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   LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09   

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LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09 (https://dejure.org/2009,29165)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.2009 - 2 Sa 136/09 (https://dejure.org/2009,29165)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 2009 - 2 Sa 136/09 (https://dejure.org/2009,29165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verwirkung eines Anspruchs durch unredlich verspätete Geltendmachung eines Rechts; Vertrauen eines Betriebserwerbers auf die Gültigkeit des Überganges eines Arbeitsverhältnisses mangels Widerspruches binnen drei Jahren nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 613a Abs. 5
    Verwirkung des Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung zu Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09
    Eine unterbliebene oder fehlerhafte bzw. unvollständige Unterrichtung führt nicht zum Beginn des Fristlaufs (Bundesarbeitsgericht vom 13.7.2006, BB 2006, S. 2406; BAG vom 13.7.2006, DB 2006, S. 2409 ; BAG vom 14.12.2006, NZA 2007, S. 682 ; BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, S. 552 ff.).

    Die in § 613 a Abs. 2 BGB geregelte Haftungsverteilung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsüberganges, über die nach § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unterrichten ist (BAG vom 14.12.2006, NZA 2007, S. 682 ; BAG vom 27.11.2008, aaO.).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG vom 15.2.2007, NZA 2007, S. 793 ; BAG vom 14.12.2006, aaO.; BAG vom 27.11.2008, aaO.).

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Verwirkung nicht aus, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (BAG vom 15.2.2007, NZA 2007, S. 793 ; BAG vom 27.11.2008, aaO.).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09
    Soweit die Klägerin zunächst ab dem 1. Januar 2006 ohne Widerspruch bei der A. Migration gGmbH weitergearbeitet hat, begründet dies nach der insoweit zutreffenden Auffassung des Arbeitsgerichts unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch keine Verwirkung des Widerspruchsrechts eines nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichteten Arbeitnehmers (BAG vom 20.3.2008, NZA 2008, S. 1354 ; BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, S. 552, 555).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2009 - 5 Sa 24/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Änderungskündigung mit

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09
    Denn gerade angesichts der Wechselwirkung zwischen der Dauer des Zeitmoments und dem Umfang des Umstandsmoments nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind angesichts der erheblichen Dauer des Zeitmoments nur noch geringe Anforderungen an das Umstandsmoment zu stellen (s. auch LAG Hamburg vom 29.7.2009, Az. 5 Sa 24/09).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09
    Es genügt nicht mehr, wie von der früheren Rechtsprechung gefordert, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen nur "im Kern" richtig ist und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erfolgen muss (BAG vom 22.4.1993, NZA 1994 S. 357 ).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09
    Eine unterbliebene oder fehlerhafte bzw. unvollständige Unterrichtung führt nicht zum Beginn des Fristlaufs (Bundesarbeitsgericht vom 13.7.2006, BB 2006, S. 2406; BAG vom 13.7.2006, DB 2006, S. 2409 ; BAG vom 14.12.2006, NZA 2007, S. 682 ; BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, S. 552 ff.).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. September 2009 - 2 Sa 136/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10

    Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

    Mit zunehmendem Zeitmoment sind die Anforderungen an das Umstandsmoment zu reduzieren (vgl. auch LAG Hamburg 10.09.2009 - 2 Sa 136/09 - n.v.).
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