Rechtsprechung
LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
- IWW
KSchG § 1 Abs. 1 KSchG § 2 Satz 1 KSchG § 9 KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2 EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG § 5 Abs. 1 Satz 3
EKSchG, EFZG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verspätung am Arbeitsplatz; Verwendung von Zeitguthaben ; Verpflichtung zur Unterrichtung über Arbeitsunfähigkeit; Verhaltensbedingte Kündigung; Vorlage der Folgebescheinigung; Warnfunktion einer Abmahnung ; Zulassung der Revision; Verteilung der Darelegungs- und ...
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 2 Satz 1; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; EFZG § 5 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbezogene Kündigung ohne vorherige Abmahnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abmahnung als Warnfunktion
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 26.08.2002 - 4 Ca 861/02
- ArbG Saarbrücken, 26.08.2002 - 4 Ca 881/02
- LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Deshalb kommt eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht und es sind an die Gründe für eine Auflösung strenge Anforderungen zustellen (BAG, U.v. 7.3.2002 in dem Verfahren 2 AZR 158/01 m.w.N.). - LAG Hessen, 07.07.1997 - 16 Sa 2328/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung und vorangegangene Abmahnung - …
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Als gleichartig werden danach auch solche Pflichtverletzungen angesehen, die zu vergleichbaren Störungen des Arbeitsverhältnisses führen und als übereinstimmender Ausdruck einer spezifischen Unzuverlässigkeit des Arbeitnehmers angesehen werden können (so LAG Berlin, U.v. 5.12.1995 in dem Verfahren 12 Sa 111/95, LAGE Nr. 52 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; ähnlich LAG Frankfurt, U.v. 9.7.1999 in dem Verfahren 2 Sa 2096/98 und LAG Frankfurt, U.v. 7.7.1997 in dem Verfahren 16 Sa 2328/96). - LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2096/98
Verspätete Urlaubsrückkehr - Kündigung
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Als gleichartig werden danach auch solche Pflichtverletzungen angesehen, die zu vergleichbaren Störungen des Arbeitsverhältnisses führen und als übereinstimmender Ausdruck einer spezifischen Unzuverlässigkeit des Arbeitnehmers angesehen werden können (so LAG Berlin, U.v. 5.12.1995 in dem Verfahren 12 Sa 111/95, LAGE Nr. 52 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; ähnlich LAG Frankfurt, U.v. 9.7.1999 in dem Verfahren 2 Sa 2096/98 und LAG Frankfurt, U.v. 7.7.1997 in dem Verfahren 16 Sa 2328/96).
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Er hätte daher die Beklagte gleich zu Beginn der Frühschicht telefonisch darüber unterrichten müssen, dass er (weiterhin) arbeitsunfähig ist, um der Beklagten Gelegenheit zu geben, in der Abteilung, in der der Kläger arbeitete, sinnvoll disponieren zu können (dazu auch BAG, U.v. 7.12.1988 in dem Verfahren 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, und BAG, U.v. 31.8.1989 in dem Verfahren 2 AZR 13/89, NZA 1990, 433, sowie Linck, in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. A. 2002, § 98, Rn. 120, m.w.N.). - BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Er hätte daher die Beklagte gleich zu Beginn der Frühschicht telefonisch darüber unterrichten müssen, dass er (weiterhin) arbeitsunfähig ist, um der Beklagten Gelegenheit zu geben, in der Abteilung, in der der Kläger arbeitete, sinnvoll disponieren zu können (dazu auch BAG, U.v. 7.12.1988 in dem Verfahren 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, und BAG, U.v. 31.8.1989 in dem Verfahren 2 AZR 13/89, NZA 1990, 433, sowie Linck, in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. A. 2002, § 98, Rn. 120, m.w.N.). - BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Dazu war die Beklagte nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG berechtigt (dazu BAG, U.v. 1.10.1997 in dem Verfahren 5 AZR 726/96, BAGE 86, 357 sowie Linck, a.a.O., § 98, Rn. 130 m.w.N.). - LAG Berlin, 05.12.1995 - 12 Sa 111/95
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung bei mehreren abgemahnten gleichartigen …
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Als gleichartig werden danach auch solche Pflichtverletzungen angesehen, die zu vergleichbaren Störungen des Arbeitsverhältnisses führen und als übereinstimmender Ausdruck einer spezifischen Unzuverlässigkeit des Arbeitnehmers angesehen werden können (so LAG Berlin, U.v. 5.12.1995 in dem Verfahren 12 Sa 111/95, LAGE Nr. 52 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; ähnlich LAG Frankfurt, U.v. 9.7.1999 in dem Verfahren 2 Sa 2096/98 und LAG Frankfurt, U.v. 7.7.1997 in dem Verfahren 16 Sa 2328/96). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Der Arbeitgeber muss daher, wenn er durch zahlreiche Abmahnungen deren Warnfunktion zunächst abgeschwächt hat, die letzte Abmahnung vor der Kündigung besonders eindringlich gestalten, was beispielsweise durch einen besonders hervorgehobenen Text (wie etwa "letztmalige Abmahnung") oder durch ein eindringliches Abmahnungsgespräch geschehen kann (zu all dem: BAG, U.v. 15.11.2001 in dem Verfahren 2 AZR 609/00, BAGE 99, 340 m.w.N.). - BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und …
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Dass das - dem Kläger vorwerfbar - nicht geschehen ist, hat zwar auch die Beklagte darzulegen (und nachzuweisen), auch insoweit richtet sich der Umfang ihrer Darlegungslast (und damit auch ihrer Beweislast) aber danach, wie sich der Kläger einlässt (dazu BAG, U.v. 23.9.1992 in dem Verfahren 2 AZR 199/92). - BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen …
Auszug aus LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Er hätte daher die Beklagte gleich zu Beginn der Frühschicht telefonisch darüber unterrichten müssen, dass er (weiterhin) arbeitsunfähig ist, um der Beklagten Gelegenheit zu geben, in der Abteilung, in der der Kläger arbeitete, sinnvoll disponieren zu können (dazu auch BAG, U.v. 7.12.1988 in dem Verfahren 7 AZR 122/88, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, und BAG, U.v. 31.8.1989 in dem Verfahren 2 AZR 13/89, NZA 1990, 433, sowie Linck, in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. A. 2002, § 98, Rn. 120, m.w.N.).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 23. April 2003 - 2 Sa 134/02 - aufgehoben.
Rechtsprechung
LAG Bremen, 11.12.2002 - 2 Sa 134/02 |
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