haben.

    Die Antragsgegnerin hat hierzu selbst angegeben (vgl. AS 403 VGH-Akten 2 S 3246/94), diese Position betreffe u.a. den aus den Vorjahren erfahrungsgemäß abgeleiteten Aufwand für Hunderte solcher Verfahren.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Ansatzfähig sind nach dieser Vorschrift nur die betriebsbedingten Kosten, d.h. Kosten, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710; Beschl. v. 27.2.1996 - 2 S 3246/94 - VBlBW 1996, 382).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Soweit in der Rechtsprechung die Ansatzfähigkeit von Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung mangels Betriebsbedingtheit verneint wurde (vgl. VGH BW, U.v. 13.5.1997 - 2 S 3246/94 - ZKF 1998, 135; BayVGH, U.v. 29.4.1999 - 23 B 97.1628 - juris Rn. 41), bezieht sich diese Aussage ausdrücklich nur auf Kosten für Rechtsbehelfsverfahren von Gebührenzahlern gegen Abgabenbescheide.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).
  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Fremdenverkehrsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Kostenkalkulation, mittelbarer

    Bei diesem Tatbestandsmerkmal kommt es nicht auf die Art der ausgeübten Erwerbstätigkeit an, sondern allein auf die Frage, ob und inwieweit der Beitragspflichtige mit den unmittelbar am Fremdenverkehr Beteiligten Geschäftsbeziehungen unterhält und daraus Vorteile erlangt (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.1988 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10

    Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009

    Derartige Kosten weisen nicht den erforderlichen engen sachlichen Bezug zur eigentlichen Leistung auf, die die Gemeinden durch ihre öffentliche Einrichtung erbringen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

    Dabei kann es sich nur um solche Kosten handeln, die unmittelbar durch die Leistungserstellung verursacht oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die zwar nicht unmittelbar und direkt bei der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung anfallen, aber mit dieser in einem ausreichenden Sachzusammenhang stehen (vgl. dazu allgemein BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 - 4 N 99.68 - NVwZ-RR 2001, 120; VGH BW, Urteil vom 13. Mai 1997 - 2 S 3246/94 - ZKF 1998, 135; Ecker BayVBl. 1993, 257, 259 ff.; von Mutius VerwArch 1975, 75, 78; Dahmen KStZ 1992, 121, 123; Schulte in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 6 Rdnr. 132 ff.).
  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 420/02

    Rückwirkende Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

    Es muss sich mithin um betriebsbedingte Kosten handeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - Normenkontrollurt. v. 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -).

    Die Gebührenschuldner werden in diesem Fall teilweise mit Kosten belastet, deren Finanzierung über das Instrument der Benutzungsgebühr nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurt. v. 13.05.1997, aaO).

    In dem Normenkontrollurteil vom 13.05.1997 (aaO) hat der Verwaltungsgerichtshof dagegen ausdrücklich offen gelassen, ob Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation zu den ansatzfähigen Kosten gehören.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

  • VG Mainz, 22.11.2013 - 4 K 156/13

    Abfallbeseitigung - hier: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02

    Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • VG Mainz, 28.11.2019 - 1 K 48/19

    Glücksspielrecht, Gebührenrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 9 S 13.19

    Heranziehung zu Schmutzwassergebühren; (keine) Beitragsfähigkeit von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21

    Normenkontrolle von Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00

    Wassergebühr - Gleichbehandlung - "Doppelbelastung" bei schon erfolgter

  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung;

  • VG Freiburg, 20.10.2005 - 7 K 693/05
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 2 S 1605/97

    Normenkontrolle der Beitragssatzung einer Ärztekammer

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