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   VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12   

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VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12 (https://dejure.org/2012,22098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2012 - 2 S 786/12 (https://dejure.org/2012,22098)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2012 - 2 S 786/12 (https://dejure.org/2012,22098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Anspruch der Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im Krankheitsfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines umfassenden Anspruchs der Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im Krankheitsfall ohne Vorbehalt der Leistung des Erhalts der Wehrdienstfähigkeit; Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung in Form der sog. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines umfassenden Anspruchs der Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im Krankheitsfall ohne Vorbehalt der Leistung des Erhalts der Wehrdienstfähigkeit; Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung in Form der sog. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Soldatin der Bundeswehr hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Künstliche Befruchtung einer Soldatin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu künstlicher Befruchtung - Bundeswehrsoldatin hat Anspruch auf Kostenübernahme

  • spiegel.de (Pressemeldung, 07.09.2012)

    Bundeswehr muss für künstliche Befruchtung zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Künstliche Befruchtung - Bundeswehr muss zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Soldatin der Bundeswehr hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung einer Bundeswehrsoldatin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinderkriegen mit Bundeswehrhilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Soldatin der Bundeswehr hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung - Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist nicht auf medizinische Leistungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldatinnen und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Seit jeher besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Kosten für eine Behandlung außerhalb der Bundeswehr übernommen werden, wenn eine Behandlung durch Truppenärzte oder in bundeswehreigenen Einrichtungen nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 27.11.2003 - 2 C 38.02 - BVerwGE 119, 265).

    Von dieser Auffassung ist offenbar auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.11.2003 (aaO) ausgegangen, in dem es - wie im vorliegenden Fall - um die Übernahme der Kosten für eine homologe IVF ging.

    Solche Verwaltungsvorschriften stellten eine zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf dem Gebiet des Soldatenrechts dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2003, aaO; Urt. v. 22.3.2001 - 2 C 36.00 - DVBl. 2001, 1214; Urt. v. 30.5.1996 - 2 C 3.95 - Buchholz 236.1 § 30 SG Nr. 7).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2003 (aaO) ist die homologe IVF eine zur Behandlung einer Erkrankung spezifisch erforderliche medizinische Leistung.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 28.08

    Angemessenheit der Beihilfe; Arzneimittelrichtlinien; Ausschluss; Beihilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Eine andere Beurteilung dürfte erst dann angezeigt sein, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum seiner Normierungspflicht nicht nachkomme (ebenso u. a. BVerwG, Urt. v. 28.5.2008 - 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urt. v. 18.2.2009 - 2 C 23.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 18; Urt. v. 28.5.2009 - 2 C 28.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 19).

    23 Die weitere Anwendbarkeit der zu § 69 Abs. 4 BBesG erlassenen Verwaltungsvorschriften für einen Übergangszeitraum kommt danach nur insoweit in Betracht, als sich diese Vorschriften entsprechend ihrem Charakter als untergesetzliche Vorschriften im Rahmen des normativen Programms halten, d. h. den von § 69 Abs. 2 S. 1, 1. Halbs. BBesG zuerkannten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken, aber nicht selbstständig Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen schaffen (vgl. zum Beihilferecht: BVerwG, Urteile vom 28.5.2009 - 2 C 28.08 - NVwZ-RR 2009, 730 f. und vom 28.5.2008 - 2 C 9.07 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.2010 - 13 S 1749/09 - Juris mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 9.07

    Beihilfe; Hilfsmittel; Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber zugleich betont, die weitere Anwendbarkeit der betreffenden Regelungen setze voraus, dass sie nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstießen (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011 - 2 C 9.10 - Juris; Urt. v. 28.5.2008, aaO).

    23 Die weitere Anwendbarkeit der zu § 69 Abs. 4 BBesG erlassenen Verwaltungsvorschriften für einen Übergangszeitraum kommt danach nur insoweit in Betracht, als sich diese Vorschriften entsprechend ihrem Charakter als untergesetzliche Vorschriften im Rahmen des normativen Programms halten, d. h. den von § 69 Abs. 2 S. 1, 1. Halbs. BBesG zuerkannten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken, aber nicht selbstständig Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen schaffen (vgl. zum Beihilferecht: BVerwG, Urteile vom 28.5.2009 - 2 C 28.08 - NVwZ-RR 2009, 730 f. und vom 28.5.2008 - 2 C 9.07 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.2010 - 13 S 1749/09 - Juris mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Dieser Rechtsprechung könne aber mit Blick auf das die beamtenrechtliche Beihilfe betreffende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.6.2004 (2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103) nicht mehr gefolgt werden.

    An dieser Auffassung kann jedoch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.6.2004 (2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103) nicht festgehalten werden.

  • BVerwG, 30.09.2011 - 2 B 66.11

    Aufwendungen im Krankheitsfall; Krankheit im beihilferechtlichen Sinne;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Da weder § 69 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 BBesG noch § 30 Abs. 1 S. 2 SG einen eigenständigen Krankheitsbegriff statuieren, ist dabei auf den sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriff nach § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zurückzugreifen (vgl. zum Beihilferecht: BVerwG, Beschl. v. 30.9.2011 - 2 B 66.11 - NVwZ-RR 2012, 147 mit weiteren Nachweisen).

    Danach ist Krankheit ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Zustand des Körpers oder des Geistes, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BVerwG, Beschl. v. 30.9.2011, aaO).

  • VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung; Künstliche Befruchtung; Homologe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 9.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; Übergangszeitraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber zugleich betont, die weitere Anwendbarkeit der betreffenden Regelungen setze voraus, dass sie nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstießen (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011 - 2 C 9.10 - Juris; Urt. v. 28.5.2008, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 13 S 1749/09

    Beihilfefähigkeit des Pflegebettes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    23 Die weitere Anwendbarkeit der zu § 69 Abs. 4 BBesG erlassenen Verwaltungsvorschriften für einen Übergangszeitraum kommt danach nur insoweit in Betracht, als sich diese Vorschriften entsprechend ihrem Charakter als untergesetzliche Vorschriften im Rahmen des normativen Programms halten, d. h. den von § 69 Abs. 2 S. 1, 1. Halbs. BBesG zuerkannten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken, aber nicht selbstständig Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen schaffen (vgl. zum Beihilferecht: BVerwG, Urteile vom 28.5.2009 - 2 C 28.08 - NVwZ-RR 2009, 730 f. und vom 28.5.2008 - 2 C 9.07 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.2010 - 13 S 1749/09 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Eine andere Beurteilung dürfte erst dann angezeigt sein, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum seiner Normierungspflicht nicht nachkomme (ebenso u. a. BVerwG, Urt. v. 28.5.2008 - 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urt. v. 18.2.2009 - 2 C 23.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 18; Urt. v. 28.5.2009 - 2 C 28.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 19).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12
    Eine andere Beurteilung dürfte erst dann angezeigt sein, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum seiner Normierungspflicht nicht nachkomme (ebenso u. a. BVerwG, Urt. v. 28.5.2008 - 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126; Urt. v. 18.2.2009 - 2 C 23.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 18; Urt. v. 28.5.2009 - 2 C 28.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 19).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 3.95

    Recht der Soldaten: Heilfürsorge für Soldaten, Mittel gegen Hausstaubmilben

  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08

    Befruchtung, künstliche; Gesetzesvorbehalt; Versorgung, unentgeltliche

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2076/11

    Bundespolizeibeamter; Verwaltungsvorschriften zur Heilfürsorge

    Eine Ausgestaltung allein durch Verwaltungsvorschriften genügt - wie im Recht der Beihilfe (BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 - NVwZ 2008, 1378) und der truppenärztlichen Versorgung (Senatsurteil vom 2.8.2012 - 2 S 786/12 -) - nicht den Anforderungen des rechtsstaatlichen Gesetzesvorbehalts, da jedenfalls die tragenden Strukturprinzipien der Heilfürsorge durch den Gesetzgeber selbst geregelt werden müssen (ebenso: VG Würzburg, Urteil vom 20.7.2010 - W 1 K 10235 - VG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2008 - 13 K 435/07 - VG Frankfurt, Urteil vom 25.4.2005 - 9 E 5909/04 - jeweils juris; zum Heilfürsorgerecht der Länder s. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.6.2009 - 4 S 87/08 - VG Halle, Urteil vom 14.9.2011 - 5 A 41/11 - jeweils juris).

    Diesen Anforderungen wird mit der in § 70 Abs. 2 BBesG getroffenen Regelungen nur zum Teil entsprochen (vgl. Senatsurteil vom 2.8.2012 - 2 S 786/12 - zu der ähnlichen Regelung in § 69 Abs. 2 Satz 1 BBesG; s. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.9.2009 - 5 LA 30/08 - juris).

    b) Wie das Verwaltungsgericht ist jedoch auch der Senat der Überzeugung, dass es für die hier streitgegenständlichen Heilfürsorgeleistungen geboten ist, den derzeitigen Rechtszustand für eine Übergangszeit hinzunehmen (ebenso für die truppenärztl. Versorgung: Senatsurteil vom 2.8.2012 - 2 S 786/12 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Der Inhalt einer (bloßen) Verwaltungsvorschrift vermag allerdings die weiter gefasste gesetzliche Regelung nicht zu Lasten des - hier im "Grundverhältnis" betroffenen - Beamten zu verschärfen; ein eigenständiges, im formellen Gesetz - anders als etwa für die Zurruhesetzungsverfügung selbst (§ 58 Abs. 2 Satz 1 LBG a.F.) - nicht angelegtes Schriftformerfordernis kann dadurch nicht etabliert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 zu den Beihilfevorschriften des Bundes; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012 - 2 S 786/12 -, Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - L 2 VS 48/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Die zu § 69 Abs. 2 BBesG erlassene allgemeine Verwaltungsvorschrift stellt eine zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf dem Gebiet des Soldatenrechts dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02. August 2012 - 2 S 786/12 -).
  • VG München, 26.04.2013 - M 21 K 12.1951

    Kein Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung für eine in der 13.

    Ergänzend berief sich die Klägerin auf die Entscheidung des VGH Mannheim vom 2. August 2012 (Az. 2 S 786/12), welche auch dafür spreche, dass die Einholung einer Zweitmeinung von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung umfasst sei.

    Selbstverständlich lässt sich aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des VGH Mannheim vom 2. August 2012 (Az. 2 S 786/12 - juris) keinesfalls die Befugnis des Heilfürsorgeberechtigten herleiten, ersichtlich überflüssige Heilverfahrensmaßnahmen zu veranlassen; die Entscheidung befasst sich vielmehr mit dem in Fällen von Unfruchtbarkeit schwer zu fassenden und abzugrenzenden Krankheitsbegriff im fürsorgerechtlichen Sinne.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2014 - 2 S 962/14

    Beihilfe für Ergotherapie bei Legasthenie - Anforderungen an Diagnose

    Dabei ist der Begriff der Gesundheit mit dem Zustand gleichzusetzen, der dem Einzelnen die Ausübung körperlicher und geistiger Funktionen ermöglicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2011 - 2 B 66.11 - NVwZ-RR 2012, 147; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.03.2005 - 4 S 2222/03 - NVwZ-RR 2005, 490 und vom 02.08.2012 - 2 S 786/12 - juris).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 4 U 103/12

    Fehlerhafte Behandlung eines Soldaten im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung:

    Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ist ebenso wie die nach ihrer Zweckrichtung verwandte Beihilfe eine Ausprägung der Fürsorgepflicht, aufgrund derer die Beklagte zu 1) als Dienstherrin Vorkehrungen zu treffen hat, dass der angemessene Lebensunterhalt der Soldaten und Soldatinnen auch bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheitsfälle nicht gefährdet wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 786/12, DÖV 2012, 859).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

    Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Rechtsprechung ist es der Beklagten auch nicht vorzuwerfen, dass sie trotz der Rechtsprechung, die Bedenken gegen die Wirksamkeit des Leistungsausschlusses durch Verwaltungsvorschriften hatte bzw. positiv von der Unwirksamkeit dieses Ausschlusses ausging, Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2009 - 5 LA 30/08 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 786/12 -, juris, zunächst an ihrer Rechtsauffassung festgehalten und die VwV nicht verändert hat, um eine abschließende bundesgerichtliche Klärung herbeizuführen.
  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 1 K 14.579

    Truppenärztliche Versorgung; künstliche Befruchtung; Verursacherprinzip;

    Sie habe Anspruch auf Übernahme der Kosten der künstlichen Befruchtung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, da nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 2. August 2012 (Az.: 2 S 786/12) eine allgemeine Verwaltungsvorschrift wegen Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt nicht bestimmen könne, ob die künstliche Befruchtung unter die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung falle.
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