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   VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12   

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https://dejure.org/2012,19153
VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12 (https://dejure.org/2012,19153)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2012 - 2 S 740/12 (https://dejure.org/2012,19153)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 2 S 740/12 (https://dejure.org/2012,19153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Berücksichtigung von "Minuskassen" bei der Spielgerätesteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Negative Vergnügungssteuer und dementsprechend steuermindernde Berücksichtigung bei negativer Bruttokasse eines Spielautomaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Negative Vergnügungssteuer und dementsprechend steuermindernde Berücksichtigung bei negativer Bruttokasse eines Spielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12
    Der Charakter der Spielgerätesteuer lässt die Berücksichtigung von "Minuskassen" nicht zu (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.08.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 - NVwZ-RR 2009, 973).

    Dennoch besteht auch bei einem solchen Maßstab nach allgemeiner Meinung ein hinreichender Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers, weil sich im Allgemeinen ein höherer Aufwand des viel Spielenden in entsprechend höheren Einspielergebnissen des Aufstellers niederschlägt und folglich zu einer entsprechend höheren Besteuerung führt (vgl. zum Ganzen etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.08.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 42/08

    Minuskassen bei Geldspielgeräten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12
    Der Charakter der Spielgerätesteuer lässt die Berücksichtigung von "Minuskassen" nicht zu (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.08.2011 - 4 L 323/09 - KStZ 2012, 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 - NVwZ-RR 2009, 973).

    Der Charakter der Spielgerätesteuer lässt die Berücksichtigung von "Minuskassen" nicht zu (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 - NVwZ-RR 2009, 973; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2011, aaO).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12
    Sieht der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Umstände nicht eingegangen sei oder maßgebliche Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet habe, ist für die Darlegung zu fordern, dass er diese Gesichtspunkte und ihren Schwierigkeitsgrad nachvollziehbar aufzeigt (BVerfG, Beschluss v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12
    Sie soll die Leistungsfähigkeit des Spielers erfassen, der sich an dem Spielgerät vergnügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/95 - DVBl. 2009, 777).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 2 S 740/12
    Sie ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgreifender Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.7.1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ff. m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 16.11.2016 - 8 K 3523/15

    Durch Austausch der Software eines Glücksspielgeräts entstandene Minuskasse

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur sog. "Minuskasse" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.07.2012 - 2 S 740/12 -) ist in diesem Fall nicht anwendbar.

    Dies begründete sie mit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 09.07.2012 (Az.: 2 S 740/12), nach der es eine negative Vergnügungssteuer nicht gebe und eine "Minuskasse" sich nicht steuermindernd auswirken dürfe.

    Die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg im Beschluss vom 09.07.2012 (Az.: 2 S 740/12) zu der sogenannten "Minuskasse" kann nicht herangezogen werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 9 N 167.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Minuskassen; Unionsrecht;

    Der Charakter der Vergnügungssteuer in Gestalt der Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer lässt die Berücksichtigung von "Minuskassen" nicht zu (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 2 S 740/12, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2009 - 2 LB 42/08, juris).

    Das Defizit eines Spielgeräts, das entsteht, wenn mehr als Gewinn ausgeschüttet wird als an Spieleinsätzen eingeworfen wurde, kann demnach keine Vergnügungssteuerlast "unter Null" bei den gewinnenden Spielern auslösen (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 2 S 740/12, juris).

  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Verpflichtung des Satzungsgebers, die Verrechnung etwaiger negativer Bruttokassen einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum zuzulassen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.03.2015 - OVG 9 N 167.13 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.07.2012 - 2 S 740/12, juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.08.2011 - 4 L 34/10 -, juris 54; OVG Münster, Beschl. v. 06.01.2011 - 14 A 2290/10 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 11.11.2010 - 5 B 1827/10 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 10.08.2009 - 2 LB 42/08 -, juris; Birk in Driehaus, Stand: Sept. 2010, § 3 KAG Rn. 173b).
  • VG Saarlouis, 25.09.2015 - 3 K 527/14

    Keine Berücksichtigung von "Minuskassen" bei der Spielgerätesteuer

    Steuergut ist der vom einzelnen Spieler für das Spielvergnügen erbrachte Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht etwa der Ertrag des Automatenbetreibers.(Vgl. hierzu und zu den Konsequenzen nur Finanzgericht Bremen, Urteil vom 20.02.2014 - 2 K 84/13 (1) - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2015 - 9 N 167/13 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2011 - 4 L 323/09 - OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2012 - 2 S 740/12 -, jeweils veröffentlicht bei juris m.w.N.) Die damit maßgebende Leistungsfähigkeit der Spieler spiegelt sich indes in den Beträgen wider, die sie im Besteuerungszeitraum in das Gerät einwerfen.
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