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   LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12   

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https://dejure.org/2013,55096
LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12 (https://dejure.org/2013,55096)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16.12.2013 - 2 S 74/12 (https://dejure.org/2013,55096)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 2 S 74/12 (https://dejure.org/2013,55096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • meinmietrecht.de

    WEG - Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.05.1990 - BReg. 1b Z 27/89
    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12
    Dass die klägerseitig geforderte Instandsetzung dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen muss (§ 21 Abs. 4 WEG), bedeutet, dass die Instandsetzungsmaßnahmen technisch so gewählt werden müssen, dass sie einerseits eine dauerhafte Beseitigung der Mängel und Schäden versprechen, dass andererseits aber auch auf die Wirtschaftlichkeit geachtet werden muss (BayObLG Beschluss vom 27.07.1989, a.a.O.) und das Verlangen der Klägerin nicht rechtsmissbräuchlich, d. h. wegen Unverhältnismäßigkeit unzumutbar und deshalb nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein darf (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 14.05.1990, BReg 1 b Z 27/89: hier Beseitigungsverlangen bezüglich einer baulichen Veränderung).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der von den Beklagten erhobene Einwand des Überschreitens der Opfergrenze, die sich aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander ergibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss vom 12.112001, 3 Wx 256/01 und Beschluss vom 04.07.2001, 3 Wx 120/01) und ihren gesetzlichen Anhaltspunkt früher in den §§ 633Abs. 2 Satz 2, 251 Abs. 2 BGB a.F., jetzt §§ 635Abs. 3, 251 Abs. 2 BGB finden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1990, BReg 1 b Z 27/89) zu sehen.

  • OLG Köln, 21.09.2001 - 16 Wx 153/01

    Miet- und Wohnungsrecht; Sondereigentum an der der Feuchtigkeitsisolierung

    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12
    Grundsätzlich hat der um- und ausbauende Voreigentümer, der eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern dafür einzustehen, dass die Veränderung bautechnisch ordnungsgemäß durchgeführt wird und keine Schäden an weiteren im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bauteilen entstehen (OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2001, 16 Wx 153/01, Rn 20 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12
    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der von den Beklagten erhobene Einwand des Überschreitens der Opfergrenze, die sich aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander ergibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss vom 12.112001, 3 Wx 256/01 und Beschluss vom 04.07.2001, 3 Wx 120/01) und ihren gesetzlichen Anhaltspunkt früher in den §§ 633Abs. 2 Satz 2, 251 Abs. 2 BGB a.F., jetzt §§ 635Abs. 3, 251 Abs. 2 BGB finden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1990, BReg 1 b Z 27/89) zu sehen.
  • LG Köln, 12.04.2010 - 29 T 72/09

    Mängelbeseitigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12
    Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (hier: Nichtleistungsfähigkeit) ist im Rahmen einer den Bestimmungen des § 21 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2 WEG unterfallenden Entscheidung über die Durchführung einer teuren Sanierungsmaßnahme - entgegen der Argumentation der Klägerseite in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer - mit zu berücksichtigen (vgl. LG Köln, Beschluss vom 12.04.2010, 29 T 72/09, Rn13 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 256/01

    Beachtung der heutigen Normen über den Trittschallschutz bei Aufteilung eines

    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12
    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der von den Beklagten erhobene Einwand des Überschreitens der Opfergrenze, die sich aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander ergibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss vom 12.112001, 3 Wx 256/01 und Beschluss vom 04.07.2001, 3 Wx 120/01) und ihren gesetzlichen Anhaltspunkt früher in den §§ 633Abs. 2 Satz 2, 251 Abs. 2 BGB a.F., jetzt §§ 635Abs. 3, 251 Abs. 2 BGB finden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1990, BReg 1 b Z 27/89) zu sehen.
  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

    Die von den Klägern zitierte Entscheidung des BGH vom 17.10.2014 - V ZR 9/14 (BGHZ 202, 375) behandelt diese Rechtsfrage nicht, sondern bezieht sich auf ein im Jahre 1994 errichtetes und 1995 bzw. 1996 in Wohnungseigentum aufgeteiltes Objekt (vgl. die Angabe zur Errichtung des Gebäudes im Berufungsurteil des LG Koblenz vom 16.12.2013 - 2 S 74/12, ZWE 2015, 46, Rn. 21, zitiert nach juris).
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