Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit
- IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § ... 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1, 2 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrechtsiegen.de
Häufige Unpünktlichkeit eines Arbeitnehmers - fristlose Kündigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen notorisch verspäteter Arbeitsaufnahme
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen notorisch verspäteter Arbeitsaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlich verspäteter Arbeitsaufnahme unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer kommt beharrlich zu spät - Fristlose Kündigung zulässig
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 24.03.2016 - 6 Ca 643/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
a) Das wiederholt schuldhaft verspätete Erscheinen des Klägers im Betrieb trotz einschlägiger vorheriger Abmahnungen ist als Verletzung der Arbeitspflicht an sich geeignet, eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Satz 1 KSchG zu rechtfertigen ( st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 36, NZA 2002, 968 ). - BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es nicht für die Eignung als verhaltensbedingter Kündigungsgrund, sondern nur (zusätzlich) für die Interessenabwägung erheblich (im Sinne einer Belastung des Arbeitnehmers), wenn es neben der Störung im Leistungsbereich außerdem noch zu nachteiligen Auswirkungen im Betriebsablauf oder für den Betriebsfrieden gekommen ist ( BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - Rn. 20, NZA 1991, 557 ). - BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der beiderseitigen Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 28, NZA 2016, 1144 ). - BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
In diesem Fall ist es nicht für die Eignung als wichtiger Grund, sondern nur für die Interessenabwägung erheblich, ob es neben einer Störung im Leistungsbereich auch noch zu nachteiligen Auswirkungen im Bereich der betrieblichen Verbundenheit (Betriebsordnung, Betriebsfrieden) gekommen ist ( BAG 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - NZA 1989, 261 ).
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …
Das vorzeitige Verlassen des Arbeitsplatzes kann grundsätzlich nur eine verhaltensbedingte ordentliche oder gar fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn der Grad und die Intensität der Vertragsverletzung einer beharrlichen Arbeitsverweigerung gleichkommen (…vgl. BAG, Urt. v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 42, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.12.2016 - 2 Sa 188/16 - Rn. 30, juris;… KR/Fischmeier, 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 425 "Arbeitsbummelei";… Erman, BGB , 16. Aufl., § 626 BGB Rn. 75).