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   VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 2 S 3258/95   

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VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 2 S 3258/95 (https://dejure.org/1997,13073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.1997 - 2 S 3258/95 (https://dejure.org/1997,13073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 2 S 3258/95 (https://dejure.org/1997,13073)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.07.1998 - 6 BN 2.98

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen Gebührenordnung aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 2 S 3258/95
    (Bestätigt durch BVerwG, 1998-07-15, 6 BN 2/98, LRE 35, 331.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Der Regelung stehe auch die Rechtskraft des Normenkontrollbeschlusses des Senats v. 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) entgegen.

    Namentlich sei in der Rechtsprechung des Senats (dazu der Normenkontrollbeschluss vom 24.6.1997 - 2 S 3258/95 -) nicht entschieden worden, dass eine die EG-Pauschale übersteigende Untersuchungsgebühr generell unzulässig sei.

    Schließlich steht der angeordneten Rückwirkung auch nicht - wie mit dem Normenkontrollantrag vorgetragen ist - die Rechtskraft des Beschlusses des Senats vom 24.6.97 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) entgegen, mit dem die genannte Verordnung vom 10.4.1995 für unwirksam erklärt worden ist, soweit dort in den Nrn. 80.18 bis 80.18.2.4 eine über die Mindestgebühr hinausgehende Gebühr festgesetzt ist.

    Dass insbesondere die Rückwirkung nicht unzulässig und auch die Kompetenz des Landesgesetzgebers gegeben ist und ferner auch die Rechtskraft des Normenkontrollbeschlusses des Senats v. 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, B. v. 15.7.1998 - 6 BN 2.98 -) nicht entgegensteht, ist bereits dargelegt.

    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, dass die Bestimmung in Widerspruch zu der vom Senat im Beschluss vom 24.6.1997 (a.a.O.) vertretenen Ansicht steht, wonach die Erhöhungsmöglichkeit nach Maßgabe Anhang A Kapitel I Nr. 4 a der Richtlinie 85/73/EWG (i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG) nur "einzelfallbezogen" bestimmbar sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen -

    Damit wird indes die rechtliche Tragweite des maßgeblichen Beschlusses des Senats vom 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 5.7.1998 - 6 BN 2.98 -) verkannt, mit dem die Nrn. 80.18 bis 80.18.2.4 der genannten VO für ungültig erklärt worden sind, soweit dort über die Mindestgebühr hinausgehende Gebühren festgesetzt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 2 S 1558/99

    Gebühr für Schlachtgeflügeluntersuchung - europarechtliche Vorgaben nicht

    Dabei sind Verweisungen auf Gemeinschaftsrecht nicht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (BVerwGE 102, 39ff.; VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 24.6.1997 - 2 S 3258/95).

    Dazu hätte das Land nämlich in Ausübung der ihm bundesrechtlich eingeräumten Regelungskompetenz durch Rechtssatz festlegen müssen, ob von den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen "durchschnittlichen Pauschalbeträgen" abgewichen werden soll, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung erfüllt sind und wie ggf. höhere Beträge berechnet werden (BVerwGE 102, 39; BVerwG, Beschluß vom 15.7.1998 - BVerwG 6 BN 2.98; VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 24.6.1997 - 2 S 3258/95 -, jeweils zu der § 33 Abs. 2 GFlHG 1992 vergleichbaren Bestimmung des § 24 Abs. 2 Fleischhygienegesetz - FlHG - in der Fassung vom 8.7.1993 (BGBl. I, S. 1189), zuletzt geändert am 22.12.1997 ( BGBl. S. 1, S. 3224, 3240), nunmehr § 26 Abs. 2 GFlHG 1996 entsprechend).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.1999 - 1 L 111/98

    Anfechtung, Bestandskraft, "Emmott'sche Fristenhemmung", Fleischbeschaugebühren,

    Diesen Anforderungen genügten die in dem angefochtenen Bescheid angeführten Grundlagen für die Gebührenerhebung (Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung - VetKostVO - vom 13.10.1992 [GVOBl. S. 624], Gebührenverzeichnis des Kreises Anklam über die Erhebung von Gebühren für die Untersuchung und Kontrolle nach dem Fleischhygienerecht vom 02.04.1993) ebensowenig (vgl. VG Greifswald, 01.10.1997 - 3 A 1448/96) wie damals die einschlägigen gebührenrechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern (vgl. zu Bayern VGH München, 18.05.1994 - 4 N 93.749 -, dazu BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94 - zu Hessen VGH Kassel, 23.07.1996 - 5 TG 479/96 -, LRE 34, 122; zu Schleswig-Holstein BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95 -, a.a.O.; zu Baden-Württemberg VGH Mannheim, 24.06.1997 - 2 S 3258/95 -, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen hat das BVerwG zurückgewiesen, 15.07.1998 - 6 BN 2.98 - zu Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, 12.05.1998 - 12 A 1250/97 -, NVwZ 1999, 198; zu Niedersachsen OVG Lüneburg, 16.03.1999 - 11 L 1429/98).
  • VG Stuttgart, 15.07.2010 - 4 K 419/09

    Festsetzung von Fleischhygienegebühren - Umsetzung von Richtlinien des

    Damit wird indes die rechtliche Tragweite des maßgeblichen Beschlusses des Senats vom 24.6.1997 - 2 S 3258/95 - (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 5.7.1998 - 6 BN 2.98 -) verkannt, mit dem die Nrn. 80.18 bis 80.18.2.4 der genannten VO für ungültig erklärt worden sind, soweit dort über die Mindestgebühr hinausgehende Gebühren festgesetzt sind.
  • OVG Thüringen, 30.07.1997 - 2 EO 196/96

    Höhe von Fleischbeschaugebühren; Fleischhygieneüberwachungsmaßnahmen nach dem

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  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
    Die in diesem Zusammenhang vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.08.1996, BVerwGE 102, 39 ff.; Beschl. v. 21.04.1999, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 18; vgl. auch VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 24.06.1997 - 2 S 3258/95 -) erhobene Forderung, dass die den Ländern überlassene Entscheidung über die Erhebung und Berechnung der kostendeckenden Gebühren durch einen nach Inkrafttreten der Entscheidung 88/408/EWG in Kraft getretenen Rechtssatz getroffen werden muss, ist mit § 2a AGFlHG erfüllt.
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