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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13830
LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11 (https://dejure.org/2011,13830)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2011 - 2 Sa 232/11 (https://dejure.org/2011,13830)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2011 - 2 Sa 232/11 (https://dejure.org/2011,13830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung des Vorgesetzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Bezeichnung des Arbeitgebers als "Arschloch" wegen des unberechtigten Hinweises auf korrektes Vorgehen im Krankheitsfall milder zu bewerten; Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten nach beanstandeter Krankmeldung

  • RA Kotz

    Beleidigung: Arbeitgeber im Telefonat als "Wichser" bezeichnet - fristlose Kündigung?

  • RA Kotz

    Beleidigung: Arbeitgeber im Telefonat als "Wichser" bezeichnet - fristlose Kündigung?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten nach beanstandeter Krankmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Grobe Beleidigung mit den Worten Wichser! Fristlose Kündigung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wichser rechtfertigt nicht immer die Kündigung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine außerordentliche Kündigung bei Äußerung "Wichser" gegenüber Vorgesetztem

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein sofortiger Rauswurf bei grober Beleidigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beleidigung des Arbeitgebers als "Wichser" rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung - Vorheriger Abmahnung erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11

    Beleidigung, Facebook, Internet, Kündigung

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht für ein vorheriges Abmahnungserfordernis auf die von ihm zitierte Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.08.2011 (2 Sa 232/11, veröffentlicht bei juris) berufen, da der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ein Sachverhalt zugrundelag, bei dem der dortige Kläger vor Ausspruch der Beleidigungen unmittelbar zuvor provoziert worden war, was vorliegend auch aus dem Klägervortrag nicht erkennbar wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch

    Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, seinen Vertreter und Repräsentanten, einen Vorgesetzten oder seine Arbeitskollegen grob, d.h. wenn die Beleidigungen nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeutet, stellt dies einen erheblichen Verstoß gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 BGB aus dem Arbeitsverhältnis dar und kann folglich ebenso einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich bilden, wie auch einen solchen für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (vgl. BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11, EzA-SD 9/2013 S. 6 Leitsatz; 17.07.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 38; 10.12.2009 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 29; 10.10.2002 EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 1, 06.11.2003 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60; LAG R.-P. 18.08.2011 NZA RR 2012, 16; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 12. Aufl., 2015, Kapitel 4 Rn. 1313 ff. = S. 1658 ff.).

    Geschah dies im Rahmen einer emotional geprägten Auseinandersetzung, vermögen sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres zu begründen (LAG R.-P. 18.08.2011 a.a.O.).

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