Rechtsprechung
LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 469 Abs 1 S 1 BGB, § 577 Abs 1 S 1 BGB, § 577 Abs 1 S 3 BGB, § 2 WoEigG, § 8 WoEigG
Vorkaufsrecht des Mieters: Unterlassene Mitteilung des Vermieters über das Vorkaufsrecht des Mieters an einer Eigentumswohnung - ra.de
- RA Kotz
Vermieterpflicht: Vorkaufsrecht des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 31.10.2014 - 2b C 188/13
- LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
- LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14
Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts
Auszug aus LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
Dem Mieter kann nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und dem Kaufpreis als Erfüllungsschaden zustehen, wenn er infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus §§ 577 Abs. 1 S. 3, 469 Abs. 1 S. 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2015, VIII ZR 51/14).(Rn.21).21 Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14) kann dem Mieter nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und dem Kaufpreis als Erfüllungsschaden zustehen, wenn der Mieter infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus §§ 577 Abs. 1 Satz 3, 469 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht.
Denn der Schutzzweck des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB verfolgt nicht nur die Absicht, den Mieter vor einer Verdrängung durch Drittkäufer zu schützen, sondern will ihm auch die Möglichkeit eröffnen, die Wohnung zu demjenigen Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter zu zahlen bereit ist, und ihn damit an den günstigen Konditionen dieses Kaufvertrages teilhaben zu lassen (BGH, Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14).
- BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09
Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in …
Auszug aus LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
Eine derartige Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht gerade dem Zweck der Vorschrift, eine prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien zu fördern (BGH, Urteil vom 22.04.2010, IX ZR 160/09;… Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 533, Rn. 3). - BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91
Bedeutung wiederholter Bezeichnung eines als Makler-Provision auszuhandelnden …
Auszug aus LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
Ebenso unschädlich ist die Tatsache der Verzögerung wegen Zahlung mittels Schecks (BGH, NJW-RR 1993, 429;… Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 167 Rn. 15). - BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93
Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …
Auszug aus LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
Der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage ist jedenfalls dann eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, wenn sich der neue Antrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht (BGH, Urteil vom 12.05.1992, VI ZR 118/91; Urteil vom 08.06.1994, VIII ZR 178/93). - BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
Auszug aus LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
Der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage ist jedenfalls dann eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, wenn sich der neue Antrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht (BGH, Urteil vom 12.05.1992, VI ZR 118/91; Urteil vom 08.06.1994, VIII ZR 178/93).
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsbegehren über den Inhalt eines Kaufvertrages; Schadensersatzbegehren aus der unterlassenen Mitteilung über ein gesetzliches Vorkaufsrecht hinsichtlich einer Wohneinheit
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 31.10.2014 - 2b C 188/13
- LG Frankenthal, 29.04.2015 - 2 S 387/14
- LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14
Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14 ) kann dem Mieter nicht nur bei Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen Verkehrswert der Wohnung und dem Kaufpreis als Erfüllungsschaden zustehen, wenn der Mieter infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus §§ 577 Abs. 1 Satz 3, 469 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Inhalt des Kaufvertrages und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht.Denn der Schutzzweck des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB verfolgt nicht nur die Absicht, den Mieter vor einer Verdrängung durch Drittkäufer zu schützen, sondern will ihm auch die Möglichkeit eröffnen, die Wohnung zu demjenigen Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter zu zahlen bereit ist, und ihn damit an den günstigen Konditionen dieses Kaufvertrages teilhaben zu lassen ( BGH, Urteil vom 21.01.2015, VIII ZR 51/14 ).
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
Der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage ist jedenfalls dann eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO , wenn sich der neue Antrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht ( BGH, Urteil vom 12.05.1992, VI ZR 118/91 ; Urteil vom 08.06.1994, VIII ZR 178/93 ). - BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93
Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
Der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage ist jedenfalls dann eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO , wenn sich der neue Antrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht ( BGH, Urteil vom 12.05.1992, VI ZR 118/91 ; Urteil vom 08.06.1994, VIII ZR 178/93 ). - BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91
Bedeutung wiederholter Bezeichnung eines als Makler-Provision auszuhandelnden …
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
Ebenso unschädlich ist die Tatsache der Verzögerung wegen Zahlung mittels Schecks (BGH, NJW-RR 1993, 429 [BGH 02.12.1992 - IV ZR 268/91] ;… Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 167 Rn. 15). - BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09
Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in …
Auszug aus LG Frankenthal, 20.05.2015 - 2 S 387/14
Eine derartige Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht gerade dem Zweck der Vorschrift, eine prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien zu fördern ( BGH, Urteil vom 22.04.2010, IX ZR 160/09 ;… Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 533, Rn. 3).