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   LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12   

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LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12 (https://dejure.org/2013,8260)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2013 - 2 Sa 179/12 (https://dejure.org/2013,8260)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2013 - 2 Sa 179/12 (https://dejure.org/2013,8260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ; § 12 GOÄ; § 241 Abs. 2 BGB; § 626 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 2 BGB
    Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt als Grund für eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB; Aufklärungspflicht eines Chefarztes gegenüber den Patienten vor Abschluss einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt als Grund für eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB; Aufklärungspflicht eines Chefarztes gegenüber den Patienten vor Abschluss einer ...

  • rabüro.de

    Zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes wegen wiederholter Honorarberechnung ohne persönliche Leistungserbringung

  • hensche.de

    Fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Fristlose Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wenn der Chefarzt zu gierig wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unzulässige Privatliquidation eines Chefarztes

  • christmann-law.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Chefarzt, der trotz Wahlleistungsvereinbarung nicht selbst operiert oder die OP zumindest beaufsichtigt, muss gehen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Chefarzt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine unzulässige Privatliquidation eines Chefarztes rechtfertigt dessen außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Chefarzt kann wegen unzulässiger Privatliquidation außerordentlich gekündigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes wegen unzulässiger Privatliquidation rechtens

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen unzulässiger Privatliquidation

  • christmann-law.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Chefarzt, der trotz Wahlleistungsvereinbarung nicht selbst operiert oder die OP zumindest beaufsichtigt, muss gehen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnet ein Chefarzt systematisch wahlärztliche Leistungen ab, die er nicht persönlich erbracht hat, kann er wegen Abrechnungsbetruges fristlos gekündigt werden

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes bei unzulässiger Liquidation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 351
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Der Chefarzt muss die Patienten vor Abschluss einer Vertretervereinbarung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07) umfassend aufklären.

    Diese Klausel betrifft lediglich die Fälle, bei denen im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung die Verhinderung des Wahlarztes - hier des Klägers - nicht bereits feststand, etwa weil die Verhinderung (Krankheit, Urlaub, etc.) selbst noch nicht absehbar war (vgl. hierzu BGH, 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07 - BGHZ 175, 76).

    Für derartige Vereinbarungen gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07 - BGHZ 175, 76) strenge Anforderungen: Da sich der Patient oftmals in der bedrängenden Situation einer schweren Sorge um seine Gesundheit oder gar sein Überleben befindet und daher zu einer ruhigen und sorgfältigen Abwägung vielfach nicht in der Lage sein wird, bestehen ihm gegenüber nach Treu und Glauben (§ 242 BGB, siehe ferner § 241 Abs. 2 BGB n. F.) vor Abschluss einer solchen Vereinbarung ganz besondere Aufklärungspflichten, bei deren Verletzung dem Honoraranspruch des Wahlarztes der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht.

    Der Kläger ist in der angefochtenen Entscheidung nochmals auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07 hingewiesen worden.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    In einem solchen Fall kann durch eine bloße Abmahnung als milderes Mittel die Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens nicht erwartet werden (BAG, 12. August 1999 - 2 AZR 123/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28; BAG, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 2010 (- 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ff.).

    Unabhängig davon, dass feste Wertgrenzen schwerlich zu bestimmen sind, handelt es sich bei der Schädigung der Patienten bzw. deren Krankenversicherung allein im Bereich der Herzschrittmacher-Implantationen im Bereich von mehreren 100,-- EUR nicht mehr um eine Geringfügigkeit (vgl. hierzu BAG, 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227 ff.).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Ein weiterer Hinweis der Kammer war deshalb entbehrlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223; BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - NJW-RR 2010, 70).

    Angesichts dessen war ein weiterer Hinweis des Gerichtes auf die nicht hinreichend durch den Kläger vorgetragene Aufklärung der Patienten nicht erforderlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223; BGH, 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - BGH, 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - WM 2007, 984, 986; BGH, 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - NJW-RR 2008, 581).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Ein weiterer Hinweis der Kammer war deshalb entbehrlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223; BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - NJW-RR 2010, 70).

    Angesichts dessen war ein weiterer Hinweis des Gerichtes auf die nicht hinreichend durch den Kläger vorgetragene Aufklärung der Patienten nicht erforderlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223; BGH, 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - BGH, 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - WM 2007, 984, 986; BGH, 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - NJW-RR 2008, 581).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert gewesen, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, muss er diese Gründe genau angeben (BAG, 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - NZA 2012, 607).

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG, 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Angesichts dessen war ein weiterer Hinweis des Gerichtes auf die nicht hinreichend durch den Kläger vorgetragene Aufklärung der Patienten nicht erforderlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223; BGH, 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - BGH, 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - WM 2007, 984, 986; BGH, 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - NJW-RR 2008, 581).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Angesichts dessen war ein weiterer Hinweis des Gerichtes auf die nicht hinreichend durch den Kläger vorgetragene Aufklärung der Patienten nicht erforderlich (vgl. BAG, 25. April 2012 - 2 AZR 124/11 - NZA 2012, 1223; BGH, 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - BGH, 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - WM 2007, 984, 986; BGH, 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - NJW-RR 2008, 581).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11

    Anforderungen an die Erbringung von Leistungen aus einem Wahlarztvertrag durch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Dabei ist bei jeder einzelnen Behandlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömmlichem Verständnis zur eigenen Verantwortung zuzurechnen ist (vgl. Genzel/Degener/Hencke in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 82 RdNr. 131; OLG Oldenburg, 14. Dezember 2011 - 5 O 183/11 - NJW 2012, 1597; OLG Frankfurt, 4. August 2011 - 8 O 226/10 - GesR 2011, 680, Uleer/Miebach/Patt, 3. Aufl., § 4 GOÄ RdNr. 58).
  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Nur die Kenntnis eines Kündigungsberechtigten setzt die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB in Lauf (BAG, 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (BAG, 29. Juni 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03

    Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08

    Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Unwirksamkeit, Chefarzt, Liquidationsrecht,

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 74/17

    Wahlleistungsvereinbarung nicht eingehalten - ärztliche Behandlung rechtswidrig

    So hat auch das LAG Niedersachsen die Koloskopie als Kernleistung angesehen (vgl. Urteil des LAG Niedersachsen v. 17.04.2013 - 2 Sa 179/12 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.68).
  • ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Abrechnungsbetruges, Nötigung

    Kündigung hier unwirksam u.a. mangels vorheriger Abmahnung bei fehlender Berechtigung des Chefarztes zur Privatliquidation (insoweit Abgrenzung zu: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2013 - 2 Sa 179/12).

    Zwar hat insbesondere das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in der von der Beklagten angeführten Entscheidung (Urteil vom 17.04.2013 - 2 Sa 179/12) zutreffend ausgeführt, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 5. Abs. 2 GOÄ durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden kann.

    Dabei ist bei jeder einzelnen Behandlungsmaßnahme zu fragen, ob sie dem Wahlarzt nach herkömmlichem Verständnis zur eigenen Verantwortung zuzurechnen ist (LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O.; Rn. 48; juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

    Dabei hat allerdings das Landesarbeitsgericht auf eine Fallkonstellation verwiesen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 17. April 2013 - 2 Sa 179/12 -, juris), bei der ein Chefarzt die behandelten Patienten bewusst unzutreffend über den tatsächlichen Behandler im Unklaren gelassen hat und die Erlöse der (unzutreffend abgerechneten) Privatliquidation dem Chefarzt persönlich zuflossen.
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher

    Für die Feststellung eines vorsätzlichen Abrechnungsbetruges, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (vgl. LAG Niedersachsen vom 17.04.2013, 2 Sa 179/12 Rn. 43) lässt sich eine entsprechende Systematik nicht feststellen.
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Es sind sowohl die Umstände und die Intensität des Vorgangs wie der Verschuldensgrad, die Wiederholungsgefahr, die Weisungslage des Arbeitgebers als auch die Folgen wie der Vertrauensverlust oder wirtschaftliche Konsequenzen und auch die weiteren Umstände wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, deren gestörter oder störungsfreier Verlauf und die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers (Alter, Zahlungsverpflichtungen, Chancen auf dem Arbeitsmarkt) zu berücksichtigen (zu den genannten Kriterien vgl. nur LAG Köln vom 7. Mai 2014 - 11 Sa 905/13, juris Rn. 21; LAG Niedersachsen vom 17. April 2013 - 2 Sa 179/12, juris Rn. 97 ff.; LAG Düsseldorf vom 23. Februar 2011 - 12 Sa 1454/10, juris Rn. 43 ff.; Stoffels, NJW 2011, 118, 123).
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