Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16, 2 Sa 1805/16, 2 Sa 1188/16, 2 Sa 1805/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers wegen kurzfristiger Auftragslücken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 9; KSchG § 10
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers - Auflösungsantrag - rechtsportal.de
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers wegen kurzfristiger Auftragslücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung von Zeitarbeitnehmern bei schlichten "Auftragslücken″
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers - Auflösungsantrag
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeiters nicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anforderung an die betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 10.06.2016 - 28 Ca 4975/16
- ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16, 2 Sa 1805/16, 2 Sa 1188/16, 2 Sa 1805/16
Papierfundstellen
- NZA-RR 2017, 587
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 988/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Auflösung eines …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. aus der ständigen BAG-Rechtsprechung nur BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 52 zu II 2 c d. Gr. m. w. N.; BVerfG 08.11.2016 - 1 BvR 988/15 - zitiert nach juris).Endlich ist auch bei einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der Grundrechte beider Parteien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.11.2016 (a. a. O.) nicht zu erwarten, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen ist.
- LAG Köln, 25.04.1997 - 11 Sa 1395/96
Kündigungsschutzklage; Hilfsantrag; Auflösungsantrag; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Denn eine Aufteilung der Entscheidung in ein Teil-Urteil wegen der Unwirksamkeit der Kündigung und ein Schluss-Urteil wegen der Auflösung gegen eine Abfindung ist wegen der möglichen Widersprüchlichkeit in der zweiten Instanz unzulässig (BAG 04.04.1957 - 2 AZR 456/54 - BAGE 4, 90 = AP Nr. 1 zu § 301 ZPO; LAG Köln 25.04.1997 - 11 Sa 1395/96 - zitiert nach juris;… KR-Spilger, 10. Aufl., § 9 KSchG Rz. 83 m. w. N. auch der Gegenansichten im Schrifttum). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. aus der ständigen BAG-Rechtsprechung nur BAG 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 52 zu II 2 c d. Gr. m. w. N.; BVerfG 08.11.2016 - 1 BvR 988/15 - zitiert nach juris).
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Kurzfristige Auftragslücken sind bei einem Leiharbeitsunternehmen nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu rechtfertigen, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko dieser Unternehmen gehören (vgl. nur BAG 18.05.2006 - 2 AZR 412/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 146). - BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96
Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Wird ein Beweis angeboten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substanzielle Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, so ist der Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (vgl. nur BAG 26.05.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = NZA 1999, 96, 98; BAG 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - NZA 2000, 447, 448). - BAG, 04.04.1957 - 2 AZR 456/54
Auflösung des Arbeitsverhältnis - Kündigung - Eventualantrag - Abfindung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Denn eine Aufteilung der Entscheidung in ein Teil-Urteil wegen der Unwirksamkeit der Kündigung und ein Schluss-Urteil wegen der Auflösung gegen eine Abfindung ist wegen der möglichen Widersprüchlichkeit in der zweiten Instanz unzulässig (BAG 04.04.1957 - 2 AZR 456/54 - BAGE 4, 90 = AP Nr. 1 zu § 301 ZPO; LAG Köln 25.04.1997 - 11 Sa 1395/96 - zitiert nach juris;… KR-Spilger, 10. Aufl., § 9 KSchG Rz. 83 m. w. N. auch der Gegenansichten im Schrifttum). - LAG Sachsen, 12.04.1996 - 2 (4) Sa 102/96
Stelleneinsparung; Haushaltsplan; Körperschaft des öffentlichen Rechts ; …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Danach liegt ein Auflösungsgrund nicht vor, weil die Kammer es dahinstehen lassen kann, ob ein Auflösungsantrag gegenüber einer Schwangeren gestellt werden kann (vgl. dazu nur LAG Sachsen 12.04.1996 .- 2 (4) Sa 102/96 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37;… KR-Spilger, a.a.O., § 9 Rz. 77 m.w.N.). - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 2 Sa 1188/16
Wird ein Beweis angeboten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substanzielle Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, so ist der Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (vgl. nur BAG 26.05.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = NZA 1999, 96, 98; BAG 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - NZA 2000, 447, 448).