Rechtsprechung
LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 II (5) AKB; 6 Abs. 3 VVG a.F.; § 426 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regress des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Bestellung eines eigenen Rechtsanwaltes als Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Beauftragung eines eigenen Anwalts durch Versicherungsnehmer - Rechtsanwaltskosten - Regulierungsermessen des Haftpflichtversicherers
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 969
- NZV 2009, 461
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 129/80
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer im …
Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Allerdings begründet die bloße Beauftragung eines eigenes Rechtsanwaltes noch keine Obliegenheitsverletzung (…Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AGB, Rn. 60; offen gelassen von BGH NJW 1981, 1952). - KG, 22.02.2008 - 6 U 133/07
Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für den Vermieter gegen den …
Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Dies würde voraussetzen, dass der Beklagte seinen Prozessbevollmächtigten zumindest teilweise mit der Verwaltung des Versicherungsvertrages betraut hätte (vgl. hierzu Rixecker, Anm. zu KG Berlin zfs 2008, 342 ff.). - BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis …
Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Aus § 10 Abs. 4 AKB ergibt sich eine uneingeschränkte Vollmacht des Versicherers nach außen zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen mit bindender Wirkung auch gegenüber dem Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW-RR 2009, 382; NJW 2007, 69 zu den AHB). - BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05
Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung …
Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Aus § 10 Abs. 4 AKB ergibt sich eine uneingeschränkte Vollmacht des Versicherers nach außen zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen mit bindender Wirkung auch gegenüber dem Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW-RR 2009, 382; NJW 2007, 69 zu den AHB). - LG Bochum, 05.06.1991 - 11 T 44/91
Auszug aus LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Die Erklärung des Versicherers, im Falle einer Klagerücknahme keinen Kostenantrag zu stellen, hatte daher bindende Wirkung auch für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen (LG Bochum RuS 1991, 363).
- AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Haftpflichtversicherung: Prozessführung des Versicherers und Rechtsanwaltskosten …
Insbesondere hat der Kläger mit der Prozessführung auch keine Interessen der Beklagten durchkreuzt (vergleiche zu einer derartigen Konstellation LG Dortmund, NJW-RR 2009, 969).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 12.02.2009 - 2 S 33/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Diez - 8 C 10/08
- LG Koblenz, 12.02.2009 - 2 S 33/08
- OLG Koblenz, 04.05.2009 - 5 W 288/09