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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08, 2 Sa 28/08 |
Zitiervorschläge
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.09.2008 - 2 Sa 15/08, 2 Sa 28/08 (https://dejure.org/2008,16874)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. September 2008 - 2 Sa 15/08, 2 Sa 28/08 (https://dejure.org/2008,16874)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlangen einer einstweiligen Beschäftigung zu alten Arbeitsbedingungen im Kündigungsrechtsstreit; Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) aufgrund einer nur bei objektiver Würdigung unverständigen Mitteilung der Kündigungsgründe; Pflicht ...
- Judicialis
BetrVG § 102
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102
Sozialauswahl; Änderungskündigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 13.12.2007 - 3 Ca 2243/06
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08, 2 Sa 28/08
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2011 - 2 Sa 29/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08
Teilt der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, dann ist die Anhörung ordnungsgemäß, weil eine nur bei objektiver Würdigung unverständige Mitteilung der Kündigungsgründe nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG führt (BAG vom 11.12.2003, 2 AZR 536/02). - BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08
Damit ist die Beklagte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch verpflichtet, dem Betriebsrat unaufgefordert die Gründe mitzuteilen, die zu der sozialen Auswahl geführt haben (vgl. BAG vom 30.06.1988, 2 AZR 49/88 m. w. N.). - BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08
Der vom Großen Senat in seiner Entscheidung vom 27.02.1985 anerkannte Weiterbeschäftigungsanspruch regelt allein die Folgen einer Beendigungskündigung für die Dauer eines Bestandsstreits (vgl. hierzu ausführlich: BAG vom 18.01.1990, 2 AZR 183/89).
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09
Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. September 2008 - 2 Sa 28/08 und 2 Sa 15/08 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2011 - 2 Sa 29/11
Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Sozialauswahl
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf den Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgerichts 03.09.2008 - 2 Sa 15/08 - und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2010 - 2 AZR 104/09 - Bezug genommen.